Jugendclub will Schnaps ausschenken
Bei der Tiefgaragenparty am Faschingsdienstag soll es wieder Hochprozentiges geben. Bürgermeister Eichmann möchte das trotz Bedenken der Fachleute versuchsweise zulassen. Am Donnerstag entscheidet der Stadtrat
Friedberg Der Friedberger Jugendclub will die Tiefgaragenparty am Faschingsdienstag künftig wieder selbst veranstalten. Ein Schritt, der bei der Stadt grundsätzlich auf Zustimmung stößt. Keine einhellige Zustimmung findet jedoch der Wunsch, dort auch branntweinhaltige Getränke zu verkaufen, damit sich der Aufwand für den Jugendclub lohnt. Während Bürgermeister Roland Eichmann (SPD) dies versuchsweise zulassen möchte, raten Fachleute dringend ab. Am Donnerstag entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung (19 Uhr, Rathaussaal).
Mit dem Branntwein-Verbot hatte die Stadt im Jahr 2012 darauf reagiert, dass die Party in der Garage Ost unter der Ludwigstraße aus dem Ruder gelaufen war. Das ungewöhnlich milde Wetter hatte besonders viele Schaulustige zu Faschingsumzug und anschließender Party angelockt. 600 Liter Bier, 250 Liter Schnaps und 200 Liter alkoholfreie Getränke hatte der Jugendclub gebunkert.
Bereits gegen 17 Uhr musste die Garage wegen des großen Andrangs gesperrt werden: Während drinnen etwa 760 Personen feierten, warteten draußen weitere 800 vergeblich Einlass – teilweise in stark angetrunkenem Zustand. Die Polizei war mit bis zu 25 Beamten und drei Hundeführern im Einsatz. Das Rote Kreuz musste 17 Partygäste behandeln, elf von ihnen wurden ins Krankenhaus eingeliefert. Es kam zu Prügeleien mit vier Leichtverletzten, zu mehreren Sachbeschädigungen und die Ludwigstraße war mit Scherben von zerbrochenen Flaschen übersät.
Als Konsequenz wurde ein neues Sicherheitskonzept erarbeitet. „Friedberg feiert schnapsfrei“, lautete das Motto, mit dem die Stadt auf den starken Alkoholgenuss vieler Besucher reagierte. Seither gilt eine Verordnung, die es am Faschingsdienstag von 12 bis 24 Uhr in der Innenstadt verbietet, Schnaps und branntweinhaltige Getränke mitzubringen, zu verkaufen oder zu trinken. Gaststätten sind davon ausgenommen. Sicherheitskräfte kontrollieren die Faschingswagen und -gruppen, damit dort nichts Hochprozentiges mitgeführt wird. Bier, Wein und Sekt sind hingegen erlaubt – auch bei der Garagenparty.
Beim Jugendclub brachen darauf hin die Einnahmen ein – 2015 blieb gerade noch ein Erlös von etwa 360 Euro übrig. Darum tritt nun die Stadt als Veranstalter der Party auf und trägt alle Sachkosten für Security, Rotes Kreuz, Feuerwehr, Toiletten und Reinigung, die sich auf rund 8000 Euro summieren. Der Jugendclub übernimmt weiter die Organisation und erhält einen Pauschalzuschuss von 1500 Euro. Inauf zwischen hat sich beim Jugendclub der Wunsch herauskristallisiert, selbst wieder als Veranstalter die Verantwortung für die Garagenparty zu übernehmen. Zwar unterstütze man das Konzept eines familienfreundlichen Faschings, andererseits wolle man aber nicht weiter auf einen stark kontrollierten Ausschank von branntweinhaltigen Getränken verzichten, so der Vorsitzende Markus Hupfauer.
Wie diese Kontrolle aussehen soll, beschreibt er in einem Konzept, das den Stadträten am Donnerstag zur Entscheidung vorliegt. Demnach soll die Bar mit Bauzäunen vom Rest der Garage abgeteilt werden, damit Minderjährige dort keinen Zugang haben. Ausgeschenkt werden nur Cocktails und Longdrinks mit maximal 13 Prozent Alkohol. Es soll keinen direkten Sichtkontakt zur Bar geben, damit auch Eltern mit ihren Kindern die Party besuchen können.
Aus Sicht des Jugendclubs fördert die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken nicht pauschal den Wunsch nach einem stärkeren Rausch. „Ein Gast, der sich einen Vollrausch antrinken will, kann dies genauso gut mit Bier“, heißt es in dem Papier. Anders sehen das manche Mitglieder des Sicherheitsausschusses zur Tiefgaragenparty, in dem unter anderen Mitarbeiter der Stadtverwaltung, der Jugendpflege, von Polizei und Sicherheitsbehörden vertreten sind. Sie stehen dem Vorschlag skeptisch gegenüber, da das bisherige Konzept gegriffen habe und sich Vorfälle wie 2012 damit vermeiden ließen. Friedberg sei mittlerweile Vorbild für andere bayerische Gemeinden.
Auch die städtische Jugendpflege rät von der Lockerung der bestehenden Auflagen ab und sieht darin einen Rückschritt gegenüber dem freiwillig auferlegten Jugendschutz. Der Kreisjugendpfleger empfiehlt ebenso die Beibehaltung des aktuellen Konzepts. Er empfindet es als kein gutes Signal an die unter 16-Jährigen, wenn es für „größere“einen eigens abgetrennten Bereich gebe. Die Polizei hat Sorge, dass sich die Sicherheitslage wieder verschärfen könnte. Sie kann nicht garantieren, ob sie einem höheren Personalbedarf nachkommen kann.
In dem von Bürgermeister Eichmann unterzeichneten Beschlussvorschlag wird die Einrichtung einer Bar unter Auflagen als Probebetrieb befürwortet. Die Stadt übernimmt weiterhin die Personal- und Sachkosten, lediglich der Zuschuss an der Jugendclub wird gestrichen. Für 2020 soll neu entschieden werden.