Hessing will sein Förderangebot behalten
Medizin Das Sozialpädiatrische Zentrum, in dem Kinder mit Entwicklungsstörungen betreut werden, geht zum Jahreswechsel ans Josefinum. Das irritiert auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern
Die Entscheider hüllen sich in Schweigen. Es bleibt daher rätselhaft, warum die Hessing-Stiftung ab Januar das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) abgeben muss. Es geht stattdessen in die Verantwortung des Josefinums über. Im Zentrum werden Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen betreut. Ein sogenannter Zulassungsausschuss, der mit Ärzten und Vertretern der Krankenkassen besetzt ist, traf die Entscheidung am 16. Dezember.
Hessing wartet weiterhin auf eine Begründung, was die Verantwortlichen extrem verärgert. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern zeigt sich überrascht. Sie hatte sich im Vorfeld dafür ausgesprochen, dass die Einrichtung in Händen
von Hessing bleibt. Der Ärztliche Leiter des Sozialpädiatrischen Zentrums der Hessing-Stiftung, Dr. Ulf Hustedt, zeigt sich irritiert, dass auch zwei Tage vor Ablauf des Arbeitsjahres noch immer keine Begründung für die Verweigerung der Zulassung seines Zentrums vorliegt: „Am 16. Dezember hat der Zulassungsausschuss gegen die Empfehlung der Kassenärztlichen Vereinigung entschieden, dass unsere Zulassung nicht verlängert wird und zum 31. Dezember ausläuft.“Diese Kurzfristigkeit habe viele Mitarbeiter und betroffene Familien schockiert. Hustedt klagt: „Zusätzlich macht uns fassungslos, dass uns auch zwei Tage vor Silvester immer noch keine Begründung vorliegt, um gegen die Entscheidung vorgehen zu können.“Die Hessing-Stiftung will die Entscheidung
in jetziger Form nicht hinnehmen. Widerspruch soll eingelegt werden. Hustedt erklärt: „Schon ab dem 1. Januar können wir wichtige Leistungen für Kinder und Jugendliche nicht mehr anbieten. So darf niemand, der verantwortungsbewusst handelt, Patienten, die Hilfe brauchen, in der Luft hängen lassen.“
Um das Sozialpädiatrische Zentrum hatten sich neben der HessingStiftung, die das Zentrum bislang betreute, das Josefinum und das Universitätsklinikum beworben. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) hat unterdessen erläutert, wie das Verfahren läuft. Beim Vorliegen mehrerer Anträge entscheidet der Zulassungsausschuss im Rahmen einer Auswahlentscheidung. Nach Informationen, die der KVB vorliegen, haben die Bewerber im Rahmen der
Sitzung des Zulassungsausschusses jeweils das von ihnen eingereichte Konzept vorgetragen. Nach Ansicht des Zulassungsausschusses sei das Konzept der Klinik Josefinum als tragfähigstes Konzept bewertet worden, sagt KVB-Sprecher Axel Heise.
Heise bestätigt, dass die KVB von der Entwicklung überrascht worden sei. Sie selbst habe keinen direkten Einfluss auf die Entscheidung. Die KVB hatte sich nach seinen Worten im Sinne der Patientenversorgung für die Fortführung der Ermächtigung der Hessing-Stiftung positioniert. In der Sitzung des Zulassungsausschusses wurde laut Heise seitens der Klinik Josefinum versichert, dass die unmittelbare kontinuierliche Patientenversorgung auch mit dem Übergang ans Josefinum gewährleistet sei.
Zum weiteren Vorgehen erläutert Heise, dass es einem abgelehnten Bewerber unbenommen bleibe, Widerspruch gegen die Entscheidung des Zulassungsausschusses einzulegen. Im Sinne der kontinuierlichen Patientenversorgung habe der Zulassungsausschuss einen Sofortvollzug angeordnet, sodass der Widerspruch keine Auswirkungen auf die Patientenversorgung hat. Das heißt, dass zunächst die Betreuung ab Januar beim Josefinum liegt.
Bei Hessing-Direktor Roland Kottke standen die Telefone in den vergangenen Tagen nicht still: „Wir erleben gerade eine Welle der Zustimmung. Eltern bestätigen uns, dass wir seit vielen Jahren wertvolle Arbeit leisten. Sie können die Entscheidung nicht nachvollziehen und sind empört.“