Richter testen E-Scooter
Sie wollen sich auf Fälle vorbereiten
Seit 15. Juni sind sie in Deutschland zugelassen und mittlerweile auch in Augsburg allgegenwärtig: Elektrische Tretroller, besser bekannt als E-Scooter. Auch vor dem Augsburger Justizpalast parken regelmäßig einige Roller. Gerichtsbesuchern bot sich zuletzt ein ungewöhnliches Bild: Nicht nur vor dem Gericht, auch im Innenhof des Gerichts waren fahrende Roller zu sehen.
Hintergrund: der praktische Teil einer Fortbildung zu Rechtsfragen rund um den E-Scooter. Die E-Scooter, heißt es in einer Pressemitteilung des Amtsgerichtes, stellten schließlich nicht nur Verkehrsteilnehmer vor neue Herausforderungen. Das Augsburger Amtsgericht erwartet mittelfristig eine nicht unerhebliche Anzahl von Fällen. Anlass genug, sich theoretisch und praktisch fortzubilden.
Die rechtliche Lage sieht wie folgt aus: E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Das bedeutet insbesondere: Finger weg vom Alkohol, ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld, ab 1,1 Promille macht sich der Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Auch beim Gebrauch von Mobiltelefonen gelten dieselben Grundsätze wie für Autofahrer: Ein Handy darf während des Fahrens nicht in der Hand gehalten werden. Wichtig außerdem: Gefahren wird auf Radwegen und – wenn kein Radweg ausgewiesen ist – auf der Fahrbahn; Gehweg und Fußgängerzone sind für E-Scooter grundsätzlich tabu – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“erlaubt. E-Scooter sind nur für eine Person konzipiert, das Mitnehmen eines Beifahrers ist nicht erlaubt.
Neben Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr erwartet das Amtsgericht vor allem Schadenersatzklagen nach Unfällen mit E-Scootern. Um das Fahrverhalten von E-Scootern richtig einschätzen zu können, bestand für die Fortbildungsteilnehmer die Möglichkeit, einmal selbst E-Scooter zu fahren. Und so erklären sich auch die E-Scooter im Innenhof des Justizpalastes.