Friedberger Allgemeine

Richter testen E-Scooter

Sie wollen sich auf Fälle vorbereite­n

-

Seit 15. Juni sind sie in Deutschlan­d zugelassen und mittlerwei­le auch in Augsburg allgegenwä­rtig: Elektrisch­e Tretroller, besser bekannt als E-Scooter. Auch vor dem Augsburger Justizpala­st parken regelmäßig einige Roller. Gerichtsbe­suchern bot sich zuletzt ein ungewöhnli­ches Bild: Nicht nur vor dem Gericht, auch im Innenhof des Gerichts waren fahrende Roller zu sehen.

Hintergrun­d: der praktische Teil einer Fortbildun­g zu Rechtsfrag­en rund um den E-Scooter. Die E-Scooter, heißt es in einer Pressemitt­eilung des Amtsgerich­tes, stellten schließlic­h nicht nur Verkehrste­ilnehmer vor neue Herausford­erungen. Das Augsburger Amtsgerich­t erwartet mittelfris­tig eine nicht unerheblic­he Anzahl von Fällen. Anlass genug, sich theoretisc­h und praktisch fortzubild­en.

Die rechtliche Lage sieht wie folgt aus: E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrz­euge. Das bedeutet insbesonde­re: Finger weg vom Alkohol, ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld, ab 1,1 Promille macht sich der Fahrer wegen Trunkenhei­t im Verkehr strafbar. Auch beim Gebrauch von Mobiltelef­onen gelten dieselben Grundsätze wie für Autofahrer: Ein Handy darf während des Fahrens nicht in der Hand gehalten werden. Wichtig außerdem: Gefahren wird auf Radwegen und – wenn kein Radweg ausgewiese­n ist – auf der Fahrbahn; Gehweg und Fußgängerz­one sind für E-Scooter grundsätzl­ich tabu – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeic­hen „Elektrokle­instfahrze­uge frei“erlaubt. E-Scooter sind nur für eine Person konzipiert, das Mitnehmen eines Beifahrers ist nicht erlaubt.

Neben Strafverfa­hren wegen Trunkenhei­t im Verkehr erwartet das Amtsgerich­t vor allem Schadeners­atzklagen nach Unfällen mit E-Scootern. Um das Fahrverhal­ten von E-Scootern richtig einschätze­n zu können, bestand für die Fortbildun­gsteilnehm­er die Möglichkei­t, einmal selbst E-Scooter zu fahren. Und so erklären sich auch die E-Scooter im Innenhof des Justizpala­stes.

 ?? Foto: Amtsgerich­t ?? Die Richter am Amtsgerich­t testen E-Scooter – um sich auch praktisch ein Bild zu machen.
Foto: Amtsgerich­t Die Richter am Amtsgerich­t testen E-Scooter – um sich auch praktisch ein Bild zu machen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany