Gericht bestätigt Vergewaltigung
In zweiter Instanz wird die Strafe für den Angeklagten aus Dasing auf drei Jahre und vier Monate erhöht. Der Anwalt kündigt erneut Berufung an
Keine Zeit mehr für Diskussionen
Zum Kommentar „Wir alle tragen Verantwortung“von Thomas Goßner:
Im Fazit verweist der Kommentar ganz richtig auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung an den zunehmenden immensen Verschlechterungen unserer Umwelt. Die Gefahr ist aber groß, hierüber die individuelle Verantwortlichkeit zu verdrängen. Eine besondere Perversität zeigt sich z. B. im hemmungslosen Fleischkonsum unserer „entwickelten“Überflussgesellschaften, der sich auch durch vermeintliche „Tierwohl“-Labels nicht legitimieren lassen wird. Dieser zerstört nicht nur hier, sondern „Dank“des globalisierten Handels auch weltweit intakte Ökosysteme, wenn Regenwälder wegen des Anbaus von Soja für unsere Tierfabriken abgebrannt werden.
Bauern haben als Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Flächen eine besonders hohe Verantwortung für unsere Umwelt. Die unstrittig gute Arbeit, die Bauern für unsere Kulturlandschaft geleistet haben, gehört inzwischen leider (meist) der Vergangenheit an. Dass ein Landwirt sich den Zwängen nicht machtlos ausliefern muss, zeigen jedoch die immer zahlreicher werdenden Vertreter des ökologischen Landbaus. Wenn wir für kommende Generationen eine weitere Verschlechterung unserer Umwelt bis hin zum Kollaps noch verhindern wollen, ist für Alle höchste Eile geboten, sei es durch Verzicht oder aktives Handeln.
Friedberg
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Drei Jahre und vier Monate Haft: Das ist nicht das, was sich der 46-jährige Angeklagte vorgestellt hat – weswegen er gegen das aktuelle Urteil des Augsburger Landgerichts in Berufung gehen will. Er, das ist ein ehemaliger Lehrer aus Syrien, der 2018 in Dasing seine heute 34 Jahre alte Ehefrau vergewaltigt haben soll. Aufgekommen war diese Tat, nachdem der Mann mit den drei gemeinsamen Kindern (heute 13, 12 und 9 Jahre alt) im Auto nach Griechenland geflüchtet war. Dort war er 2018 aufgegriffen und nach Deutschland geschickt worden.
„Wir haben nicht die geringsten Zweifel an der Aussage ihrer Frau, die dem Gericht durch Zeugenaussagen berichtet worden ist.“Was Vorsitzende Richterin Regina Roßkopf zu Beginn ihrer Urteilsbegründung klarstellt, heißt nichts anderes, als dass auch sie und ihre beiden Laienrichter Zweifel an der Darstellung des Ehemannes haben. Der behauptet nach wie vor, seine Frau nicht vergewaltigt zu haben. Zuvor hatte Roßkopf die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts vom Juli 2019 verworfen und den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten unter anderem wegen Vergewaltigung, Körund Kindesentziehung verurteilt. Vom Amtsgericht hatte er in erster Instanz eine Strafe von zwei Jahren und elf Monaten erhalten. Der Angeklagte beschwerte sich lautstark und sprach dem Gericht die Befähigung ab. Erst nachdem ein Justizbeamter ihn ermahnt hatte, verfolgte der 46-Jährige missgelaunt die Urteilsbegründung.
Roßkopf verhehlte nicht, dass das Gericht die Geschädigte gerne persönlich gesehen und deren Anschuldigungen direkt gehört hätte. Aber ihre Position in dem Verfahren erlaubte der Frau ebenso wie den drei Kindern des Ehepaares, nicht vor Gericht aussagen zu müssen.
Einen Freispruch für seinen Mandanten hatte zuvor Verteidiger Felix Dimpfl in seinem Plädoyer gefordert – wie schon im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht. Dimpfl hatte in Abrede gestellt, dass von einer Vergewaltigung gesprochen werden könne, nachdem sich die Ehefrau ihrem Mann angeblich nach einem Streit selbst angeboten habe. Dem hielt das Gericht die Schilderung des Ehemannes entgegen, der selbst erklärt hatte, seine Frau habe in der Situation geweint, das aber auch schon zuvor wegen des Streits getan.
Dimpfl hatte auch eine Kindesentziehung verneint. Nachdem die
Ehefrau Wochen zuvor in ein Frauenhaus verschwunden sei und den Vater mit seinen drei Kindern allein gelassen habe, könne nicht von einer Entziehung gesprochen werden. Dem hielt das Gericht entgegen, dass der Mann der Ehefrau die Kinder durch die Fahrt nach Griechenland sehr wohl entzogen habe, da sie genauso sorgeberechtigt sei wie er. Der Vater habe nach Vorladungen vor das Familiengericht gespürt, dass sich die Schlinge zuziehe und versucht, aus Deutschland zu verschwinden, möglicherweise in die Türkei oder noch weiter. Dorthin, wo das aus seiner Sicht für ihn günsperverletzung tigere islamische Recht gelte – nicht jenes in Deutschland, das, wie er selbst festgestellt habe, auf der Seite der Frau sei.
Die Richterin gestand dem Angeklagten zu, dass er – wie Zeugen ihm attestiert hätten – ein guter Vater sei. Das bedeute aber nicht, dass er automatisch auch ein guter Mann für seine Ehefrau gewesen sei. Für das Gericht stand fest, dass in der Ehe ein Klima der Gewalt, ausgehend vom Angeklagten, geherrscht habe. Statt Liebe und Zuneigung habe der Angeklagte seiner Ehefrau besondere Härte entgegengebracht.
Staatsanwalt Michael Rauh hatte die Schuld des Angeklagten als erwiesen angesehen. Den Vorwurf der Vergewaltigung wertete er strafverschärfend, weswegen er Haft von drei Jahren und zehn Monaten forderte. Dieser Forderung schloss sich Nebenklägervertreterin Marion Zech an. Für sie gab es keinen Zweifel an der Aussage der Geschädigten, die nirgends dramatisiert habe.
Der Angeklagte hatte in seinen letzten Worten das Bild einer Verschwörung gegen ihn gezeichnet. Ziel sei gewesen, ihm seine Kinder wegzunehmen. Möglicherweise bekommt er in einigen Monaten Gelegenheit, seine Sicht der Dinge vor Gericht vorzutragen und ein für ihn akzeptables Urteil zu erreichen.
Aus Unachtsamkeit: Mann brennt Hecke und Haus an
Ein Mann hat am Donnerstagnachmittag eine Hecke und Teile eines Wohnhauses in Brand gesteckt. Der 41-Jährige hatte auf seinem Anwesen in Friedberg-Rederzhausen mit einer Gaslanze Unkraut verbrennen wollen. Aus Unachtsamkeit erwischte er jedoch auch die Hecke seines Grundstücks. Das Feuer griff daraufhin nach Angaben der Friedberger Polizei auf das Wohnhaus eines Nachbarn über. Erst die hinzugerufenen Feuerwehren aus Friedberg, Ottmaring, Rederzhausen und Hügelshart konnten den Brand unter Kontrolle bringen und löschen. Das Feuer hatte zwischenzeitlich den Vorbau, einen Sichtschutz und ein Fenster des Anwesens beschädigt, zudem war Rauch in das Gebäude eingedrungen. Insgesamt entstand dabei ein Schaden in Höhe von etwa 40 000 Euro. Beim Versuch, den Brand zu löschen, zogen sich zudem der 41-jährige Brandverursacher und sein Vater leichte Verbrennungen zu. Nachdem die Einsatzkräfte der Feuerwehr das Nachbarhaus gelüftet hatten, war dieses wieder bewohnbar.
Flächen in Paaraue gesucht für den Vertragsnaturschutz
In den nächsten Wochen werden Flächen entlang der Paaraue durch ein von der Regierung von Schwaben dazu beauftragtes Büro begangen. Darüber informiert das Landratsamt in einer Mitteilung. Ziel der Begehung sei es, Flächen zu ermitteln, die grundsätzlich für naturschutzfachliche Maßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) des Freistaats Bayern geeignet wären. Das von der Regierung beauftragte Büro werde sich im Anschluss daran gegebenenfalls auch bei den Bewirtschaftern der jeweiligen Flächen bezüglich einer möglichen Vertragsvereinbarung melden, so das Landratsamt.
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