Opposition will Kirche ans Geld
Für Ablösung der Staatsleistungen
Berlin Die FDP-Bundestagsfraktion hat eine politische Initiative zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen angekündigt. Dieser Schritt wäre „nicht nur ein wichtiger Beitrag für weltanschauliche Neutralität, sondern würde auch die Glaubwürdigkeit der Kirchen durch die völlige Gleichstellung mit anderen Körperschaften steigern“, sagte der religionspolitische Sprecher Stefan Ruppert der
Dabei gelte es, „die Rechte der Kirchen zu beachten“und „mit ihnen in konstruktive Gespräche einzutreten“.
Als Staatsleistungen werden historisch begründete Zahlungen an die Kirchen bezeichnet, zu denen sich der Staat 1803 im Gegenzug für enteignete Kirchengüter verpflichtete. Daher zahlt der Staat bis heute Gehälter unter anderem für Bischöfe und Domherren. Seit der Weimarer Reichsverfassung 1919 besteht ein Verfassungsauftrag, diese Leistungen abzulösen. Dies wäre für die Länder mit erheblichen Kosten verbunden.
Die AfD bereitet nach Worten ihres religionspolitischen Sprechers Volker Münz ebenfalls eine Initiative zur Ablösung vor. Münz begründete
Welt.
Auch die AfD bereitet eine Initiative vor
diese Position auch mit einer kritischen Sicht auf die Kirchen: Es mangele ihnen an „Standfestigkeit gegen die Stürme des Zeitgeistes“. SPD und CDU sehen indes keinen Handlungsbedarf. Der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, erklärte, die betroffenen Bundesländer hätten bislang kein Interesse an der Ablösung, schon weil sie „verständlicherweise die dann fällige Einmalzahlung in unbestimmter Höhe“scheuen würden. Der religionspolitische CDUFraktionssprecher, Hermann Gröhe, bezeichnete „polemische Kritik an den Staatsleistungen“als unangemessen, da sich beide große Kirchen „zu Gesprächen über eine Ablösung bereit erklärt haben“.
Das Bundesinnenministerium verwies laut Zeitung auf Stellungnahmen von 2013 und 2014. Damals hatte die Bundesregierung „gegenwärtig keinen Handlungsbedarf“ausgemacht und erklärt, eine Änderung wäre auf Wunsch der Länder oder der Kirchen durch eine „einvernehmliche Lösung auf Landesebene“möglich. (kna)