Unfallfahrer machen sich häufiger aus dem Staub
Die Fälle von Unfallflucht sind in den vergangenen zehn Jahren in Augsburg um fast 50 Prozent gestiegen. Mit der wachsenden Zahl an Autos lässt sich das nur zum Teil erklären
Autobesitzer in Augsburg bleiben nach einem Unfall immer häufiger auf einem Schaden sitzen, weil sich der Unfallverursacher unerkannt aus dem Staub macht. Die Zahl der von der Polizei registrierten Fälle von Unfallflucht im Stadtgebiet stieg im Vergleich von 2009 zu 2018 (rund 2700 Fälle) um beachtliche 49 Prozent. Zwar hat auch die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge und der registrierten Unfälle in der Zeit um 20 bzw. 30 Prozent zugenommen, doch die Fälle von Unfallflucht sind überproportional gestiegen. Die Ursache stellt auch die Polizei vor ein Rätsel. Man könne nur spekulieren, sagt Sprecher Siegfried Hartmann.
Bei einem großen Teil der Unfallfluchten geht es um sogenannte Parkrempler. 75 Prozent aller registrierten Zusammenstöße spielen sich bei parkenden, anfahrenden oder anhaltenden Fahrzeugen ab, so die Polizei. Möglicherweise spielt eine Rolle, dass die Zahl der Stellplätze an den Straßenrändern immer knapper wird, weil es mehr Autos gibt, möglicherweise wirkt sich auch die zunehmende Größe von Autos negativ aus. Unfälle mit Verletzten, bei denen sich ein Beteiligter davonmacht, gibt es relativ selten. Bei rund vier Prozent der registrierten Fälle wurde jemand verletzt.
Die Chancen, dauerhaft unerkannt davonzukommen, sind übrigens gar nicht so gut. In Augsburg lag die Aufklärungsquote in den vergangenen Jahren bei etwa 40 Prozent. Bei der Verkehrspolizei gibt es speziell geschulte Fahnder, die darauf spezialisiert sind, Autound Leuchtenteile zu begutachten und Lackspuren auszuwerten. Auch wenn sich ein Zeuge nur die Fragmente eines Nummernschildes merken konnte, ist dies ein Ansatz, der häufig zum Erfolg führt.
Bei der Vernehmung durch die Polizei sagen Unfallverursacher häufig, dass sie den Zusammenstoß nicht bemerkt haben wollen oder davon ausgegangen sind, dass kein Schaden entstanden ist. „Kommt es zu höheren Sachschäden, so spielt mutmaßlich auch die Angst vor dem möglichen Verlust des Führerscheins in Verbindung mit hohen Geldstrafen und Punkten im Verkehrszentralregister eine Rolle“, so Polizeisprecher Hartmann.
Wer erwischt wird, dem drohen eine Geldstrafe sowie Punkte in Flensburg. Auch ein Fahrverbot oder sogar ein Entzug des Führerscheins sind möglich. Maßgeblich ist dafür meist der entstandene Schaden, der angesichts immer aufwendiger gebauter Teile wie Stoßstangen mit elektronischen Sensoren schnell beträchtlich sein kann.
Um nicht unfallflüchtig zu werden, sollten Autofahrer folgende Tipps beherzigen:
● Warten Als Unfallverursacher ist man laut Gesetz verpflichtet, auf den Geschädigten am Unfallort zu warten, und zwar eine „den Umständen angemessene Zeit“. Die Polizei hält bis zu einer Stunde für zumutbar, wenn es sich etwa um einen Parkrempler auf einem Supermarktparkplatz handelt. Bei Nacht in einem Wohngebiet sieht die Lage wohl anders aus. Die Rechtssprechung ist aber nicht eindeutig.
● Zettel reicht nicht Dem anderen Unfallbeteiligten einen Zettel unter den Scheibenwischer zu klemmen, auf dem man seine Telefonnummer und seinen Namen notiert, genügt nicht. Nötig ist, sich bei der Polizei zu melden, am besten mit dem Handy vor Ort.
● Keine 24-Stunden-Regel Immer wieder ist zu hören, dass man als Unfallverursacher 24 Stunden Zeit hat, um sich bei der Polizei zu melden. Das ist nicht richtig. Wer in einer ersten Überreaktion nach einem Parkunfall davonfährt, kann besser davonkommen, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden meldet („tätige Reue“). Kann einen die Polizei aufgrund von Zeugenaussagen aber schon früher ermitteln, bringt das nichts. Ohnehin darf nur geringer Schaden entstanden sein. Bei Unfällen im fließenden Verkehr, bei denen auch Verletzte nicht auszuschließen sind, muss man sofort anhalten.