Muss Tisch in Höhe verstellbar sein?
Angestellte sollten öfter Position ändern
Berlin Immer nur sitzen ist ungesund. Wie gut, wenn man zwischendurch die Position verändern kann: also einfach den Tisch hochfahren und im Stehen weiterarbeiten. Doch haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen entsprechend höhenverstellbaren Schreibtisch?
„Arbeitnehmer haben zwar Anspruch darauf, dass ihr Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet ist. In der Praxis meint dies aber, dass sie einen Tisch und einen Stuhl erhalten, der sich an die individuelle Größe anpassen lässt“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein Schreibtisch, bei dem man die Höhe automatisch verstellen und so im Sitzen sowie im Stehen arbeiten kann, ist damit nicht gemeint. Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bestätigt das.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verweist allerdings auf das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Demnach müsse der Arbeitgeber an Bildschirmarbeitsplätzen ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und Bewegungen vorsehen. Dieser Pflicht könne er durch organisatorische Maßnahmen oder geeignete Arbeitsmittel nachkommen. So ermögliche zum Beispiel die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Tisch und Stehpult einen Haltungswechsel. Als Alternative seien aber eben auch elektrisch höhenverstellbare Schreibtische denkbar. Einen generellen Anspruch auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch sieht auch die Rentenversicherung nicht. Eine Leistungsverpflichtung seitens der Rentenversicherung bestehe ebenfalls nicht.