Knöllchen aus dem Urlaub
So reagieren Sie auf Inkassoschreiben aus dem Ausland
Augsburg Kaum sind die Sommerferien vorbei, liegen die Knöllchen im Briefkasten: Nach dem Urlaub ist vor dem Ärger über die Strafzettel. Viele ausländische Bußgeldstellen nutzen die Dienste von Inkassofirmen – und das kann für Autofahrer teuer werden.
Auf Grundlage des EU-Rechts können ausländische Bußgeldstellen grenzüberschreitend Forderungen eintreiben. Laut ADAC seien aber die offiziellen Wege aufwendig. Und vor allem nicht lukrativ. Denn die Strafzahlung erhalten nicht die ausländischen Bußgeldstellen. Der Erlös geht an das Land, in dem das Bußgeld eingetrieben wird, erläutert der ADAC. Wenn deutsche Stellen ein ausländisches Bußgeld von Autofahrern aus Deutschland einfordern, fließt die Strafzahlung in die Hände des deutschen Staates. Daher beauftragen viele Kommunen oder Städte im Ausland private Inkasso-Unternehmen, um schnell und unbürokratisch das Bußgeld einzutreiben. Das geht zulasten der Autofahrer. Denn das Inkasso-Unternehmen fordert nicht nur die zu zahlende Strafe, sondern verlangt zudem hohe Gebühren für seine Tätigkeit. Mittlerweile hat sich das Eintreiben von Verkehrsbußen im Ausland als gewinnbringendes Modell für die Inkassobranche entwickelt, ist der Allgemeine Deutsche Automobilklub überzeugt.
Die deutsche Inkassobranche hatte laut Automobilklub das vergangene Jahr rund 415000 Fälle. Darin
Ein kräftiger Aufschlag wird fällig
sind noch nicht diejenigen Forderungen enthalten, die über ausländische Inkassounternehmen oder -anwälte geltend gemacht werden.
Das Vorgehen ist nicht neu. Bereits seit mehr als 15 Jahren beauftragen skandinavische Länder und Großbritannien Inkassoanwälte oder -firmen, um Geldbußen einzutreiben. Mittlerweile ist die Vorgehensweise vor allem in Ländern Süd- und Südosteuropas gang und gäbe, sagt der ADAC. Vor allem aus Italien und Kroatien kämen viele Bußgeldbescheide via Inkassounternehmen zu den Autofahrern. Die privaten Firmen stellen häufig horrende Forderungen. Der ADAC berichtet von einem slowenischen Anwalt, der von einem deutschen Autofahrer ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro forderte. Wäre die Strafe vor Ort fällig gewesen, hätte der Lenker für die fehlende Parkgebühr 16 Euro gezahlt. Auch die Stadt Rom gehe mit ähnlichen Methoden vor. Wer mit seinem Wagen in die verkehrsberuhigte Innenstadtzone der italienischen Hauptstadt fährt, dem drohe eine Forderung von rund 250 Euro. Eigentlich kostet der Verstoß laut ADAC rund 100 Euro Geldbuße. Die restlichen 150 Euro erhält eine private Inkassofirma.
Der ADAC empfiehlt, die Forderung auf jeden Fall ernst zu nehmen. Ist die Forderung berechtigt, kann der Fahrzeuglenker sich mit der ausländischen Bußgeldstelle in Kontakt setzen. Auf diesem Weg können Autofahrer versuchen, den zu zahlenden Betrag direkt an die Kommune oder Bußgeldstelle zu überweisen. Gegebenenfalls können Autolenker so den erhöhten Forderungen der Inkassofirmen entgehen. Der ADAC warnt jedoch: Es gibt in diesen Fällen keine eindeutige Rechtsprechung. Die Inkassounternehmen könnten versuchen, ihre Gebühren trotz vorheriger Zahlung einzutreiben. Daher sollten Autofahrer, die ein Inkassoschreiben erhalten, auf jeden Fall einen Rechtsrat vonseiten eines Anwalts einholen. Und das am besten so schnell wie möglich.