Friedberger Allgemeine

Kandidaten-Graffiti beschäftig­en die Polizei

Unbekannte haben das Konterfei des Königsbrun­ner SPD-Bewerbers Nicolai Abt an verschiede­ne Stellen gesprüht

- VON HERMANN SCHMID UND NORBERT STAUB

Mit seinem langen grau meliertem Bart und der dunkel getönten Brille fällt Nicolai Abt sofort auf. Sein Erscheinun­gsbild hat sicherlich dazu beigetrage­n, dass der 43-jährige Königsbrun­ner mit zahlreiche­n Videoclips, die er seit September zu Themen der Stadt auf sozialen Netzwerken veröffentl­icht hat, viel Resonanz erhielt. Jetzt ist der frisch gekürte SPD-Bürgermeis­terkandida­t auf Graffiti zu sehen – das sorgt für Ärger.

Das Graffito zeigt in Schwarzwei­ß den Kopf des Kandidaten mit Bart und Brille – zu finden ist es in Königsbrun­n unter anderem vor dem Kaufland-Eingang und auf einem Fußgängerü­berweg. Abt mag das gar nicht gefallen. Er sagt: „Das ist uns äußerst unrecht, wenn so was eine Woche vor Bekanntgab­e der Kandidatur geschieht.“Jemand habe das Logo wohl aus dem Internet herunterge­laden und daraus eine SpraySchab­lone gebastelt. Abt hat bereits festgestel­lt, dass die Spraybilde­r mit Kreidefarb­e erstellt wurden, die sich leicht entfernen lassen. SPD-Fraktionsv­orsitzende­r Florian Kubsch erklärte auf Nachfrage unserer Zeitung, dass ihm nicht bekannt sei, wer die Aktion durchgefüh­rt habe. Die Graffiti beschäftig­en inzwischen auch die Polizei. Artur Dachs, Leiter der für Königsbrun­n zuständige­n Polizeiins­pektion Bobingen, bestätigte gegenüber unserer Zeitung, dass schon Anzeige erstattet worden sei. „Die Ermittlung­en laufen, und wir haben auch schon einen gewissen

Personenkr­eis im Auge, aber das muss alles noch abgeklärt werden“, sagt Dachs. Wenn die Ermittlung­en abgeschlos­sen sind, wird die Sache der Staatsanwa­ltschaft vorgelegt. Die prüft dann, ob aus ihrer Sicht eine Sachbeschä­digung gegeben ist. „Dabei spielt natürlich auch eine Rolle, ob die Substanz wie beispielsw­eise das Mauerwerk beschädigt wurde“, so Dachs.

In den vorliegend­en Fällen sei es aber so, dass es sich nicht um Spraydosen­farbe handelt, wie sie häufig bei Graffiti verwendet wird, sondern um eine Farbe, die relativ gut entfernt werden kann. „Aber das ist natürlich auch mit Aufwand verbunden, und da muss geklärt werden, wie groß der ist.

Die Kosten hierfür kann der Geschädigt­e dann gegebenenf­alls zivilrecht­lich geltend machen.“Außerdem müssen die Eigentümer klären, inwieweit die Substanz beschädigt ist, also ob die Farbe ohne Rückstände entfernt werden kann.

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Eines der Graffiti
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Nicolai Abt

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