Internetstar Leon Machère muss Geldstrafe zahlen
Der 26-Jährige sorgte im März 2017 auf dem Königsplatz für Chaos und beleidigte mehrere Polizisten. Ein Strafbefehl gegen ihn wurde nun rechtskräftig. Auch andernorts hatte er zuletzt mit der Justiz zu tun
Es gab tumultartige Szenen, als der Internetstar Leon Machère im März 2017 mit seiner Entourage in der Innenstadt auftauchte. Tausende Kinder und Jugendliche wollten den Mann sehen, der es mit Streich-Videos auf der Plattform Youtube zu mehr als zwei Millionen Anhängern gebracht hat. Machère filmt dabei oft, wie ihm ahnungslose Passanten auf den Leim gehen. Weder Stadt noch Polizei waren in Augsburg darüber informiert gewesen, dass der heute 26-Jährige in Augsburg auftreten wollte. Machère hatte seinen Besuch lediglich auf Youtube angekündigt. In Augsburg gab es im März 2017 jedenfalls ein regelrech- tes Gedränge, teils kam es auch zu brenzligen Situationen, vor allem am Kö. Dort versammelten sich hunderte Kinder und Jugendliche vor dem Cityhotel „Ost am Kö“, um einen Blick auf den Youtube-Star Leon Machère zu ergattern.
Weil die Polizei damals das Gedränge um den Youtuber als Sicherheitsrisiko wertete und der Auftritt nicht angemeldet war, nahmen die Beamten ihn und seine Begleiter kurzerhand mit aufs Revier. Machère war damit offensichtlich nicht einverstanden. Auf der Wache beleidigte er mehrere Polizisten. Noch am selben Tag lud er zudem auf der Plattform „Snapchat“ein Video hoch, in dem er Beamte mit den Worten beschimpfte, „die ganzen scheiß Polizisten haben meine ganzen Jungs jetzt mitgenommen“. Er erhielt später einen Strafbefehl wegen Beleidigung in vier Fällen, der eine Geldstrafe von 32500 Euro vorsah. Dagegen legte der 26-Jährige, der mit bürgerlichem Namen Rustem Ramaj heißt, Einspruch ein, was einen Prozess am Augsburger Amtsgericht zur Folge hatte. Dort sollte es im Mai dieses Jahres um die Höhe der Summe gehen. Doch Machère erschien nicht, ebenso wenig sein Anwalt.
Zwar trudelte kurz vor Verhandlungsbeginn ein Fax mit einer Krankheitsbescheinigung des Youtubers ein, der Arzt hatte dem 26-Jährigen allerdings damit nicht bescheinigt, auch verhandlungsun- fähig zu sein. Das Amtsgericht verwarf den Einspruch des abwesenden Angeklagten gegen den Strafbefehl. Damit hätte die Sache durch sein können. War sie aber nicht. Machère legte wiederum Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichtes ein, sodass sich die nächsthöhere Instanz, das Landgericht, mit dem Fall befassen musste.
Wie das Landgericht nun mitteilt, hat die Erste Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Sandra Mayer am Montag die Beschwerde Machères gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg zurückgewiesen. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig, gegen die Entscheidung des Landgerichts gebe es kein Rechtsmittel mehr.
Es war nicht das erste Mal, dass Machère im Fokus der Justiz war. Erst am Mittwoch erließ das Amtsgericht Hamburg einen Strafbefehl über insgesamt 37 500 Euro gegen den 26-Jährigen, wie berichtet. Die Vorwürfe in dem Fall: Vortäuschung einer Straftat und Amtsanmaßung. Es ging demnach konkret um zwei Streich-Videos des Youtubers. In einem davon soll Machère laut den Vorwürfen mit Blaulicht und Martinshorn durch Hamburg gefahren sein und Passanten Anweisungen erteilt haben. Manche Menschen glaubten offenbar an einen Polizeieinsatz. Auch zum Gerichtstermin in Hamburg sei der 26-Jährige nicht erschienen, heißt es.