Trickbetrug am Telefon: Was wusste der Angeklagte?
Wegen Geldwäsche wird am Amtsgericht Aichach gegen einen 34-Jährigen verhandelt. Dabei sind die komplexen Strukturen einer Verbrecherbande erahnbar
Derching Geld aus einem Betrug soll ein 34-Jähriger verwendet haben, um damit im Casino zu spielen. Vor dem Amtsgericht Aichach wird darüber verhandelt, ob an diesen Vorwürfen etwas Wahres ist.
Das Geld soll Teil der Beute aus einem Callcenter-Betrug sein. Zwei Bekannte des Angeklagten sind mutmaßlich Mitglieder einer international operierenden Betrügerbande. Sie rufen Menschen an und geben vor, zum Beispiel Polizisten zu sein und einen drohenden Diebstahl verhindern zu wollen. Laut Staatsanwaltschaft werden dabei auch falsche Nummern, etwa der örtlichen Polizei, verwendet. Am Telefon säßen sehr gut ausgebildete Leute, die einwandfreies Deutsch sprächen. Die Callcenter seien aber in der Türkei.
Per Telefon sei der ganze Prozess vom Abheben des Geldes bis zum Deponieren auf einem Spielplatz und seiner Rückkehr nach Hause verfolgt worden, sagte ein Senior vor Gericht als Zeuge aus, den die Bande in einem Fall um mindestens 35.000 Euro erleichtert hatte. In dem Verfahren in Aichach wird nicht wegen des Betruges sondern wegen Geldwäsche verhandelt. Die zwei Bekannten, gegen die ein eigenes Verfahren läuft, waren als Zeugen geladen. Statt die Beute wie mit den Hintermännern der Bande vereinbart in die Türkei zu schicken, sollen sie diese selbst behalten haben.
An einer Tankstelle in Derching trafen die drei Männer zusammen. Als das Geld zur Sprache kam, habe der Angeklagte indirekt mit der Polizei gedroht und von den beiden je 1000 Euro verlangt. Laut Anklage gaben ihm die Männer das Geld. Gemeinsam fuhren sie zu einem Spielcasino in Tschechien, wo der Angeklagte weitere 500 Euro forderte.
Auf seine Spur waren die Ermittler unter anderem durch eine verdächtige Sprachnachricht von einem Hintermann der Betrügerbande gekommen. Sie war eigentlich an einen der beiden Bekannten gerichtet, fand sich dann aber auf dem Handy des Angeklagten. Dieser erklärte, er habe für seinen Bekannten übersetzt, weil der nicht so gut deutsch könne.
Seine Verteidigerin sprach vor Gericht für ihren Mandanten. Er habe nicht gewusst, dass das Geld aus einer Straftat stamme. Man habe ihm gesagt, es sei ein Wettgewinn. Von dem Verbrechen habe er erst später erfahren, als sich einer der beiden Bekannten wieder bei ihm meldete.
Dieser Bekannte beschrieb als Zeuge den Tagesablauf genauso wie der Angeklagte. Er habe ihm erzählt, er und der andere Mann hätten bei einer Sportwette gewonnen, weil der Angeklagte die Tasche mit dem Geld gesehen habe. Auch der zweite Bekannte bestätigte als Zeuge diese Version und sagte, der Angeklagte habe nichts von dem Betrug gewusst. Er widersprach damit allerdings seiner Vernehmung vor der Polizei. Die angebliche Sportwette blieb damals unerwähnt. Vor Gericht begründete er die unterschiedlichen Angaben damit, dass er seine Haut habe retten wollen. Man habe ihm geraten, ein paar Leute zu verraten. Um den Widerspruch aufzuklären, sollen nun in einem nächsten Schritt die Vernehmungsbeamten aussagen. Der Prozess wird fortgesetzt.