Streitschlichter am Gartenzaun
Anwalt Franz Obst
● Unwissenheit schützt vor Torheit nicht? Eben doch – sechs Monate lang!
Mieter, die vor Ablauf der im Mietvertrag typischerweise vereinbarten Renovierungsfristen ausziehen, müssen keine anteiligen Renovierungskosten übernehmen. Wer in Unkenntnis gezahlt hat, kann sein Geld zurückfordern. Der Anspruch verjährt sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses.
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Endrenovierungsklauseln, nach denen Mieter beim Auszug aus der Wohnung Schönheitsreparaturen durchführen müssen, sind immer unwirksam.
● Locker bleiben!
Starre Renovierungsfristen, die den Mieter verpflichten, immer nach drei Jahren das Bad und die Küche zu renovieren, nach fünf Jahren die Haupträume und nach sieben Jahren die Nebenräume der Wohnung, sind unwirksam. Zulässig sind aber
„weiche“Fristen, die Ausnahmen zulassen, also Fristverlängerungen.
● Nicht zu bunt treiben! Farbwahlklauseln, nach denen der
Mieter auch während der Mietzeit Schönheitsreparaturen nur in neutralen, deckenden hellen Farben und Tapeten ausführen darf, sind unwirksam. Allerdings dürfen Mieter
die Wohnung nicht mit grellen Farbanstrichen und bunten Wänden zurückgeben. Dann muss die Wohnung farblich neutral sein, sonst droht Schadensersatz.
Bekannt ist Franz
Obst vielen Deutschen aus der RTL-TV-Serie „Nachbarschaftsstreit“. Der Rechtsanwalt, der in Koblenz eine eigene Kanzlei führt, kennt sich also mit Zoff am
Zaun bestens aus.
Auch als Autor hat er sich mit
Büchern wie „Nachbar – Deutsch, Deutsch
– Nachbar“, das im Langenscheidt-Verlag erschien, einen Namen gemacht. Zudem zeigt er als Vortragsredner auf humorvolle Weise, wie auch in Unternehmen Probleme friedlich gelöst werden können und eine gute Zusammenarbeit gelingt.
Obst, der sich in Konflikten jeder Art schon erprobt hat, lässt in regelmäßigen Abständen unsere Leser an seinem reichen Erfahrungsschatz teilhaben.