Friedberger Allgemeine

Waffe besser nicht selbst zur Polizei bringen

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Wer eine Schusswaff­e beispielsw­eise im Nachlass verstorben­er Verwandter findet, sollte das schnellstm­öglich der zuständige­n Polizeibeh­örde melden. „Im Zweifel 110 wählen“, rät ein Sprecher der Polizei Niedersach­sen. Die Beamten stellen die Waffe dann vor Ort sicher. Einfach mit der Waffe im Gepäck zur Polizei fahren, ist hingegen eine schlechte Idee: Im schlimmste­n Fall droht eine Anzeige wegen unerlaubte­n Führens einer Waffe. Bei Schusswaff­en sollte man als Finder zur Sicherheit immer davon ausgehen, dass die Waffe geladen und schussbere­it ist. Wer nicht sachkundig ist, lässt also bis zum Eintreffen der Beamten besser die Finger vom Waffenfund.

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