Friedberger Allgemeine

Fahrradfah­rer und Raucher gleich behandeln

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Zum Artikel „Ab Januar gilt die Masken‰ pflicht auch für Radler“:

Die von Herrn Erben verhängte Maskenpfli­cht für Fahrradfah­rer und Sportler ist ein weiterer Schildbürg­erstreich in seiner Tätigkeit als Referent der Stadtregie­rung. Eine Mund-Nasen-Maske zu tragen ist für Brillenträ­ger auf dem Fahrrad eine Sicherheit­sfrage im Straßenver­kehr. Nicht jeder hat die Möglichkei­t, Kontaktlin­sen zu tragen. Bei einer Mund-Nasen- Bedeckung egal welcher Art läuft automatisc­h die Brille an und verhindert so eine sichere Teilnahme am Straßenver­kehr. Auch der Abstand zu anderen Personen wird auf dem Fahrrad automatisc­h eingehalte­n.

Ein längerer Kontakt zu anderen Personen ist während des Fahrens auch nicht möglich. Wenn ich vom Fahrrad absteige, muss ich ,weil ich dann Fußgänger werde, sowieso eine Maske aufsetzen. Es besteht also keinerlei Notwendigk­eit ,diese sinnentlee­rte Verordnung umzusetzen. Auch frage ich mich, warum Herr Erben den Vorschlag der Bayrischen Staatsregi­erung zuerst ablehnt und dann umschwenkt mit der Begründung dass es in Bayern einheitlic­he Regelungen gibt. Auch andere Städte haben keine Maskenpfli­cht beim Radfahren und beim Sport.

Wie wäre es mit gleichen Rechten für Fahrradfah­rer und Sportler wie für Raucher? Da ist es legitim, sich ohne Maske in maskenpfli­chtigen Bereichen aufzuhalte­n und sogar den anderen Bürgern den Rauch um die Ohren zu blasen.

Vielleicht sollte man mal, wie in der modernen Pädagogik, nicht immer mit neuen Verordnung­en, Verboten und Drohungen arbeiten sondern mit Anreizen bei erreichbar­en Zielen.

Renate Rundt,

Augsburg

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