Kandidaten-Graffiti beschäftigen die Polizei
Unbekannte haben das Konterfei des Königsbrunner SPD-Bewerbers Nicolai Abt an verschiedene Stellen gesprüht
Mit seinem langen grau meliertem Bart und der dunkel getönten Brille fällt Nicolai Abt sofort auf. Sein Erscheinungsbild hat sicherlich dazu beigetragen, dass der 43-jährige Königsbrunner mit zahlreichen Videoclips, die er seit September zu Themen der Stadt auf sozialen Netzwerken veröffentlicht hat, viel Resonanz erhielt. Jetzt ist der frisch gekürte SPD-Bürgermeisterkandidat auf Graffiti zu sehen – das sorgt für Ärger.
Das Graffito zeigt in Schwarzweiß den Kopf des Kandidaten mit Bart und Brille – zu finden ist es in Königsbrunn unter anderem vor dem Kaufland-Eingang und auf einem Fußgängerüberweg. Abt mag das gar nicht gefallen. Er sagt: „Das ist uns äußerst unrecht, wenn so was eine Woche vor Bekanntgabe der Kandidatur geschieht.“Jemand habe das Logo wohl aus dem Internet heruntergeladen und daraus eine SpraySchablone gebastelt. Abt hat bereits festgestellt, dass die Spraybilder mit Kreidefarbe erstellt wurden, die sich leicht entfernen lassen. SPD-Fraktionsvorsitzender Florian Kubsch erklärte auf Nachfrage unserer Zeitung, dass ihm nicht bekannt sei, wer die Aktion durchgeführt habe. Die Graffiti beschäftigen inzwischen auch die Polizei. Artur Dachs, Leiter der für Königsbrunn zuständigen Polizeiinspektion Bobingen, bestätigte gegenüber unserer Zeitung, dass schon Anzeige erstattet worden sei. „Die Ermittlungen laufen, und wir haben auch schon einen gewissen
Personenkreis im Auge, aber das muss alles noch abgeklärt werden“, sagt Dachs. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird die Sache der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die prüft dann, ob aus ihrer Sicht eine Sachbeschädigung gegeben ist. „Dabei spielt natürlich auch eine Rolle, ob die Substanz wie beispielsweise das Mauerwerk beschädigt wurde“, so Dachs.
In den vorliegenden Fällen sei es aber so, dass es sich nicht um Spraydosenfarbe handelt, wie sie häufig bei Graffiti verwendet wird, sondern um eine Farbe, die relativ gut entfernt werden kann. „Aber das ist natürlich auch mit Aufwand verbunden, und da muss geklärt werden, wie groß der ist.
Die Kosten hierfür kann der Geschädigte dann gegebenenfalls zivilrechtlich geltend machen.“Außerdem müssen die Eigentümer klären, inwieweit die Substanz beschädigt ist, also ob die Farbe ohne Rückstände entfernt werden kann.