Fahrradfahrer und Raucher gleich behandeln
Zum Artikel „Ab Januar gilt die Masken pflicht auch für Radler“:
Die von Herrn Erben verhängte Maskenpflicht für Fahrradfahrer und Sportler ist ein weiterer Schildbürgerstreich in seiner Tätigkeit als Referent der Stadtregierung. Eine Mund-Nasen-Maske zu tragen ist für Brillenträger auf dem Fahrrad eine Sicherheitsfrage im Straßenverkehr. Nicht jeder hat die Möglichkeit, Kontaktlinsen zu tragen. Bei einer Mund-Nasen- Bedeckung egal welcher Art läuft automatisch die Brille an und verhindert so eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Auch der Abstand zu anderen Personen wird auf dem Fahrrad automatisch eingehalten.
Ein längerer Kontakt zu anderen Personen ist während des Fahrens auch nicht möglich. Wenn ich vom Fahrrad absteige, muss ich ,weil ich dann Fußgänger werde, sowieso eine Maske aufsetzen. Es besteht also keinerlei Notwendigkeit ,diese sinnentleerte Verordnung umzusetzen. Auch frage ich mich, warum Herr Erben den Vorschlag der Bayrischen Staatsregierung zuerst ablehnt und dann umschwenkt mit der Begründung dass es in Bayern einheitliche Regelungen gibt. Auch andere Städte haben keine Maskenpflicht beim Radfahren und beim Sport.
Wie wäre es mit gleichen Rechten für Fahrradfahrer und Sportler wie für Raucher? Da ist es legitim, sich ohne Maske in maskenpflichtigen Bereichen aufzuhalten und sogar den anderen Bürgern den Rauch um die Ohren zu blasen.
Vielleicht sollte man mal, wie in der modernen Pädagogik, nicht immer mit neuen Verordnungen, Verboten und Drohungen arbeiten sondern mit Anreizen bei erreichbaren Zielen.
Renate Rundt,
Augsburg