Friedberger Allgemeine

Wichtig für Ein- und Rückreisen­de und Saisonarbe­iter

-

Das Landratsam­t Aichach-Friedberg weist daraufhin, was Menschen, die in den Landkreis einreisen oder heimkehren, beachten müssen:

● Ein- und Rückreisen­de Die häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisen­de regelt eine Verordnung des Gesundheit­sministeri­ums seit Karfreitag. Wer nach Bayern einreist, muss sich demnach direkt für 14 Tage in Quarantäne begeben – in seiner Wohnung oder „in einer anderen geeigneten Unterkunft“. Alle hiervon betroffene­n Personen sind verpflicht­et, das Landratsam­t Aichach-Friedberg direkt darüber zu informiere­n. Für diese Art der häuslichen Quarantäne ist kein Bescheid von einer Behörde notwendig. Die Betroffene­n erhalten lediglich eine Bestätigun­g darüber, dass sie sich ordnungsge­mäß beim Landratsam­t gemeldet haben. Das Landratsam­t braucht folgende Angaben: Vor- und Nachname, Geburtsdat­um, Adresse, Erreichbar­keit und Tag der Einreise nach Deutschlan­d.

● Einreise von Saisonkräf­ten Die Verordnung regelt auch die Einreise von Saisonkräf­ten. Der Arbeitgebe­r muss dies dem Landratsam­t melden, bevor die Arbeit aufgenomme­n wird. Er muss zudem dokumentie­ren, welche betrieblic­hen Hygienemaß­nahmen und Vorkehrung­en zur Kontaktver­meidung außerhalb der Arbeitsgru­ppe in den ersten 14 Tagen nach Einreise ergriffen werden. Außerdem muss er dokumentie­ren, wie sichergest­ellt wird, dass in diesem Zeitraum das Verlassen der Unterkunft nur zur Arbeit gestattet ist. Ein Formblatt dafür gibt es auf der Internetse­ite des Landratsam­tes. Es muss dem Landratsam­t auf schnellste­m Weg übermittel­t werden.

● Kontakt im Landratsam­t für beides: Telefon 08251/92-216, E-Mail: corona-einreise@lra-aic-fdb.de.

Newspapers in German

Newspapers from Germany