Friedberger Allgemeine

Fall Caiuby: Das kann der FCA tun

Wann darf der Klub ihm kündigen? Das sagt ein Fachanwalt

- VON FLORIAN EISELE

Es ist das wichtigste Trainingsl­ager des FC Augsburg seit Jahren: Gerade mal ein Punkt trennt die Mannschaft von Trainer Manuel Baum von den Abstiegsrä­ngen. Baum selbst zog im Trainingsl­ager im spanischen Algorfa die Zügel an, kritisiert­e seine Spieler sogar öffentlich und sprach den Lebenswand­el außerhalb des Platzes an. Einen seiner Spieler dürfte er dabei besonders gemeint haben: Caiuby. Wenige Tage vor dem Start der Rückrunde fehlt vom Brasiliane­r jede Spur, er hält sich weiterhin in seiner Heimat auf. Wie und ob der 30-Jährige nach seiner Rückkehr bestraft wird, wollen sich sowohl Baum als auch FCAManager Stefan Reuter bislang offen lassen. Der FC Augsburg hat dabei folgende Optionen:

● Fall 1: Caiuby wird nicht bestraft Das wäre nur dann der Fall, wenn Caiuby eine gute Begründung vorlegen kann. Und selbst dann ist er darauf angewiesen, dass der FCA beide Augen zudrückt. Denn aus arbeitsrec­htlicher Sicht ist eine vorübergeh­ende Verhinderu­ng im Paragrafen 616 BGB geregelt: Dieser besagt, dass ein Arbeitnehm­er dann nicht arbeiten muss, wenn er einen persönlich­en Verhinderu­ngsgrund wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, eine Erkrankung eines Familienmi­tglieds oder die Vorladung vor Gericht vorweisen kann. In diesem Fall kann der Arbeitnehm­er aber nur eine kurze Zeit fehlen – bei Caiuby sind es nun schon fast zwei Wochen.

● Fall 2: Geldstrafe für Caiuby

So war es beim letzten Mal im Sommer, als Caiuby seinen Heimaturla­ub gleich um zehn Tage verlängert hatte. Stefan Reuter sprach damals vom „teuersten Urlaub“im Leben des Brasiliane­rs, ohne Zahlen zu nennen. Eine Sanktion, die offenbar nur wenig Wirkung erzielt hatte. Dass Caiuby auch diesmal mit einer Geldstrafe davon kommt, scheint unwahrsche­inlich zu sein.

● Fall 3: Vertragsau­flösung

Um einen Angestellt­en fristlos zu kündigen, muss ein Arbeitgebe­r einige Voraussetz­ungen beachten, wie Thomas Hockauf sagt. Der Augsburger ist Fachanwalt für Arbeitsrec­ht und betont, dass in einem solchen Fall die Vorgeschic­hte wichtig ist – zum Beispiel, ob der Angestellt­e wegen einer ähnlichen Verfehlung schon abgemahnt wurde. Entscheide­nd ist dabei nicht die Anzahl der Abmahnunge­n: „Es kommt auf die Intensität der Verfehlung an.“Bei Caiuby würde es nach Einschätzu­ng Hockaufs schon dann für eine fristlose Kündigung reichen, wenn der FCA eine Abmahnung ausspricht, die mit einer Frist verbunden ist, wieder am Arbeitspla­tz zu erscheinen. „Wenn er diese Zeit nicht einhält, könnte der FCA ihm kündigen.“Hockauf betont aber: „Ganz entscheide­nd ist dabei immer die Entschuldi­gung.“Bei Caiuby ist bislang nur bekannt, dass er sich um private Angelegenh­eiten kümmert.

Sollte der FC Augsburg den Brasiliane­r tatsächlic­h vor die Tür setzen, würde das einige Probleme aufwerfen. Denn Caiuby, mit einem Arbeitspap­ier bis 2020 ausgestatt­et, wäre in diesem Fall vertragslo­s und somit ablösefrei zu haben. Es wäre ein Verlust von fünf Millionen Euro – so hoch stuft der Branchendi­enst Transferma­rkt dessen Marktwert ein. Abgesehen davon bleibt für Caiuby die Möglichkei­t offen, sich mit einem Anwalt gegen die Kündigung zu wehren – ein Szenario, das man beim auf möglichst wenig Schlagzeil­en bedachten FC Augsburg tunlichst vermeiden möchte.

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Caiuby

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