Wenn Opfer vor Gericht noch einmal leiden
Eine Frau muss über Monate mit dem Vorwurf leben, ihren Fahrlehrer aus Rache der Vergewaltigung bezichtigt zu haben. Bis er dann doch noch gesteht. Für Opfer ist ein Strafverfahren oft eine Belastung – es kann sich aber lohnen
Sie musste über Monate hinweg mit dem Vorwurf leben, eine Lügnerin zu sein. Eine Frau, die sich an ihrem ehemaligen Fahrlehrer rächen will und ihm deshalb Vergewaltigung vorwirft. Die dafür verantwortlich ist, dass der beschuldigte Mann nicht mehr schlafen kann und sich Bekannte von ihm abwenden. Dabei hatte Carina S.*, 31, nur die Wahrheit gesagt, als sie ihren Ex-Fahrlehrer im Herbst 2016 bei der Polizei angezeigt hatte. Inzwischen steht es fest. Der heute 48-jährige Mann hatte sie vergewaltigt – und ihr offensichtlich zuvor K.-o.-Tropfen in ein Glas Wein gemischt.
Das Strafverfahren gegen den Fahrlehrer war für Carina S. eine Belastung. Weil es keine anderen Beweise gab, kam es nur auf ihre Aussage an. Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht, im April vorigen Jahres, beteuerte der Chef einer Fahrschule aber seine Unschuld. Er wollte das sogar beschwören. Und über sein Opfer sagte er damals: „Ich weiß nicht, wie und wann ich ihr auf die Füße getreten bin, dass sie so was behauptet.“Carina S. wurde detailliert befragt. Sie musste genau berichten, wie sich der Übergriff abgespielt hatte. Auch der Verteidiger des Angeklagten hakte immer wieder nach. Am Ende des Prozesses wurde der Fahrlehrer aus dem Raum Augsburg zwar zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stufte die Aussage von Carina S. als glaubwürdig ein. Doch für sie blieb ein Makel, weil der Mann die Tat eben nicht gestanden hatte.
So wie Carina S. geht es vielen Opfern von Sexualstraftätern. Mit dem Entschluss, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten, ist das Leiden in aller Regel nicht beendet. Es folgen meist noch viele belastende Situationen. Die Opfer müssen ihre Geschichte meist mehrfach erzählen. Schon während des Ermittlungsverfahrens und dann auch noch vor Gericht. Und sie müssen damit rechnen, dass ihnen nicht geglaubt wird. Oder dass die Beweise zumindest nicht reichen, um den den Täter zu verurteilen. Marion Zech arbeitet seit vielen Jahren als Opferanwältin in Augsburg. Wenn eine betroffene Frau zu ihr kommt, dann gehöre es zur Beratung immer dazu, sie auch auf die Risiken hinzuweisen, sagt Marion Zech. „Die Op- müssen vorher aufgeklärt werden, dass ein Verfahren für sie auch eine enorme Belastung sein kann.“
Trotzdem rät die erfahrene Anwältin den Opfern in den meisten Fällen dazu, eine Anzeige zu erstatten. Denn ein Strafverfahren sei für das Opfer immer auch eine Möglichkeit, die Tat aufzuarbeiten und am Ende damit abzuschließen. Außerdem, so Marion Zech, müssten die Betroffenen auch daran denken, dass ein Sexualstraftäter, der nicht bestraft wird, eventuell weitermache und es dann weitere Opfer gebe. Auch im Fall des Fahrlehrers war das einer der Gründe, warum Carina S. sich nach Jahren des Schweigens dann doch entschied, ihrem Umfeld von der Vergewaltigung zu berichten und auch zur Polizei zu gehen. Sie sagte, sie vermute, dass sie nicht das einzige Opfer des Mannes sei.
Für Carina S. ist die Sache nun gut ausgegangen. In zweiter Instanz vor dem Landgericht gab der Fahrlehrer die Tat doch noch zu, reichte ihr im Gerichtssaal die Hand und entschuldigte sich bei ihr. Richter Christian Grimmeisen sagte, er könne es nachvollziehen, wenn es Opfer gebe, die im Nachhinein sagen, dass sie solch eine Tortur nicht noch einmal über sich ergehen lassen würfer den. Er habe es schon erlebt, dass eine Betroffene bei ihrer Aussage in einem Prozess so in die Mangel genommen wurde, dass sie hinterher fragte: „Bin ich eigentlich hier das Opfer oder der Täter?“
So ging es auch einer Frau, die im vorigen Jahr als Zeugin gegen ihren Ex-Mann aussagte. Sie warf ihm vor, sie x-fach vergewaltigt zu haben. Eine Strafkammer des Augsburger Landgerichts sprach den Mann am Ende frei, weil den Richtern die Beweise nicht ausreichten. In der Urteilsbegründung äußerte der Vorsitzende Richter aber auch Zweifel an der Aussage der Frau. So konnte er es sich nicht vorstellen, dass die Frau in einer bestimmten Situation die von ihr beschriebenen Schmerzen wirklich gespürt habe. Der Richter begründete seinen Zweifel wörtlich mit der „gebärfreudigen Vagina“der Frau. Denn sie hat bereits mehrere Kinder zur Welt gebracht. Der Rechtsanwalt der Frau sagte hinterher, er sei froh, dass seine Mandantin nicht zur Urteilsbegründung gekommen sei.
Meist versuchen Gerichte nach Erfahrung von Anwältin Marion Zech aber schon, die Betroffenen so zu behandeln, dass sie nicht unnötig leiden. Ganz verhindern lässt sich das aber nicht. Weil in solchen Verfahren oft Aussage gegen Aussage steht, muss das Opfer detailliert befragt werden. Die Richter müssen abklopfen, ob es glaubwürdig ist, was ihnen erzählt wird. Auch die Verteidiger und die Angeklagten selbst haben in einem Prozess das Recht, dem Opfer Fragen zu stellen.
Dass ein Strafprozess für die Opfer oft nicht leicht ist, weiß auch Helmut Sporer, der Leiter des Kommissariats 1 bei der Augsburger Kripo. In seiner Abteilung werden alle schwerwiegenden Sexualdelikte bearbeitet, die sich im Großraum Augsburg ereignen. Die Ermittlungen
Der Angeklagte schwor, dass er unschuldig ist
Etwa zehn Prozent der Fälle entpuppen sich als falsch
in solchen Fällen würden durch erfahrene, besonders geschulte Beamte übernommen, sagt er. So soll verhindert werden, dass Betroffene durch die Ermittlungen noch weiter traumatisiert werden.
Allerdings: Es gibt auch immer wieder Fälle, in denen sich herausstellt, dass das vermeintliche Opfer gar kein Opfer ist. Bei etwa zehn Prozent der angezeigten Sexualstraftaten, die bei der Kripo bearbeitet werden, lässt sich nach einiger Zeit nachweisen, dass die Vorwürfe nicht stimmen. Für einen Menschen, der zu Unrecht beschuldigt werde oder deshalb gar in Untersuchungshaft komme, sei das existenzbedrohend, sagt Helmut Sporer. Auch deshalb könne man es Opfern nicht ersparen, dass sie genau befragt werden. Eines ist Helmut Sporer dabei aber wichtig: „Wenn wir akribisch ermitteln, dann geht es nicht um Misstrauen. Wir nehmen jeden Fall, der uns angezeigt wird, sehr ernst.“Und auch Sporers Erfahrung ist: Die meisten Opfer bereuten es am Ende nicht, den Schritt gewagt zu haben und zur Polizei gegangen zu sein. *Name geändert