Streit um Mops auf der Partymeile
Kurioser Prozess am Amtsgericht: Wie ein kleiner Hund nachts zum Zankapfel auf der Maxstraße geriet
Der Mops ist ein unkomplizierter, fröhlicher, kleiner Hund und deshalb sehr beliebt. Eines Nachts, Ende August 2017, gegen 2 Uhr, taucht ein Mops beim Herkulesbrunnen in der Maxstraße auf, mitten in der Partyszene, inmitten einer feiernden Menschenmenge. Und ohne sein Zutun wird der arme, kleine Mops zum Zankapfel. Und jetzt, mehr als zwei Jahre später, zum gerichtsmassigen Aufreger.
Freilich muss nicht der Mops vor Amtsrichterin Sandra Dumberger erscheinen. Es ist sein Herrchen, angeklagt wegen der versuchten Körperverletzung und der Beleidigung.
Was war geschehen? Der angeklagte Student, 30, wie er selbst einräumt, „schon stark alkoholisiert“, war mit dem kleinen Vierbeiner über die Partymeile spaziert. Beim Herkulesbrunnen lief der Mops angeblich direkt auf einen anderen Partygänger, 25, zu. Der nahm ihn auf den Arm und streichelte ihn. Das gefiel dem Angeklagten ganz und gar nicht. „Lass sofort den Hund runter“, forderte er. Und dabei soll er dem 25-Jährigen einen Schlag mit der Hand gegeben haben. Der Partygänger spricht jetzt im Zeugenstand sogar von einem „Fußkick“. Er will die empörte Aktion des Mopsbesitzers nicht überbewerten, hat schon damals keinen Strafantrag gestellt und hat auch jetzt im Gerichtssaal kein Interesse an einer Strafverfolgung des Angeklagten.
Damit wäre der nächtliche Streit um den kleinen Hund womöglich folgenlos geblieben, hätte es nicht anschließend einen umstrittenen Disput mit der Polizei gegeben. Denn als der Angeklagte sein Handy zückte, um aus der Nähe Fotos der Beamten zu machen, und die Polizisten ihn warnten, er dürfe die Bilder nicht veröffentlichen, soll er gesagt haben: „Ich studiere Jura, und ihr seid ein Scheißdreck.“
Der Angeklagte bestreitet diese Wortwahl vehement. In einer Nuance. Er habe vielmehr gesagt: „Ihr könnt mich einen Scheißdreck“– und damit niemanden beleidigt. Ein Beamter will sich im Zeugenstand allerdings ganz genau erinnern, dass der Angeklagte ihn und seinen Kollegen mit dem Wort „Scheißdreck“gemeint habe. Und dass der Satz so gefallen sei, wie in der Anklage aufgeführt. „Sonst hätte ich das damals ja nicht notiert.“Mit der eindeutigen Aussage des Polizisten ist eine Verurteilung des Mopsbesitzers wegen Beleidigung absehbar. Nach einem Gespräch mit seiner Anwältin Svetlana Lompas-Schmidbauer nimmt der Angeklagte denn auch den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück. Wegen Beleidigung muss er eine Geldstrafe von 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) bezahlen. Die versuchte Körperverletzung wird eingestellt.