Waffe besser nicht selbst zur Polizei bringen
Wer eine Schusswaffe beispielsweise im Nachlass verstorbener Verwandter findet, sollte das schnellstmöglich der zuständigen Polizeibehörde melden. „Im Zweifel 110 wählen“, rät ein Sprecher der Polizei Niedersachsen. Die Beamten stellen die Waffe dann vor Ort sicher. Einfach mit der Waffe im Gepäck zur Polizei fahren, ist hingegen eine schlechte Idee: Im schlimmsten Fall droht eine Anzeige wegen unerlaubten Führens einer Waffe. Bei Schusswaffen sollte man als Finder zur Sicherheit immer davon ausgehen, dass die Waffe geladen und schussbereit ist. Wer nicht sachkundig ist, lässt also bis zum Eintreffen der Beamten besser die Finger vom Waffenfund.