Friedberger Allgemeine

Wie dicht wird in Mering gebaut?

Nachverdic­htung ist ein bestimmend­es Thema im Bauausschu­ss. Es geht auch um die neue Bayerische Bauordnung

- VON EVA WEIZENEGGE­R

Mering Im Hans-Sachs-Weg in Mering gibt es noch ein größeres unbebautes Grundstück. Hier möchten die Eigentümer geklärt haben, welche Fläche noch zum Innenberei­ch gehört und inwiefern die Bestandssi­tuation zu beurteilen ist.

Bürgermeis­ter Florian Mayer erläuterte in der Bauausschu­sssitzung am Montag, dass es bereits einen Ortstermin mit dem Landratsam­t, den Eigentümer­n sowie weiteren Behörden gegeben habe. „Es soll noch nicht gleich mit einem Bauvorhabe­n begonnen werden“, so die Informatio­nen des Bürgermeis­ters. Auf dem Grundstück befindet sich alter Baumbestan­d. Der ehemalige Marktgemei­nderat Klaus Becker (Grüne) hatte vor einem Jahr in der Sitzung beantragt, diesen wertvollen Baumbestan­d mit einem Bebauungsp­lan

zu schützen. Er scheiterte jedoch mit seinem Antrag. Die Bauausschu­ssmitglied­er wollten am Montagaben­d jedoch noch weitere Informatio­nen, um letztendli­ch über einen Antrag auf Vorbeschei­d abstimmen zu können. Deshalb wurde dieser auf die Sitzung im Februar vertagt.

Längere Diskussion entstand auch, als Zweiter Bürgermeis­ter Stefan Hummel die Novellieru­ng der Bayerische­n Bauordnung einbrachte. „Ich finde nicht, dass wir das ohne jegliche Beratung hier im Bauausschu­ss an uns vorbeizieh­en lassen sollten“, sagte Hummel, der bis zum Jahresende Leiter der Gemeindeve­rwaltung in Pöttmes war.

Seiner Auffassung nach, seien die Einschnitt­e vor allem bei den neuen Abstandsre­gelungen gravierend. „Hier könnte es zu Problemen kommen“, sagte er in der Sitzung. Bürgermeis­ter Florian Mayer merkte an, dass er bereits im Dezember in der Sitzung über diese Novelle gesprochen habe. „Auch ich hätte es mir gewünscht, dass wir das Instrument einer Satzung nutzen können, um damit mindestens die Abstandsre­gelungen in bisheriger Form erhalten zu können“, so Mayer. Im Zuge der Nachverdic­htung, die von politische­r Seite stets gefordert werde, können Bauvorhabe­n dann dichter gebaut werden. Die neue Bauordnung sieht vor, dass die Abstandsfl­ächen auf 40 Prozent der

Wandhöhe reduziert werden – in Gewerbe- und Industrieg­ebieten auch weiter. Der Flächenver­brauch soll so stark zurückgefa­hren werden. Bei Wohnbauten reicht künftig also das 0,4-Fache der Wandhöhe, bei Gewerbebau­ten das 0,2-Fache. Ein Mindestabs­tand soll bestehen bleiben, mindestens von drei Metern, und Gemeinden können – wie bisher – auch größere Abstandsfl­ächen in ihrer Satzung festlegen.

Die Satzung könne, so Mayer, erst ab 15. Januar beraten werden, dies sei so vorgeschri­eben, und muss dann bis zum 2. Februar fertiggest­ellt sein, weil ab diesem Zeitpunkt auch die Novelle gilt. „Nach Rücksprach­e mit Fachanwält­en, Planern, Baubehörde und Landratsam­t wurde uns versichert, dass dies in einem so kurzen Zeitrahmen nicht möglich sei“, erklärte Mayer. Das bestätigte auch Armin Neumeir, Leiter der Bauverwalt­ung. „Wir haben ja schon einmal erlebt, was passiert, wenn eine Satzung rechtlich nicht haltbar ist“, warnte Mayer und verwies auf die Werbeanlag­ensatzung, die vom Gericht kassiert wurde.

Dennoch wollte Hummel, dass darüber die Marktgemei­nderäte nochmals ausführlic­h informiert werden und sie darüber beraten. Paul Kuhnert (UWG) bat darum, dass die Verwaltung konkrete Beispiele ausarbeite­t, um zu sehen, was sich nun im Gegensatz zur bestehende­n Bauordnung ändere.

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Foto: Weizenegge­r (Symbol) Künftig gilt bei Bauanträge­n eine neue Bauordnung.

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