Warum die Bahn auch Tickets ohne Reservierung verkauft
● Die Deutsche Bahn hält an Tickets ohne Reservierung fest. Es sei ein „Teil der Freiheit“, auch ohne Reservierung in einen beliebigen Zug steigen zu können, erklärte Vorstandschef Richard Lutz beim Internationalen Club Frankfurter Wirtschaftsjournalisten. Die Bahn werde daher an dem offenen System mit Flex-Tarifen festhalten und weiter versuchen, die Nachfrage über das Preissystem auf weniger genutzte Zeiten zu lenken.
● Das Schienensystem arbeite bereits an seiner Belastungsgrenze, schilderte der Bahnchef die aktuelle von zahlreichen Verspätungen geprägte Situation. Über Jahre sei die Infrastruktur auf Substanz gefahren worden, sodass nun schnelle Abhilfe nicht möglich sei. (dpa) erläutert der Bahnsprecher. Weigern sich Menschen in einem solchen Fall, den Zug zu verlassen, ziehe das Unternehmen die Bundespolizei hinzu. „Aber das ist die absolute Ausnahme“, versichert der Pressesprecher.
Stark betroffen seien die Tage vor Ferienbeginn oder Feiertagen, unter anderem Heiligabend. Vor zwei Jahren sei es vor Heiligabend zu solchen Situationen gekommen, weil der Tag auf einen Samstag fiel und etliche Menschen am Freitagabend noch nach Hause fahren wollten. Heuer sehe die Situation entspannter aus: „Heiligabend fällt auf einen Montag, da bleibt das ganze Wochenende zur Heimreise.“
Wer dennoch auf Nummer sicher gehen möchte, dem rät der DBPressesprecher, einen festen Platz zu reservieren – insbesondere Gruppen – oder eine andere Verbindung zu nehmen.
Geschenkte Fußballkarten: Vorab Versteuerung klären
Erhalten Mitarbeiter Karten für ein Bundesliga-Spiel als Geschenk vom Chef, kann sich dies steuerlich für sie auswirken. Denn nicht nur das Gehalt zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, sondern auch Sachzuwendungen – also beispielsweise Fußballkarten, mit denen der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Gelegenheit verschafft, das Spiel zu sehen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Bremen hervor (Az.: 1 K 20/17), über das der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine berichtet. Der Chef kann die Lohnsteuer selbst tragen. Er kann aber auch den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers berechnen und vom Lohn abziehen.