Fünf statt drei
Mehr Möglichkeiten zum Spielerwechsel
Frankfurt am Main In der 1. und 2. Fußball-Bundesliga sind für den Rest der Saison fünf statt drei Auswechslungen erlaubt. Das entschied die Deutsche Fußball Liga und übernahm damit die vom Weltverband Fifa eingeführte Änderung. Damit sollen die Spieler angesichts des dicht gedrängten Kalenders im Zuge der Corona-Krise und möglicher Spiele bei großer Hitze im Sommer entlastet werden.
Der International Football Association Board (Ifab), der für die Regeln im Fußball zuständig ist, hatte in der vergangenen Woche den Antrag der Fifa bewilligt. Das neue Wechselkontingent gilt demnach nur für Wettbewerbe, die zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein werden, unabhängig davon, ob sie bereits begonnen haben. Ifab und Fifa wollen zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob die veränderte Fassung von Regel 3 auch auf Wettbewerbe ausgeweitet werden sollte, die erst 2021 abgeschlossen werden. Das hieße, dass auch in der nächsten Saison noch fünfmal gewechselt werden dürfte. Durchgeführt werden dürfen die Wechsel in der Pause und bei weiteren drei Gelegenheiten während der Spielzeit. Damit soll verhindert werden, dass Trainer in der Schlussphase eines Spiels das neue Instrument zu vermehrtem Zeitspiel nutzen.
Anders als bei der Wechselregelung haben die 36 Profiklubs eine Entscheidung über die Wertung bei
DFL hält an ihrem Saisonplan fest
Abbruch der aktuellen Spielzeit vertagt. „Für den Fall, dass eine Fortführung des Spielbetriebs durch künftige Entwicklungen nicht mehr möglich sein sollte und die Saison vorzeitig abgebrochen werden muss, soll innerhalb der nächsten beiden Wochen eine Regelung hinsichtlich der sportlichen Wertung entwickelt werden“, hieß es in der DFL-Mitteilung. Die DFL hält weiter an ihrem Plan fest, die laufende Saison trotz der derzeitigen Coronavirus-Pandemie vollständig und inklusive Relegation beenden zu wollen. Dies sei „einstimmig mit einer Enthaltung“bekräftigt worden, hieß es vom Ligaverband. Geplant ist die Beendigung bis zum 30. Juni. Falls es notwendig sei, soll dies, sofern rechtlich möglich, auch im Juli noch geschehen.