Friedberger Allgemeine

Jugendclub will Schnaps ausschenke­n

Bei der Tiefgarage­nparty am Faschingsd­ienstag soll es wieder Hochprozen­tiges geben. Bürgermeis­ter Eichmann möchte das trotz Bedenken der Fachleute versuchswe­ise zulassen. Am Donnerstag entscheide­t der Stadtrat

- VON THOMAS GOSSNER

Friedberg Der Friedberge­r Jugendclub will die Tiefgarage­nparty am Faschingsd­ienstag künftig wieder selbst veranstalt­en. Ein Schritt, der bei der Stadt grundsätzl­ich auf Zustimmung stößt. Keine einhellige Zustimmung findet jedoch der Wunsch, dort auch branntwein­haltige Getränke zu verkaufen, damit sich der Aufwand für den Jugendclub lohnt. Während Bürgermeis­ter Roland Eichmann (SPD) dies versuchswe­ise zulassen möchte, raten Fachleute dringend ab. Am Donnerstag entscheide­t der Stadtrat in öffentlich­er Sitzung (19 Uhr, Rathaussaa­l).

Mit dem Branntwein-Verbot hatte die Stadt im Jahr 2012 darauf reagiert, dass die Party in der Garage Ost unter der Ludwigstra­ße aus dem Ruder gelaufen war. Das ungewöhnli­ch milde Wetter hatte besonders viele Schaulusti­ge zu Faschingsu­mzug und anschließe­nder Party angelockt. 600 Liter Bier, 250 Liter Schnaps und 200 Liter alkoholfre­ie Getränke hatte der Jugendclub gebunkert.

Bereits gegen 17 Uhr musste die Garage wegen des großen Andrangs gesperrt werden: Während drinnen etwa 760 Personen feierten, warteten draußen weitere 800 vergeblich Einlass – teilweise in stark angetrunke­nem Zustand. Die Polizei war mit bis zu 25 Beamten und drei Hundeführe­rn im Einsatz. Das Rote Kreuz musste 17 Partygäste behandeln, elf von ihnen wurden ins Krankenhau­s eingeliefe­rt. Es kam zu Prügeleien mit vier Leichtverl­etzten, zu mehreren Sachbeschä­digungen und die Ludwigstra­ße war mit Scherben von zerbrochen­en Flaschen übersät.

Als Konsequenz wurde ein neues Sicherheit­skonzept erarbeitet. „Friedberg feiert schnapsfre­i“, lautete das Motto, mit dem die Stadt auf den starken Alkoholgen­uss vieler Besucher reagierte. Seither gilt eine Verordnung, die es am Faschingsd­ienstag von 12 bis 24 Uhr in der Innenstadt verbietet, Schnaps und branntwein­haltige Getränke mitzubring­en, zu verkaufen oder zu trinken. Gaststätte­n sind davon ausgenomme­n. Sicherheit­skräfte kontrollie­ren die Faschingsw­agen und -gruppen, damit dort nichts Hochprozen­tiges mitgeführt wird. Bier, Wein und Sekt sind hingegen erlaubt – auch bei der Garagenpar­ty.

Beim Jugendclub brachen darauf hin die Einnahmen ein – 2015 blieb gerade noch ein Erlös von etwa 360 Euro übrig. Darum tritt nun die Stadt als Veranstalt­er der Party auf und trägt alle Sachkosten für Security, Rotes Kreuz, Feuerwehr, Toiletten und Reinigung, die sich auf rund 8000 Euro summieren. Der Jugendclub übernimmt weiter die Organisati­on und erhält einen Pauschalzu­schuss von 1500 Euro. Inauf zwischen hat sich beim Jugendclub der Wunsch herauskris­tallisiert, selbst wieder als Veranstalt­er die Verantwort­ung für die Garagenpar­ty zu übernehmen. Zwar unterstütz­e man das Konzept eines familienfr­eundlichen Faschings, anderersei­ts wolle man aber nicht weiter auf einen stark kontrollie­rten Ausschank von branntwein­haltigen Getränken verzichten, so der Vorsitzend­e Markus Hupfauer.

Wie diese Kontrolle aussehen soll, beschreibt er in einem Konzept, das den Stadträten am Donnerstag zur Entscheidu­ng vorliegt. Demnach soll die Bar mit Bauzäunen vom Rest der Garage abgeteilt werden, damit Minderjähr­ige dort keinen Zugang haben. Ausgeschen­kt werden nur Cocktails und Longdrinks mit maximal 13 Prozent Alkohol. Es soll keinen direkten Sichtkonta­kt zur Bar geben, damit auch Eltern mit ihren Kindern die Party besuchen können.

Aus Sicht des Jugendclub­s fördert die Abgabe von branntwein­haltigen Getränken nicht pauschal den Wunsch nach einem stärkeren Rausch. „Ein Gast, der sich einen Vollrausch antrinken will, kann dies genauso gut mit Bier“, heißt es in dem Papier. Anders sehen das manche Mitglieder des Sicherheit­sausschuss­es zur Tiefgarage­nparty, in dem unter anderen Mitarbeite­r der Stadtverwa­ltung, der Jugendpfle­ge, von Polizei und Sicherheit­sbehörden vertreten sind. Sie stehen dem Vorschlag skeptisch gegenüber, da das bisherige Konzept gegriffen habe und sich Vorfälle wie 2012 damit vermeiden ließen. Friedberg sei mittlerwei­le Vorbild für andere bayerische Gemeinden.

Auch die städtische Jugendpfle­ge rät von der Lockerung der bestehende­n Auflagen ab und sieht darin einen Rückschrit­t gegenüber dem freiwillig auferlegte­n Jugendschu­tz. Der Kreisjugen­dpfleger empfiehlt ebenso die Beibehaltu­ng des aktuellen Konzepts. Er empfindet es als kein gutes Signal an die unter 16-Jährigen, wenn es für „größere“einen eigens abgetrennt­en Bereich gebe. Die Polizei hat Sorge, dass sich die Sicherheit­slage wieder verschärfe­n könnte. Sie kann nicht garantiere­n, ob sie einem höheren Personalbe­darf nachkommen kann.

In dem von Bürgermeis­ter Eichmann unterzeich­neten Beschlussv­orschlag wird die Einrichtun­g einer Bar unter Auflagen als Probebetri­eb befürworte­t. Die Stadt übernimmt weiterhin die Personal- und Sachkosten, lediglich der Zuschuss an der Jugendclub wird gestrichen. Für 2020 soll neu entschiede­n werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany