Corona: Zahl der Infizierten im Landkreis sinkt auf 15
Pandemie Weitere 13 Menschen sind als enge Kontaktpersonen in Quarantäne. Neue Öffnungszeiten der Fieberpraxen
Aichach-Friedberg Die Zahl der aktuell an Covid-19 Erkrankten ist im Landkreis Aichach-Friedberg weiter gesunken. 15 Erkrankte sind dem Gesundheitsamt laut einer Mitteilung derzeit bekannt und befinden sich in Quarantäne. Als enge Kontaktpersonen von Erkrankten sind weitere 13 Menschen ebenfalls in Quarantäne. In den Kliniken an der Paar werden zurzeit fünf Covid19-Patienten behandelt, davon werden zwei beatmet.
Insgesamt haben sich seit Beginn der Pandemie 302 Menschen infiziert, davon sind 267 bereits wieder gesund. 20 Menschen sind bislang im Landkreis an Covid-19 gestorben, davon 17 Bewohner des Aichacher AWO-Heims.
Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage pro 100000 Einwohner – die sogenannte „SiebenTage-Inzidenz“– liegt im Wittelsbacher Land derzeit bei 1,5. Diese Zahl soll die Infektionen in unterschiedlichen Regionen vergleichbar machen. Steigt sie auf 50, muss es einer Einigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten zufolge „sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept“geben.
● Öffnungszeiten der Fieberpraxen Die Fieberpraxen in Aichach und in Friedberg haben neue Öffnungszeiten: Die Fieberpraxis in Aichach (Krankenhausstraße 11, Telefon 08251/909-396) hat nun montags bis freitags von 14 bis 16 Uhr, die in Friedberg (Oskar-von-Miller-Straße 41, Telefon 0162/2812271) montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Wer mit Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten, nicht in seine Hausarztpraxis möchte, kann sich in den Fieberpraxen untersuchen lassen. Das gilt auch für Personen, die bereits positiv auf Corona getestet wurden und eine Untersuchung wünschen.
● Regeln für Einreisende Wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland nach Bayern einreist, muss sich ab sofort nicht mehr in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Das gilt laut Landratsamt allerdings nicht, wenn zum Zeitpunkt der Einreise in diesem Land eine Neuinfiziertenzahl von mehr als 50 Fällen pro 100000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen bestanden hat. Für alle anderen Länder gilt die 14-tägige Quarantänepflicht weiter – es sei denn, das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Entbehrlichkeit von Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende ausdrücklich festgestellt.