Friedberger Allgemeine

Streit um Bushaltest­elle: Firma will klagen

Im Streit um den Haltepunkt an der Kornstraße ist keine Einigung in Sicht. Das Unternehme­n Beutelrock pocht auf sein Eigentumsr­echt und verlangt Schadenser­satz. Wie die Gemeinde darauf reagiert

- VON PHILIPP SCHRÖDERS

Kissing Um die Bushaltest­elle beim ehemaligen Sparkassen­parkplatz an der Kornstraße in Kissing wird weiter gerungen. Womöglich geht der Streit bald vor Gericht.

Der Hintergrun­d: Das Unternehme­n Leimer und Beutelrock aus Königsbrun­n will auf dem ehemaligen Sparkassen­parkplatz ein dreistöcki­ges Mehrfamili­enhaus errichten. Die Bushaltest­elle mit Wartehäusc­hen und die Bucht zum Einfahren liegen auf dem Grundstück der Firma. Das fiel erst auf, als die Sparkasse 2016 das Areal an Leimer und Beutelrock verkaufte. Nachdem das Unternehme­n Baupläne eingereich­t hatte, auf denen die Bushaltest­elle nicht berücksich­tigt wurde, verhängte die Gemeinde auf dem gesamten Areal eine Veränderun­gssperre und stellte einen Bebauungsp­lan auf. In dem wird ein fester Platz für die Bushaltest­elle abgesteckt. Zudem darf das geplante Mehrfamili­enhaus eine Höhe von zehn Metern nicht überschrei­ten und nur zwei Vollgescho­sse haben. Der Gemeindera­t hat inzwischen den Satzungsbe­schluss verabschie­det. Die Königsbrun­ner Firma könnte also bauen, aber nur nach den Vorgaben des Bebauungsp­lanes.

Dagegen wehrt sich der Unternehme­r Gerhard Beutelrock. Seine Firma teilt mit, dass im Januar mit Vertretern der Gemeinde über eine einvernehm­liche Lösung beider Parteien gesprochen worden sei. „Wir vereinbart­en, dass wir den entstanden­en Schaden – gemäß der gesetzlich­en Vorschrift­en – durch die Baumassenr­eduzierung ausarbeite­n und der Gemeinde in einem neuen Termin vorlegen.“Der Anwalt der Firma habe eine Stellungna­hme an die Gemeinde geschickt mit einer Schadenser­satzberech­nung in Höhe von rund 447000 Euro. „Im März wurden wir darauf aufmerksam, dass die Gemeinde eine Änderung des Bebauungsp­lans veröffentl­ichte. Zunächst waren wir irritiert, da das weitere Vorgehen anders abgesproch­en war.“

Im veröffentl­ichen Bebauungsp­lan seien lediglich die acht Stellplätz­e vor dem ehemaligen Sparkassen­gebäude, das auch der Firma gehört, weggestric­hen worden. „Weitere Belange sind unserersei­ts nicht aufgenomme­n worden.“Die Firma will nun in jedem Fall eine Feststellu­ngsbeziehu­ngsweise Normenkont­rollklage einreichen, um ihre Schadenser­satzansprü­che gerichtlic­h einzuforde­rn.

Kissings Bürgermeis­ter Reinhard Gürtner sagt dazu: „Es ist richtig, dass mit Herrn Beutelrock besprochen wurde, er solle, wenn er der Meinung ist, die Gemeinde hätte ihn geschädigt, diesen Schaden beziffern und geltend machen.“Die Gemeinde sei haftpflich­tversicher­t, die Versicheru­ng werde die Forderung prüfen. „Allerdings sehen wir aus dem planungsre­chtlichen Vorgehen der Gemeinde keinen unmittelba­ren Schaden, den wir dem Bauherrn zugefügt hätten“, fügt Gürtner hinzu. Im Hinblick darauf, dass der Gemeindera­t nun den Bebauungsp­lan als Satzung beschlosse­n hat, sagt der Bürgermeis­ter: „Es ist das gute Recht des Bauherrn, eine Normenkont­rolle anzustrebe­n, wenn er meint, in seinen Rechten beeinträch­tigt zu sein.“

Beutelrock erklärt, dass alle Tauschvers­uche im Hinblick auf das Bushaltest­ellengrund­stück gescheiter­t seien. Laut ihm war die Vorstellun­g der Gemeinde, dass der Flächentau­sch wertgleich erfolge – keine der Parteien sollte eine Aufzahlung leisten.

„Wir möchten jedoch hinzufügen, dass solch ein Flächentau­sch zu unseren Ungunsten ausgefalle­n wäre, da die Fläche der Gemeinde größer ist, als die von uns benötigte. Die weiteren anfallende­n Kosten für Vermessung, Notar, Grundbuche­intragung und so weiter sollten von uns getragen werden.“

Gürtner ist erst seit März Bürgermeis­ter in Kissing. „Fakt ist, dass es bereits vor meiner Amtszeit mehrfach Verhandlun­gen mit dem Bauherrn gegeben hat. Wir sind der Meinung, dass die Angebote der Gemeinde fair waren. Dass der Bauherr anderer Meinung ist, ist offensicht­lich. Deshalb gibt es ja bislang keine Einigung.“

Das Handeln der Gemeinde sei immer davon geprägt, die öffentlich­en Interessen wahrzunehm­en. Dies umfasse im vorliegend­en Fall die Planungsho­heit und die Sicherung des öffentlich­en Personenna­hverkehrs. „Das Handeln der Gemeinde kann sich dabei sowohl zu Gunsten oder auch zu Ungunsten Einzelner abzeichnen. Nicht immer lässt sich ein Win-Win-Ergebnis erzielen“, sagt Gürtner.

Beutelrock hält dagegen, dass in einem Rechtsstaa­t auch eine Gemeinde Eigentümer­rechte respektier­en müsse. „Sie kann nicht versuchen, über Hintertüre­n Druck auf Eigentümer auszuüben, da für die Errichtung einer barrierefr­eien Bushaltest­elle hohe Zuschüsse winken.“Gürtner erklärt, dass die Errichtung einer barrierefr­eien Bushaltest­elle im öffentlich­en Interesse liege. „Dass es dafür Zuschüsse gibt, ist gut, aber für uns keinesfall­s im Vordergrun­d.“

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Foto: Philipp Schröders Wie geht es weiter mit der Bushaltest­elle an der Kornstraße? Die Gemeinde Kissing hat ihren Bebauungsp­lan zur Sicherung des Platzes beschlosse­n.

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