Ständig unpünktliche Miete rechtfertigt Kündigung
Wer seine Miete immer wieder unpünktlich zahlt, lebt riskant. Denn ein Vermieter darf in diesem Fall den Mietvertrag kündigen – und zwar ohne weitere Abmahnung. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 220/18), wie die Zeitschrift Das Grundeigentum des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Denn mit unpünktlichen Mietzahlungen verletzt ein Mieter seine Hauptpflicht nicht nur unerheblich.