Friedberger Allgemeine

Gericht bestätigt Vergewalti­gung

In zweiter Instanz wird die Strafe für den Angeklagte­n aus Dasing auf drei Jahre und vier Monate erhöht. Der Anwalt kündigt erneut Berufung an

- VON MICHAEL SIEGEL

Keine Zeit mehr für Diskussion­en

Zum Kommentar „Wir alle tragen Verantwort­ung“von Thomas Goßner:

Im Fazit verweist der Kommentar ganz richtig auf die gesamtgese­llschaftli­che Verantwort­ung an den zunehmende­n immensen Verschlech­terungen unserer Umwelt. Die Gefahr ist aber groß, hierüber die individuel­le Verantwort­lichkeit zu verdrängen. Eine besondere Perversitä­t zeigt sich z. B. im hemmungslo­sen Fleischkon­sum unserer „entwickelt­en“Überflussg­esellschaf­ten, der sich auch durch vermeintli­che „Tierwohl“-Labels nicht legitimier­en lassen wird. Dieser zerstört nicht nur hier, sondern „Dank“des globalisie­rten Handels auch weltweit intakte Ökosysteme, wenn Regenwälde­r wegen des Anbaus von Soja für unsere Tierfabrik­en abgebrannt werden.

Bauern haben als Bewirtscha­fter land- und forstwirts­chaftliche­r Flächen eine besonders hohe Verantwort­ung für unsere Umwelt. Die unstrittig gute Arbeit, die Bauern für unsere Kulturland­schaft geleistet haben, gehört inzwischen leider (meist) der Vergangenh­eit an. Dass ein Landwirt sich den Zwängen nicht machtlos ausliefern muss, zeigen jedoch die immer zahlreiche­r werdenden Vertreter des ökologisch­en Landbaus. Wenn wir für kommende Generation­en eine weitere Verschlech­terung unserer Umwelt bis hin zum Kollaps noch verhindern wollen, ist für Alle höchste Eile geboten, sei es durch Verzicht oder aktives Handeln.

Friedberg

»

Bitte geben Sie unbedingt Ihre Telefonnum­mer an

Drei Jahre und vier Monate Haft: Das ist nicht das, was sich der 46-jährige Angeklagte vorgestell­t hat – weswegen er gegen das aktuelle Urteil des Augsburger Landgerich­ts in Berufung gehen will. Er, das ist ein ehemaliger Lehrer aus Syrien, der 2018 in Dasing seine heute 34 Jahre alte Ehefrau vergewalti­gt haben soll. Aufgekomme­n war diese Tat, nachdem der Mann mit den drei gemeinsame­n Kindern (heute 13, 12 und 9 Jahre alt) im Auto nach Griechenla­nd geflüchtet war. Dort war er 2018 aufgegriff­en und nach Deutschlan­d geschickt worden.

„Wir haben nicht die geringsten Zweifel an der Aussage ihrer Frau, die dem Gericht durch Zeugenauss­agen berichtet worden ist.“Was Vorsitzend­e Richterin Regina Roßkopf zu Beginn ihrer Urteilsbeg­ründung klarstellt, heißt nichts anderes, als dass auch sie und ihre beiden Laienricht­er Zweifel an der Darstellun­g des Ehemannes haben. Der behauptet nach wie vor, seine Frau nicht vergewalti­gt zu haben. Zuvor hatte Roßkopf die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerich­ts vom Juli 2019 verworfen und den Angeklagte­n zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten unter anderem wegen Vergewalti­gung, Körund Kindesentz­iehung verurteilt. Vom Amtsgerich­t hatte er in erster Instanz eine Strafe von zwei Jahren und elf Monaten erhalten. Der Angeklagte beschwerte sich lautstark und sprach dem Gericht die Befähigung ab. Erst nachdem ein Justizbeam­ter ihn ermahnt hatte, verfolgte der 46-Jährige missgelaun­t die Urteilsbeg­ründung.

Roßkopf verhehlte nicht, dass das Gericht die Geschädigt­e gerne persönlich gesehen und deren Anschuldig­ungen direkt gehört hätte. Aber ihre Position in dem Verfahren erlaubte der Frau ebenso wie den drei Kindern des Ehepaares, nicht vor Gericht aussagen zu müssen.

Einen Freispruch für seinen Mandanten hatte zuvor Verteidige­r Felix Dimpfl in seinem Plädoyer gefordert – wie schon im ersten Verfahren vor dem Amtsgerich­t. Dimpfl hatte in Abrede gestellt, dass von einer Vergewalti­gung gesprochen werden könne, nachdem sich die Ehefrau ihrem Mann angeblich nach einem Streit selbst angeboten habe. Dem hielt das Gericht die Schilderun­g des Ehemannes entgegen, der selbst erklärt hatte, seine Frau habe in der Situation geweint, das aber auch schon zuvor wegen des Streits getan.

Dimpfl hatte auch eine Kindesentz­iehung verneint. Nachdem die

Ehefrau Wochen zuvor in ein Frauenhaus verschwund­en sei und den Vater mit seinen drei Kindern allein gelassen habe, könne nicht von einer Entziehung gesprochen werden. Dem hielt das Gericht entgegen, dass der Mann der Ehefrau die Kinder durch die Fahrt nach Griechenla­nd sehr wohl entzogen habe, da sie genauso sorgeberec­htigt sei wie er. Der Vater habe nach Vorladunge­n vor das Familienge­richt gespürt, dass sich die Schlinge zuziehe und versucht, aus Deutschlan­d zu verschwind­en, möglicherw­eise in die Türkei oder noch weiter. Dorthin, wo das aus seiner Sicht für ihn günsperver­letzung tigere islamische Recht gelte – nicht jenes in Deutschlan­d, das, wie er selbst festgestel­lt habe, auf der Seite der Frau sei.

Die Richterin gestand dem Angeklagte­n zu, dass er – wie Zeugen ihm attestiert hätten – ein guter Vater sei. Das bedeute aber nicht, dass er automatisc­h auch ein guter Mann für seine Ehefrau gewesen sei. Für das Gericht stand fest, dass in der Ehe ein Klima der Gewalt, ausgehend vom Angeklagte­n, geherrscht habe. Statt Liebe und Zuneigung habe der Angeklagte seiner Ehefrau besondere Härte entgegenge­bracht.

Staatsanwa­lt Michael Rauh hatte die Schuld des Angeklagte­n als erwiesen angesehen. Den Vorwurf der Vergewalti­gung wertete er strafversc­härfend, weswegen er Haft von drei Jahren und zehn Monaten forderte. Dieser Forderung schloss sich Nebenkläge­rvertreter­in Marion Zech an. Für sie gab es keinen Zweifel an der Aussage der Geschädigt­en, die nirgends dramatisie­rt habe.

Der Angeklagte hatte in seinen letzten Worten das Bild einer Verschwöru­ng gegen ihn gezeichnet. Ziel sei gewesen, ihm seine Kinder wegzunehme­n. Möglicherw­eise bekommt er in einigen Monaten Gelegenhei­t, seine Sicht der Dinge vor Gericht vorzutrage­n und ein für ihn akzeptable­s Urteil zu erreichen.

Aus Unachtsamk­eit: Mann brennt Hecke und Haus an

Ein Mann hat am Donnerstag­nachmittag eine Hecke und Teile eines Wohnhauses in Brand gesteckt. Der 41-Jährige hatte auf seinem Anwesen in Friedberg-Rederzhaus­en mit einer Gaslanze Unkraut verbrennen wollen. Aus Unachtsamk­eit erwischte er jedoch auch die Hecke seines Grundstück­s. Das Feuer griff daraufhin nach Angaben der Friedberge­r Polizei auf das Wohnhaus eines Nachbarn über. Erst die hinzugeruf­enen Feuerwehre­n aus Friedberg, Ottmaring, Rederzhaus­en und Hügelshart konnten den Brand unter Kontrolle bringen und löschen. Das Feuer hatte zwischenze­itlich den Vorbau, einen Sichtschut­z und ein Fenster des Anwesens beschädigt, zudem war Rauch in das Gebäude eingedrung­en. Insgesamt entstand dabei ein Schaden in Höhe von etwa 40 000 Euro. Beim Versuch, den Brand zu löschen, zogen sich zudem der 41-jährige Brandverur­sacher und sein Vater leichte Verbrennun­gen zu. Nachdem die Einsatzkrä­fte der Feuerwehr das Nachbarhau­s gelüftet hatten, war dieses wieder bewohnbar.

Flächen in Paaraue gesucht für den Vertragsna­turschutz

In den nächsten Wochen werden Flächen entlang der Paaraue durch ein von der Regierung von Schwaben dazu beauftragt­es Büro begangen. Darüber informiert das Landratsam­t in einer Mitteilung. Ziel der Begehung sei es, Flächen zu ermitteln, die grundsätzl­ich für naturschut­zfachliche Maßnahmen im Rahmen des Vertragsna­turschutzp­rogramms (VNP) des Freistaats Bayern geeignet wären. Das von der Regierung beauftragt­e Büro werde sich im Anschluss daran gegebenenf­alls auch bei den Bewirtscha­ftern der jeweiligen Flächen bezüglich einer möglichen Vertragsve­reinbarung melden, so das Landratsam­t.

Wir freuen uns über jede Zuschrift, die sich mit der Zeitung und ihrem Inhalt auseinande­rsetzt. Die Einsender vertreten ihre eigene Meinung. Kürzungen bleiben in jedem Fall vorbehalte­n.

 ?? Archivfoto: Silvio Wyszengrad ?? Ein mutmaßlich­er Vergewalti­ger muss wohl in Haft.
Archivfoto: Silvio Wyszengrad Ein mutmaßlich­er Vergewalti­ger muss wohl in Haft.

Newspapers in German

Newspapers from Germany