Pfandautomat als Gelddruckmaschine
Prozess Eine 19-jährige Auszubildende in einem Lebensmittelmark trickst Gerät aus. Die Aichacher Jugendrichterin verurteilt sie zu Sozialarbeit
Aichach-Friedberg Eine eher ungewöhnliche Idee hatte eine Auszubildende, um ihr Gehalt aufzubessern. Die damals 19-Jährige war als Lehrling in einem Lebensmittelmarkt im Landkreis tätig. Sie fand heraus, wie sich der Pfandautomat manipulieren lässt. So konnte sie Pfandbons aus dem Gerät ausdrucken, ohne den Automat zuvor mit Flaschen füttern zu müssen. Die Bons tauschte die Frau dann an der Kasse gegen Bargeld ein. Die Quittung für ihr illegales Tun hat sie jetzt im Aichacher Jugendgericht bekommen. Die Auszubildende machte den Pfandautomaten zu einer Art Gelddruckmaschine.
Zwischen Oktober 2017 und März 2018 druckte sie 90 Pfandbons im Wert zwischen 1,50 und 4,50 Euro aus. Das Geld steckte sie regelmäßig in die eigene Tasche. Im März 2018 behielt sie außerdem 20 Euro, die auf dem Boden gefunden worden waren. Das Geld hätte sie eigentlich dem Marktleiter übergeben müssen. Durch diesen Vorfall fiel ihre betrügerische Masche auf. Insgesamt hatte sie innerhalb ihrer sechsmonatigen Lehrzeit rund 400 Euro ergaunert. Ihren Ausbildungsplatz verlor die heute 20-jährige junge Frau sofort.
Vor Gericht zeigte sie sich jetzt reuig und gestand alle 90 Fälle. Sie habe damals nicht sehr viel Geld zur Verfügung gehabt. Da sei das einfache und schnelle Geld eine gute Möglichkeit gewesen, um sich zum Beispiel das Mittagessen zu finanzieren, erklärte die junge Frau, die in ihrem ersten Ausbildungsjahr circa 600 Euro verdient hatte. Richterin Eva-Maria Grosse rechnete der Angeklagten ihre Reumütigkeit und ihr sofortiges und uneingeschränktes Geständnis an.
Sie hätte sich zwar damals sehr schlecht verhalten, „dafür danach umso vorbildlicher“. Grosse berücksichtigte die Konsequenzen, die die junge Frau ohnehin tragen muss. Neben dem Ausbildungsplatz ist auch das Auto weg, das sie aus Geldmangel abmelden musste. Natürlich muss sie auch das geklaute Geld zurückzahlen. Die Richterin schloss sich deshalb dem Antrag von Staatsanwalt Konstantin Huber an. Er hatte 48 Stunden Sozialarbeit sowie mindestens drei, maximal fünf Gesprächsweisungen beim Verein Brücke Augsburg gefordert.
Der Verein ist im Bereich Kinderund Jugendkriminalitätsprävention tätig. Die Verurteilte sucht zurzeit erneut eine Ausbildungsstelle – am liebsten wieder als Einzelhandelskauffrau. Doch da die Verurteilung wegen Diebstahls und der Beruf der Verkäuferin nicht ganz so gut zusammenpassen, dürfte das schwierig werden, wie Richterin Grosse bemerkte. Die Angeklagte nahm das Urteil an.