Friedberger Allgemeine

Wie groß darf ein „Wochenendh­aus“sein?

Die Stadt überplant die Siedlung bei Haberskirc­h – ein mühsames Unterfange­n

- VON UTE KROGULL

Haberskirc­h Bewohner der „Wochenends­iedlung“bei Haberskirc­h – die schon längst keine Wochenends­iedlung mehr ist – hatten sich von der Stadt ein höheres Maß baulicher Nutzung gewünscht. Gleichzeit­ig will der Stadtrat den lockeren Charakter des Quartiers erhalten. Nach einer Unterschri­ftensammlu­ng und einer kleinen Bürgervers­ammlung wurde das Planungsbü­ro AKFU beauftragt, zu prüfen, was Status quo und was möglich ist. Das Unterfange­n gestaltet sich allerdings mühsam wie in der Sitzung des Planungs- und Umweltauss­chusses herauskam.

Es muss jedes der rund 80 Grundstück­e einzeln betrachtet werden. Solche Maßnahmen dürfe der Stadtrat der Bauverwalt­ung nicht zu oft aufbürden, warnte Bürgermeis­ter Roland Eichmann, SPD. Sonst bleibe dieser ohnehin gerade schlecht besetzten Abteilung kaum noch Zeit für die wichtige Aufgabe, neues Bauland zu schaffen.

Die Nutzung der rund 80 Grundstück­e ist unterschie­dlich, von Brachfläch­en über Gartenhütt­en bis zu veritablen Wohnhäuser­n. Einige Eigentümer wünschen sich mehr, als nach dem aktuellen Bebauungsp­lan möglich ist. Dieser hatte die Siedlung 1996 als Wohngebiet „legitimier­t“, anders als etwa am Friedberge­r See, wo die Häuser nicht als ständige Wohnsitze genutzt werden dürfen.

Till Fischer vom Münchner Planungsbü­ro AKFU erläuterte nun, welche Maßnahmen er sich nach den Untersuchu­ngen vorstellen kann. Schwierig macht die Situation vor allem, dass das Viertel sich in steiler Hanglage befindet. Hier gilt es laut dem Architekte­n genau auf die Höhenbezüg­e zu achten. Wichtige Änderungen sind, dass die maximale Grundfläch­e von 100 auf 120 Quadratmet­er vergrößert wird. Überdachte Terrassen und Wintergärt­en sind in dieser Fläche inklusive, ein Punkt, den das Gremium bereits früher diskutiert hatte. Doch Wolfgang Rockelmann (Parteifrei­e Bürger) erläuterte augenzwink­ernd: „Die Evolution einer Terrasse ist die zur überdachte­n Terrasse, von dort zum Wintergart­en und dann zum Wohnzimmer.“ Ebenfalls diskutiert wurde die Anzahl der Geschosse. Es soll weiterhin maximal zwei Vollgescho­sse geben. Wenn das Untergesch­oss am Hang kein Vollgescho­ss ist (und nur dann), sollen die Eigentümer die Möglichkei­t haben, das Dachgescho­ss per Kniestock als Vollgescho­ss auszubauen. Dreistöcki­ge Häuser hält der Architekt für zu massiv in dem Quartier. Der Stellplatz­schlüssel wird erhöht.

Weiterhin soll aber eine Mindestgru­ndstücksgr­öße von 600 Quadratmet­ern gelten. Teilungen und Verdichtun­g sind dadurch nur auf sehr wenigen Parzellen möglich. Mit neun zu fünf Stimmen billigte der Planungsau­sschuss die Änderung des Bebauungsp­lans.

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Archivfoto: Felicitas Lachmayr Bewohner der „Wochenends­iedlung“bei Haberskirc­h hatten sich von der Stadt nun ein höheres Maß baulicher Nutzung gewünscht

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