So oft hat der Wolf zugebissen
Wie viele Tiere der Räuber dieses Jahr gerissen hat und was Schafhalter und Umweltschützer sagen
Augsburg Wölfe haben in diesem Jahr im Freistaat fünf Schafe und drei Kälber gerissen. Als Entschädigung dafür bekamen Schäfer und Landwirte insgesamt 2780 Euro, wie das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) in Augsburg auf Anfrage mitteilte. Im Landkreis Oberallgäu riss ein Wolf drei Schafe und drei Kälber, Letztere an unterschiedlichen Tagen und Orten. In den Landkreisen Regensburg und Neustadt an der Waldnaab in der Oberpfalz fiel jeweils ein Schaf einem Wolf zum Opfer. Im vergangenen Jahr waren vier Lämmer von einem Wolf getötet worden, 2016 gab es ein totes und ein verletztes Schaf. Die Landwirtschaftsverwaltung habe genau festgelegt, wie viel Geld für ein Lamm, ein Mutterschaf oder einen Bock gezahlt wird, erklärte ein LfU-Sprecher. Ein Lamm etwa sei 120 Euro wert. Das Geld stammt aus dem „Ausgleichsfonds Große Beutegreifer“.
Der Geschäftsführer des Landesverbands der Bayerischen Schafhalter, René Gomringer, kritisierte, dass solche Zahlungen überhaupt nötig geworden seien. „So weit sollte es gar nicht kommen“, sagte er. Der Zorn unter den Schafhaltern sei groß, sie fühlten sich mit der Herausforderung der Rückkehr der Wölfe nach Bayern alleingelassen.
Seit 2006 werden in Bayern immer wieder Wölfe nachgewiesen – in der Regel sind es durchziehende Jungtiere. Ein standorttreues Wolfspaar gibt es im Freistaat seit Anfang 2018 im Landkreis Bayreuth. Im Sommer wurden dort auch zwei Wolfswelpen fotografiert. Zudem gibt es je ein standorttreues Paar im oberpfälzischen Grafenwöhr sowie im Nationalpark Bayerischer Wald.
Der „Aktionsplan Wolf“der Staatsregierung sieht vor, dass verhaltensauffällige Wölfe abgeschossen werden dürfen. Dies sei aber das letzte Mittel. Zunächst sei zu prüfen, ob Zäune oder Schutzhunde Wirkung zeigen. Umweltschützer kritisierten den Entwurf als „Abschussplan“. Gomringer missfällt, dass dort nicht klar geregelt sei, wann ein Wolf, der ein Schaf gerissen hat, als problematisch genug einzustufen ist, dass er abgeschossen werden darf. Er betonte, dass ein totes Schaf nicht nur einen finanziellen Verlust darstelle. Die meisten Tiere hätten einen ideellen Wert, mitunter auch einen persönlichen für die Schäfer.“