Die Wochenkarte für Bus und Tram kehrt zurück
Der Protest von Fahrgästen zeigt Wirkung: Ab dem 1. August wird die Tarifreform in drei Punkten korrigiert. Dank der neuen Angebote können die Fahrgäste Geld sparen – vor allem in einigen Stadtteilen
Das Ticket wurde Ende 2017 aus dem Verkehr gezogen. Zum Start der Tarifreform im Augsburger Verkehrsverbund gab es die Wochenkarte nicht mehr. Nach Protesten von Fahrgästen kehrt sie zurück. Ab Donnerstag (1. August) ist die Wochenkarte für Bus und Tram im Stadtgebiet wieder erhältlich. Der Preis liegt für eine Zone bei 16,70 Euro, für zwei Zonen sind es 24,40 Euro. Gültig ist die Wochenkarte für eine Kalenderwoche. Jürgen Fergg, Sprecher der Stadtwerke, sagt: „Die Wochenkarte gilt immer von Montag bis Montag, 12 Uhr, der Folgewoche. Sie gilt deshalb noch den Vormittag, dass man sich direkt noch eine Folgekarte besorgen könnte.“So sei die Regelung auch bis Ende 2017 gewesen.
Zum damaligen Zeitpunkt wurden im Durchschnitt rund 1000 Wochenkarten pro Woche verkauft. Fergg spricht von einer spärlichen Nachfrage, die letztlich auch stagniert sei: „Ein Ziel der Tarifreform war ja, die vielen Tarife, die es bis dahin gab, zu verringern und damit das Tarifsystem übersichtlicher zu machen.“Der Wegfall der Wochenkarte sorgte für Unmut, die Stadtwerke zogen die Konsequenzen. Wochenkarten sind an den Automaten, im Kundencenter, an privaten Verkaufsstellen erhältlich – also überall dort, wo es auch Monatskarten gibt. Das Angebot der Wochenkarte könnte gerade in der Ferienzeit für Touristen, die länger in Augsburg bleiben, interessant sein. Die Wochenkarte gilt als Alternative zum Abo, das ein Jahr lang gültig ist. Fergg informiert: „Mit Stand Juli sind 475000 aktive Abos im Umlauf.“Enthalten sind dabei alle Abos, Mobil-Abo, Mobil-Abo-Premium, Mobil-Abo-9-Uhr, FirmenAbo und Schülertickets. Neben Wiedereinführung der Wochenkarte gibt es zwei weitere Korrekturen. ● Zustempeln für Abonnenten Wer ein Abo der Zone 10 oder 20 hat und in die andere Zone fahren will, muss künftig nur einen Streifen statt wie seit der Tarifreform nötig, zwei Streifen dazu stempeln.
● Kurzstreckenzonen in Stadtteilen Das Kurzstreckenticket gilt seit der Tarifreform für eine Fahrt über fünf Haltestellen. Dies heißt: Einstieg plus vier Haltestellen. In manchen Ortsteilen kann man wichtige Nahversorgungszentren damit nicht erreichen. Daher werden in fünf Stadtteilen Kurzstreckenzonen eingeführt: Bärenkeller, Firnhaberau, Inningen, Bergheim sowie vorübergehend in Hochzoll-Süd. In Hochzoll-Süd gilt die Regelung, bis ein neuer Supermarkt am Zwölf-Apostel-Platz eröffnet. Innerhalb der Kurzstreckenzonen können Fahrgäste alle Haltestellen mit Kurzstreckenticket anfahren, wenn sich die Starthaltestelle ebenfalls innerhalb der Kurzstreckenzone befindet. Rück- und Rundfahrten sind nicht möglich. Haltestellen der Kurzstreckenzonen sind gekennzeichnet. Informationen wurden in den Stadtteilen an Haushalte verteilt.