Bei Beamten wurde zu viel gespart
Verfassungsgericht setzt Land Grenzen
Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht hat eine zwischenzeitliche Gehaltsabsenkung für Beamte in Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt und dabei die Grenzen solcher staatlicher Sparmaßnahmen deutlich aufgezeigt. Beamte seien nicht dazu verpflichtet, „stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen“, stellte das höchste deutsche Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss klar. Es erklärte die angegriffene Besoldungsregelung für einen Teil der Beamten und Richter in BadenWürttemberg für nichtig. (Aktenzeichen: 2 BvL 2/17)
Die für einzelne Gruppen abgesenkte Besoldung in den ersten drei Dienstjahren wurde nach Angaben des baden-württembergischen Finanzministeriums bereits Anfang dieses Jahres wieder auf das vorherige Niveau angehoben. Die jährlichen Mehrausgaben dafür liegen demnach bei knapp 60 Millionen Euro. Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts müsse das Land zudem mit Nachzahlungen an Beamte in dreistelliger Millionenhöhe rechnen.
Das Bundesverfassungsgericht machte in seinem Beschluss deutlich, dass eine „Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentierung aus rein finanziellen Gründen“nur dann in Betracht komme, „wenn die Maßnahme Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist“. In Baden-Württemberg fehle ein solches Konzept.
Der Kläger in dem Verfahren steht seit 2013 zunächst als Staatsanwalt und später als Richter im Dienst des Landes Baden-Württemberg. Er erhielt für drei Jahre eine um acht Prozent reduzierte Besoldung.