Wichtig für Ein- und Rückreisende und Saisonarbeiter
Das Landratsamt Aichach-Friedberg weist daraufhin, was Menschen, die in den Landkreis einreisen oder heimkehren, beachten müssen:
● Ein- und Rückreisende Die häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende regelt eine Verordnung des Gesundheitsministeriums seit Karfreitag. Wer nach Bayern einreist, muss sich demnach direkt für 14 Tage in Quarantäne begeben – in seiner Wohnung oder „in einer anderen geeigneten Unterkunft“. Alle hiervon betroffenen Personen sind verpflichtet, das Landratsamt Aichach-Friedberg direkt darüber zu informieren. Für diese Art der häuslichen Quarantäne ist kein Bescheid von einer Behörde notwendig. Die Betroffenen erhalten lediglich eine Bestätigung darüber, dass sie sich ordnungsgemäß beim Landratsamt gemeldet haben. Das Landratsamt braucht folgende Angaben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Erreichbarkeit und Tag der Einreise nach Deutschland.
● Einreise von Saisonkräften Die Verordnung regelt auch die Einreise von Saisonkräften. Der Arbeitgeber muss dies dem Landratsamt melden, bevor die Arbeit aufgenommen wird. Er muss zudem dokumentieren, welche betrieblichen Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe in den ersten 14 Tagen nach Einreise ergriffen werden. Außerdem muss er dokumentieren, wie sichergestellt wird, dass in diesem Zeitraum das Verlassen der Unterkunft nur zur Arbeit gestattet ist. Ein Formblatt dafür gibt es auf der Internetseite des Landratsamtes. Es muss dem Landratsamt auf schnellstem Weg übermittelt werden.
● Kontakt im Landratsamt für beides: Telefon 08251/92-216, E-Mail: corona-einreise@lra-aic-fdb.de.