Streit unter Arbeitern: Nase mehrfach gebrochen
24-Jähriger rastet aus, weil er sich in seiner Arbeit behindert fühlt. Sein Kontrahent leidet bis heute unter den Folgen. Vor dem Amtsgericht in Aichach wird der Strafbefehl nicht gemildert
Aichach Partout nicht zurücknehmen wollte ein 24-Jähriger aus Erfurt seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl. Wegen Körperverletzung sollte er 3600 Euro (120 Tagessätze à 30 Euro) zahlen. Um weiter im Sicherheitsdienst arbeiten zu können, hoffte der 24-Jährige, die Anzahl der Tagessätze auf 90 reduzieren zu können. Sowohl Richterin Eva-Maria Grosse als auch Staatsanwalt Johannes Pausch wiesen mehrfach darauf hin, dass die Strafe eher höher ausfallen werde. Den Strafbefehl hatte der 24-Jährige bekommen, weil er im April vergangenen Jahres einem Arbeiter im Streit ins Gesicht geschlagen und ihm dabei die Nase gebrochen hatte.
Das gab der Angeklagte gestern vor dem Aichacher Amtsgericht auch zu. Er sei sehr provokant aufgetreten, sagte er aus. Ein Verhalten, das er im Nachhinein bedauerte: „Das hätte auch mit Worten geklärt werden können.“
Was aber war eigentlich passiert? Der 24-Jährige lud zusammen mit einem Kollegen Möbel für ein Seniorenheim in Aichach aus. Weil ein Auto vor dem Eingang parkte, konnten die beiden nicht den direkten Weg zur Eingangstüre nehmen. „Null Einsicht“hätten die Arbeiter, die mit dem Auto vorgefahren waren, gezeigt, so der Angeklagte. Er räumte ein, dass er durch den Stress „schon etwas explosiv war“.
Nachdem es zunächst zu verbalen Beleidigungen gekommen war, stieß er sein Gegenüber, einen 43-jährigen Arbeiter, weg.
Daraufhin habe ihm der ins Gesicht geschlagen, sagte der 24-Jährige aus. Sein Chef stellte sich zwischen die beiden, um zu schlichten. Der 43-Jährige habe seinen Chef weggeschoben und sei auf ihn zugegangen, so die Aussage des Angeklagten. Er wertete das als versuchten Angriff und schlug dem 43-Jährigen auf die Nase.
Laut Attest war die Nase mehrfach gebrochen und musste operativ gerichtet werden. Richterin Grosse sagte im Gerichtssaal zu dem Angeklagten: „Da kann man sich vorstellen, mit welcher Kraft Sie zugeschlagen haben.“120 Tagessätze seien da gerechtfertigt, fand sie. Staatsanwalt Pausch ergänzte: „Ich würde mehr beantragen.“
Auch nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin Susann Wipper zog der 24-Jährige seinen Einspruch nicht zurück. „Es wäre für ihn wesentlich, nicht als vorbestraft zu gelten“, erklärte Wipper mit Blick auf die Anzahl der Tagessätze. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
Der 43-Jährige konnte sich nur noch an Bruchstücke erinnern. Er hatte den Eindruck, dass schon vorher etwas vorgefallen sein muss, weshalb der Angeklagte sich so aggressiv verhielt. Er habe ihm gesagt, dass sie nur kurz das Auto entladen und dann wegfahren würden. Daraufhin ging der Streit los.
Der Täter entschuldigt sich
Der 43-Jährige leidet bis heute, ein knappes Jahr nach dem Vorfall, unter dem Nasenbeinbruch. Er muss noch einmal operiert werden und hat nach wie vor Probleme beim Atmen. Staatsanwalt Pausch berücksichtigte die Entschuldigung des Angeklagten.
Aufgrund der schweren Verletzungsfolgen plädierte er für eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen à 60 Euro (9000 Euro). Die Verteidigerin Wipper forderte 80 Tagessätze à 30 Euro (2400 Euro). Die Richterin Eva-Maria Grosse sah die vom Angeklagten ins Spiel gebrachte Notwehr als nicht gegeben an.
„Selbst bei einer Notwehr wäre dieser Schlag völlig überzogen gewesen“, sagte Eva-Maria Gross dazu. Sie verurteilte den 24-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro (140 Tagessätze à 50 Euro).
Hätte es im Vorfeld einen TäterOpfer-Ausgleich gegeben, so wäre vielleicht Raum gewesen, um über eine Reduzierung der Tagessätze zu reden, so Grosse. „Der Wille, etwas wiedergutzumachen, war leider auch nicht da.“Bis heute gibt es jedoch keine Schmerzensgeldzahlung.