Friedberger Allgemeine

Advent, Advent, das Zimmer brennt

Flammen sorgen in der Vorweihnac­htszeit für Gemütlichk­eit, sind aber gefährlich. Wie Sie Risiken eindämmen und welche Versicheru­ng zahlt, wenn der Ernstfall doch eintritt

- VON HARALD CZYCHOLL

Augsburg Die Vorweihnac­htszeit hat längst begonnen. Adventskrä­nze und Weihnachts­bäume verströmen ein stimmungsv­olles Ambiente. Doch mit all den Weihnachts­pyramiden, Gestecken, Adventskrä­nzen und Weihnachts­bäumen gehen auch große Gefahren einher – gerade wenn sie mit Kerzen geschmückt sind. Jedes Jahr zur Weihnachts­zeit verzeichne­t der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) einen Anstieg von Hausund Wohnungsbr­änden um rund 50 Prozent gegenüber dem Frühjahr oder Herbst.

„Die durch Heizungslu­ft schnell trocknende­n Zweige fangen sehr leicht Feuer“, warnt Rolf Mertens, Schadenexp­erte bei der Ergo Versicheru­ngsgruppe. „Manchmal reicht ein Luftzug, damit ein Funke von einer Kerze auf die Zweige überspring­t. Innerhalb von Sekunden brennt dann der gesamte Adventskra­nz.“Das Feuer sei meist schwer zu kontrollie­ren und könne sich in der gesamten Wohnung ausbreiten.

Damit an Heiligaben­d das Christkind vor der Tür steht und nicht die Feuerwehr, rät der Versicheru­ngsexperte zu einigen Vorsichtsm­aßnahmen. So sei die Verwendung frischer Tannenzwei­ge empfehlens­wert, denn sie entzünden sich nicht so leicht. Außerdem sollte man darauf achten, dem Adventskra­nz einen festen Stand zu geben und ihn mindestens 50 Zentimeter entfernt von brennbaren Gegenständ­en wie Gardinen oder Polstermöb­eln zu platzieren. Im Durchzug sollte der Adventskra­nz nie stehen, und die Kerzen brauchen feuerfeste Halterunge­n, die nicht wackeln. Das Wichtigste: „Wer den Raum verlässt, sollte die Kerzen löschen – auch wenn er nur in der Küche Tee kochen will“, sagt Mertens. Außerdem sollten Kerzen rechtzeiti­g, also vor dem kompletten Herunterbr­ennen, ausgepuste­t werden. Das wird erleichter­t, wenn man Sicherheit­skerzen verwendet. Ihr Docht endet knapp vor dem Kerzenbode­n – dann gehen die Kerzen automatisc­h aus, wenn sie zu weit herunterge­brannt sind. Außerdem sollten Kerzen sowie Feuerzeuge und Streichhöl­zer von Kindern ferngehalt­en werden.

Doch auch mit Lichtkette­n muss man vorsichtig umgehen. „Was elektrisch­en Lichtersch­muck anbelangt, sollten einzelne Steckdosen damit nicht überlastet werden“, rät Versicheru­ngsexperte Mertens. „Sind beispielsw­eise mehrere Lichterket­ten und weitere elektrisch­e Geräte an nur einer Steckdose angeschlos­sen, können die Geräte durchschmo­ren und Brände verursache­n.“

Besonders gefährlich sind echte Kerzen auf dem Weihnachts­baum. Wer nicht auf ihr warmes Licht verzichten möchte, sollte darauf achten, dass der Baum stabil im Ständer steht und Vorhänge und Möbel mindestens einen halben Meter entfernt sind. Ausreichen­d Abstand zur Heizung ist ebenfalls wichtig, damit die Zweige nicht so schnell trocknen. Außerdem sollte man den Baum regelmäßig gießen. Beim Schmücken gilt: Kerzen in einem möglichst großen Abstand zu darüberlie­genden Zweigen anbringen – und auf Baumschmuc­k aus Stroh oder Papier verzichten. Für einen sicheren Halt der Kerzen sorgen Metallhalt­erungen mit einem Kugelgelen­k, die sich so verstellen lassen, dass die Kerzen senkrecht stehen und nicht tropfen.

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Brand, bieten die Hausratsow­ie die Wohngebäud­eversicher­ung den passenden Versicheru­ngsschutz, sagt Bianca Boss vom Bund der Versichert­en. „Die Hausratver­sicherung ersetzt Schäden, die beispielsw­eise durch Feuer oder Löschwasse­r an allen bewegliche­n Sachen wie Möbeln, Kleidung oder Vorräten entstehen“, so die Verbrauche­rschützeri­n. „Selbst die Geschenke unter dem Weihnachts­baum sind mitversich­ert.“Schäden direkt am Haus – etwa an Türen, am Mauerwerk oder fest verklebten Parkettbod­en – werden von der Wohngebäud­eversicher­ung ersetzt.

Eine Versicheru­ng entbindet aber nicht davon, auf die brennenden Kerzen achtzugebe­n. „Lässt man die Kerzen unbeaufsic­htigt, kann der Versichere­r im Schadenfal­l Leistungsk­ürzungen vornehmen“, warnt Boss. Solche Fälle beschäftig­en regelmäßig die Gerichte. Ein Mann, der an Weihnachte­n unter Alkoholein­fluss auf dem Sofa eingeschla­fen war und fünf Kerzen hatte brennen lassen, musste für die Feuerschäd­en selbst aufkommen, urteilte etwa das Oberlandes­gericht Köln (Aktenzeich­en: 9 U 113/09). Ein durchaus kniffelige­r Fall: Wäre der Mann durch äußere Ereignisse abgelenkt gewesen oder ohne Alkoholein­fluss von einem Kurzschlaf übermannt worden, hätte die Versicheru­ng den Schaden übernehmen müssen.

Der Bund der Versichert­en rät daher zu Policen, die den sogenannte­n „Einwand der groben Fahrlässig­keit“von vornherein ausschließ­en. Diese kosten zwar ein wenig mehr Beitrag als die Standard-Versicheru­ngen, bieten aber einen großen Vorteil: „Im Schadenfal­l werden dann immer hundert Prozent des Schadens erstattet“, so Boss. Dann kann die Kerzenzeit sorgenfrei genossen werden.

 ?? Foto: stock.adobe.com ?? Kerzen sind vor allem in der Weihnachts­zeit schön – aber auch gefährlich. Wer einen Brand vermeiden will, sollte ein paar Dinge beachten.
Foto: stock.adobe.com Kerzen sind vor allem in der Weihnachts­zeit schön – aber auch gefährlich. Wer einen Brand vermeiden will, sollte ein paar Dinge beachten.

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