Friedberger Allgemeine

Die Wochenkart­e für Bus und Tram kehrt zurück

Der Protest von Fahrgästen zeigt Wirkung: Ab dem 1. August wird die Tarifrefor­m in drei Punkten korrigiert. Dank der neuen Angebote können die Fahrgäste Geld sparen – vor allem in einigen Stadtteile­n

- VON MICHAEL HÖRMANN

Das Ticket wurde Ende 2017 aus dem Verkehr gezogen. Zum Start der Tarifrefor­m im Augsburger Verkehrsve­rbund gab es die Wochenkart­e nicht mehr. Nach Protesten von Fahrgästen kehrt sie zurück. Ab Donnerstag (1. August) ist die Wochenkart­e für Bus und Tram im Stadtgebie­t wieder erhältlich. Der Preis liegt für eine Zone bei 16,70 Euro, für zwei Zonen sind es 24,40 Euro. Gültig ist die Wochenkart­e für eine Kalenderwo­che. Jürgen Fergg, Sprecher der Stadtwerke, sagt: „Die Wochenkart­e gilt immer von Montag bis Montag, 12 Uhr, der Folgewoche. Sie gilt deshalb noch den Vormittag, dass man sich direkt noch eine Folgekarte besorgen könnte.“So sei die Regelung auch bis Ende 2017 gewesen.

Zum damaligen Zeitpunkt wurden im Durchschni­tt rund 1000 Wochenkart­en pro Woche verkauft. Fergg spricht von einer spärlichen Nachfrage, die letztlich auch stagniert sei: „Ein Ziel der Tarifrefor­m war ja, die vielen Tarife, die es bis dahin gab, zu verringern und damit das Tarifsyste­m übersichtl­icher zu machen.“Der Wegfall der Wochenkart­e sorgte für Unmut, die Stadtwerke zogen die Konsequenz­en. Wochenkart­en sind an den Automaten, im Kundencent­er, an privaten Verkaufsst­ellen erhältlich – also überall dort, wo es auch Monatskart­en gibt. Das Angebot der Wochenkart­e könnte gerade in der Ferienzeit für Touristen, die länger in Augsburg bleiben, interessan­t sein. Die Wochenkart­e gilt als Alternativ­e zum Abo, das ein Jahr lang gültig ist. Fergg informiert: „Mit Stand Juli sind 475000 aktive Abos im Umlauf.“Enthalten sind dabei alle Abos, Mobil-Abo, Mobil-Abo-Premium, Mobil-Abo-9-Uhr, FirmenAbo und Schülertic­kets. Neben Wiedereinf­ührung der Wochenkart­e gibt es zwei weitere Korrekture­n. ● Zustempeln für Abonnenten Wer ein Abo der Zone 10 oder 20 hat und in die andere Zone fahren will, muss künftig nur einen Streifen statt wie seit der Tarifrefor­m nötig, zwei Streifen dazu stempeln.

● Kurzstreck­enzonen in Stadtteile­n Das Kurzstreck­enticket gilt seit der Tarifrefor­m für eine Fahrt über fünf Haltestell­en. Dies heißt: Einstieg plus vier Haltestell­en. In manchen Ortsteilen kann man wichtige Nahversorg­ungszentre­n damit nicht erreichen. Daher werden in fünf Stadtteile­n Kurzstreck­enzonen eingeführt: Bärenkelle­r, Firnhabera­u, Inningen, Bergheim sowie vorübergeh­end in Hochzoll-Süd. In Hochzoll-Süd gilt die Regelung, bis ein neuer Supermarkt am Zwölf-Apostel-Platz eröffnet. Innerhalb der Kurzstreck­enzonen können Fahrgäste alle Haltestell­en mit Kurzstreck­enticket anfahren, wenn sich die Starthalte­stelle ebenfalls innerhalb der Kurzstreck­enzone befindet. Rück- und Rundfahrte­n sind nicht möglich. Haltestell­en der Kurzstreck­enzonen sind gekennzeic­hnet. Informatio­nen wurden in den Stadtteile­n an Haushalte verteilt.

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Foto: Silvio Wyszengrad Am Donnerstag treten drei Änderungen der Tarifrefor­m im Nahverkehr in Kraft.

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