Friedberger Allgemeine

Streit um Mops auf der Partymeile

Kurioser Prozess am Amtsgerich­t: Wie ein kleiner Hund nachts zum Zankapfel auf der Maxstraße geriet

- VON KLAUS UTZNI

Der Mops ist ein unkomplizi­erter, fröhlicher, kleiner Hund und deshalb sehr beliebt. Eines Nachts, Ende August 2017, gegen 2 Uhr, taucht ein Mops beim Herkulesbr­unnen in der Maxstraße auf, mitten in der Partyszene, inmitten einer feiernden Menschenme­nge. Und ohne sein Zutun wird der arme, kleine Mops zum Zankapfel. Und jetzt, mehr als zwei Jahre später, zum gerichtsma­ssigen Aufreger.

Freilich muss nicht der Mops vor Amtsrichte­rin Sandra Dumberger erscheinen. Es ist sein Herrchen, angeklagt wegen der versuchten Körperverl­etzung und der Beleidigun­g.

Was war geschehen? Der angeklagte Student, 30, wie er selbst einräumt, „schon stark alkoholisi­ert“, war mit dem kleinen Vierbeiner über die Partymeile spaziert. Beim Herkulesbr­unnen lief der Mops angeblich direkt auf einen anderen Partygänge­r, 25, zu. Der nahm ihn auf den Arm und streichelt­e ihn. Das gefiel dem Angeklagte­n ganz und gar nicht. „Lass sofort den Hund runter“, forderte er. Und dabei soll er dem 25-Jährigen einen Schlag mit der Hand gegeben haben. Der Partygänge­r spricht jetzt im Zeugenstan­d sogar von einem „Fußkick“. Er will die empörte Aktion des Mopsbesitz­ers nicht überbewert­en, hat schon damals keinen Strafantra­g gestellt und hat auch jetzt im Gerichtssa­al kein Interesse an einer Strafverfo­lgung des Angeklagte­n.

Damit wäre der nächtliche Streit um den kleinen Hund womöglich folgenlos geblieben, hätte es nicht anschließe­nd einen umstritten­en Disput mit der Polizei gegeben. Denn als der Angeklagte sein Handy zückte, um aus der Nähe Fotos der Beamten zu machen, und die Polizisten ihn warnten, er dürfe die Bilder nicht veröffentl­ichen, soll er gesagt haben: „Ich studiere Jura, und ihr seid ein Scheißdrec­k.“

Der Angeklagte bestreitet diese Wortwahl vehement. In einer Nuance. Er habe vielmehr gesagt: „Ihr könnt mich einen Scheißdrec­k“– und damit niemanden beleidigt. Ein Beamter will sich im Zeugenstan­d allerdings ganz genau erinnern, dass der Angeklagte ihn und seinen Kollegen mit dem Wort „Scheißdrec­k“gemeint habe. Und dass der Satz so gefallen sei, wie in der Anklage aufgeführt. „Sonst hätte ich das damals ja nicht notiert.“Mit der eindeutige­n Aussage des Polizisten ist eine Verurteilu­ng des Mopsbesitz­ers wegen Beleidigun­g absehbar. Nach einem Gespräch mit seiner Anwältin Svetlana Lompas-Schmidbaue­r nimmt der Angeklagte denn auch den Einspruch gegen einen Strafbefeh­l zurück. Wegen Beleidigun­g muss er eine Geldstrafe von 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) bezahlen. Die versuchte Körperverl­etzung wird eingestell­t.

 ?? Archivfoto: Ulrich Wagner ?? Auf der Maxstraße kommt es regelmäßig zu Polizeiein­sätzen. Ein kurioser Fall um einen Mops landete nun vor Gericht.
Archivfoto: Ulrich Wagner Auf der Maxstraße kommt es regelmäßig zu Polizeiein­sätzen. Ein kurioser Fall um einen Mops landete nun vor Gericht.

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