Für wen lohnt sich ein Mini- oder Midijob?
Gerade Studenten oder Rentner, die noch etwas nebenher verdienen wollen, arbeiten oft auf 450-Euro-Basis. Für sie bietet diese Anstellung Vorteile. Auch ein Midijob kann sinnvoll sein – aber nicht für jeden
Essen/Berlin Verkäuferin oder Kellner gesucht – für Arbeitgeber kann es sich auszahlen, geringfügig entlohnte Minijobber einzustellen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das zwar nur einen monatlichen MiniVerdienst, das hat aber auch Vorteile. Ein Überblick:
Was ist eigentlich ein Minijob?
Der entscheidende Unterschied zwischen Mini- und Midijob ist der Verdienst. Ein Minijobber darf maximal regelmäßig 450 Euro im Monat oder 5400 Euro im Jahr verdienen. Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,19 Euro kommt man damit im Monat auf knapp 49 Stunden. „Als Minijobber arbeite ich brutto für netto“, erklärt Peter Konieczny, Teamleiter in der Minijob-Zentrale in Essen. „Ich bin sozialversicherungsfrei und kann Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von 3,6 Prozent zahlen.“Das würden knapp 20 Prozent der Minijobber machen, die anderen 80 Prozent lassen sich schriftlich von der Rentenversicherungspflicht befreien oder sind als Rentner versicherungsfrei. Steuern fallen nicht an. Dadurch, dass sie keine Kranzahlen, ergibt sich aus diesen Jobs allerdings kein eigener Krankenversicherungsschutz.
Und was ist ein Midijob?
Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob aufhört. Bis zum 30. Juni 2019 gelten als Verdienstobergrenze 850 Euro, ab dem 1. Juli sind es 1300 Euro. Der Midijob ist als Niedriglohn-Job sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Der Midijobber zahlt allerdings reduzierte Beiträge. Steuern zahlen zumindest ledige Midijobber in der Regel nicht, sagt Isabel Klocke, Leiterin der Steuerabteilung beim Bund der Steuerzahler. Wird ein Paar zusammen zur Einkommensteuer veranschlagt, können die Einnahmen aus dem Midijob über das Ehegattensplitting den Steuersatz des Paares senken.
Für wen lohnt sich ein 450-EuroJob?
„Klassisch sind das Jobs für Leute, die noch nicht oder nicht mehr im vollen Berufsleben stehen: für Studenten und Schüler oder für Rentner, die eine Beschäftigung suchen“, sagt Konieczny. Menschen im erwerbsfähigen Alter würde er davon abraten, einen Minijob zu machen. „Außer man hat nur eine Teilzeitstelle und der Verdienst reicht nicht, dann bietet sich ein Minijob hervorragend an“, erklärt der Experte. Denn dieser Job steht für sich und ist abgabenfrei.
Welche Vorteile hat ein Midijob?
Hierzu zählen vor allem die redukenkassenbeiträge zierten Sozialbeiträge. Midijobber sind oft Menschen, die in Teilzeit arbeiten. Durch die geringeren Abgaben haben sie netto mehr Geld zur Verfügung. Davon profitieren zum Beispiel Studenten mit einem dauerhaften Nebenjob. Ab dem 1. Juli 2019 gibt es eine Neuerung: „Für den reduzierten Arbeitnehmeranteil erwerben Midijobber zukünftig volle Rentenanwartschaften“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Kann man Minijob und Midijob kombinieren?
Ja, erläutert Konieczny: „Ich kann in einem Midijob 600 Euro verdienen und in einem Minijob 400.“Der eine bleibt ein Midijob, der andere ein Minijob. Beide würden jeweils für sich betrachtet. Der Midijob zählt wie eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Mehrere Jobs innerhalb der gleichen Kategorie addieren sich auf: So gilt bei Minijobs die Sozialversicherungsund Steuerfreiheit nur, wenn mehrere Minijobs die 450-EuroGrenze nicht überschreiten. Auch zwei einzelne Midijobs können in der Summe die Grenze überschreiten und bieten nicht mehr den Vorteil geringerer Abgaben. Auch Sonderzahlungen schlagen zu Buche, erklärt der Bund der Steuerzahler: Erhalten Minijobber Weihnachtsoder Urlaubsgeld, kann das die Grenze von 5400 Euro knacken und die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig machen. Man sollte nachrechnen, ob sich die Sonderzahlung lohnt.