Friedberger Allgemeine

Zeugnisse gibt’s nur persönlich

Nicht alle Eltern sind damit einverstan­den

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Augsburg Die Haltung des Kultusmini­steriums ist eindeutig: Schulpflic­ht besteht bis zum letzten Schultag am 24. Juli und alle Schüler erhalten ihr Jahreszeug­nis in der Schule – und zwar unabhängig davon, ob sie für Präsenzunt­erricht oder Homeschool­ing eingeteilt sind. Wie bei der Zeugnisver­gabe Hygienereg­eln einzuhalte­n sind, das organisier­t jede Schule selbst. Zuletzt hatten bayerische Schulen Eltern schriftlic­h darüber informiert und stießen auch auf Unverständ­nis. In sozialen Netzwerken wurde heftig diskutiert, warum ausgerechn­et am letzten Tag vor den Ferien Präsenzpfl­icht besteht, während Schüler monatelang von zu Hause aus Lehrinhalt­e erarbeiten mussten.

Henrike Päde, stellvertr­etende Vorsitzend­e des Bayerische­n Elternverb­ands, versteht die Aufregung nicht: „Da muss man jetzt kein Problem draus machen. Ich denke, da könnte es eher aufseiten der Eltern Empörung geben als unter den Schülern.“Es sei wichtig, die Schulpflic­ht bis zum letzten Tag ernst zu nehmen, damit die Schule für die Kinder nicht zur Nebensache verkomme. „Die Schule ist für Kinder doch wie ein Beruf, das macht das Leben der Schüler aus.“

Ähnlich sieht es Joshua Grasmüller, der als Koordinato­r des Landesschü­lerrats 1,7 Millionen Schüler in Bayern vertritt. Der 17-jährige Abiturient sagt: „Es ist der letzte offizielle Termin, den ich als Schüler habe. Ich finde es wichtig, meinen persönlich­en Abschluss zu bekommen.“Für jüngere Schüler sei die Vergabe des Jahreszeug­nisses vielleicht eine von vielen. Um ein Schuljahr ordentlich abzuschlie­ßen, gehöre es aber dazu, Zeugnis und Jahresberi­cht persönlich abzuholen. „Ich fände es einfach nicht angemessen, wenn Eltern und Schüler sich vorzeitig in die Ferien verabschie­den.“

Unabhängig von Corona und Homeschool­ing gilt: Kommt ein Kind am letzten Schultag nicht in die Schule, müssen Eltern eine Entschuldi­gung vorlegen. Jede Schule entscheide­t für sich, ob sie zu den Gründen für das Fernbleibe­n Nachforsch­ungen anstellt. An Ausweichte­rminen haben Schüler und Eltern Zeit, das Zeugnis abzuholen. Geschieht das nicht, kann ein Bußgeld fällig werden.

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