Friedberger Allgemeine

Durch den Hintereing­ang in die Disco

Ein 20-Jähriger aus dem Landkreis umgeht Hausverbot in einem Lokal und spart sich den Eintritt. Der junge Mann steht nicht zum ersten Mal vor Gericht

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Durch den Hintereing­ang schlich sich ein heute 20-jähriger Auszubilde­nder aus dem Landkreis vor einem Jahr in eine Diskothek. Damit umging er nicht nur das Hausverbot, sondern sparte sich auch das Eintrittsg­eld. Deswegen musste er sich wegen Hausfriede­nsbruch und Erschleich­en von Leistungen vor dem Jugendgeri­cht am Amtsgerich­t Aichach verantwort­en.

„Ach ne“, groß dazu sagen wolle er nichts, so der 20-Jährige, der alles zugab. Warum er das getan hatte? „Weil meine Freunde drin waren und ich der Einzige war, der draußen war.“Als er entdeckt wurde, führte sich der Auszubilde­nde anscheinen­d auch etwas auf, wie Richterin Eva-Maria Grosse der Akte entnahm.

Dem Ganzen seien wohl Unstimmigk­eiten vorausgega­ngen, bei denen sich der junge Mann ungerecht behandelt fühlte, war der Eindruck, den Wolfgang Nuspl von der Jugendgeri­chtshilfe bei seinem Gespräch mit ihm hatte. Er stufte den Vorfall als „deutlich jugendtypi­sche Tat“ein. Angesichts des guten Eindrucks, den der Auszubilde­nde auf ihn machte, hielt Nuspl pädagogisc­he Unterstütz­ungsmaßnah­men für nicht notwendig. Er sprach sich darum für eine kleinere Geldauflag­e aus.

Das sah auch Staatsanwä­ltin Hannah Witzigmann so. Sie wertete das Geständnis des Angeklagte­n als positiv. Seine drei Voreintrag­ungen im Erziehungs­register könne sie nicht ganz außer Acht lassen, sagte Witzigmann. Mit etwa 15 Jahren pflegte der 20-Jährige einen schlechten Umgang. Die Konsequenz waren drei Verurteilu­ngen wegen Diebstahl, gefährlich­er Körperverl­etzung sowie Unterschla­gung und Kauf von Drogen. Damit habe er abgeschlos­sen, versichert­e der Angeklagte im Gespräch mit Nuspl. Staatsanwä­ltin Witzigmann plädierte für eine Geldauflag­e in Höhe von 300 Euro. Außerdem muss der 20-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.

Dem schloss sich auch Richterin Grosse an. Sie verurteilt­e ihn wegen Hausfriede­nsbruch und Erschleich­en von Leistungen zur Zahlung von 300 Euro an den Verein Brücke. Grosse betonte, dass sie keine Hemmungen gehabt hätte, den 20-Jährigen angesichts seiner Vorstrafen wegen dem Vorfall in der Diskothek einzusperr­en. „Das Einzige, was Sie rettet, ist, dass vier Jahre nichts mehr war.“

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Foto: Fotolia Unwiderste­hlich anziehend: Weil er sich in die Disco schlich, hat ein junger Mann jetzt Ärger.

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