Fahrer unterschlagen Ware
Die Angeklagten werden zweimal beim Umladen von Lebensmitteln beobachtet
Aichach 20-mal innerhalb von gut zwei Monaten sollen sich ein 37-jähriger und ein 50-jähriger Fahrer aus dem nördlichen Landkreis am Eigentum ihres Arbeitgebers vergriffen haben. Die beiden Lastwagenfahrer lieferten Waren vom Zentrallager eines Discounters an die Filialen und zweigten Ware im Wert von fast 3400 Euro für sich selbst ab. Gegen einen Strafbefehl, der für jeden von ihnen Bewährungsstrafen und eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro vorsah, legten sie Einspruch ein. Deshalb standen sie nun in Aichach vor Gericht.
Im Herbst 2019 machten den 41-jährigen Logistikleiter des Discounters die außergewöhnlich vielen Reklamationen von Filialen stutzig. Ein Abgleich im Computer ergab laut dem 41-Jährigen, dass alles ordnungsgemäß angeliefert, es in der Filiale aber nie verkauft worden war. Er veranlasste, dass ein zweiter Mitarbeiter die Anzahl der verladenen Kartons überprüfte. Nachdem da alles in Ordnung war, sah sich der Logistikleiter die Dienstpläne der Fahrer genauer an.
Dabei fielen ihm zwei Sachen auf: Es waren immer die gleichen Fahrer, auf deren Touren es zu Reklamationen kam. Und es gab Stopps auf Parkplätzen oder Tankstellen kurz vor dem Ende der Tour. Der 41-Jährige legte sich auf einem der Parkplätze auf die Lauer und beobachtete, wie der 50-Jährige Ware an seinen Kollegen übergab, der dort mit dem Privatauto wartete. Bei einer weiteren Tour folgen zwei Mitarbeiter des Discounters dem 50-Jährigen und erwischen die beiden Angeklagten bei der Warenübergabe. Allenfalls drei Taten konnten aus Sicht der beiden Verteidiger, Clemens Sandmeier und Carina Grübl, ihren Mandanten nach der Beweisaufnahme angelastet werden. Alles andere sei reine Spekulation und rechtfertigte aus Sicht der Verteidiger keine Freiheitsstrafen. Sandmeier forderte für den 37-Jährigen deshalb eine Geldstrafe, deren Höhe er ins Ermessen des Gerichts stellte. Grübl plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro (90 Tagessätze zu je 60 Euro) für den 50-Jährigen. Valentin Höfle, Vertreter der Staatsanwaltschaft,
sah das anders. Er hielt den 37-Jährigen in 17 Fällen und den 50-jährigen Angeklagten in 19 Fällen der Unterschlagung und Veruntreuung für schuldig. Er plädierte für Bewährungsstrafen in Höhe von neun Monaten für den 37-Jährigen und zehn Monate für den 50-Jährigen sowie Geldauflagen in Höhe von jeweils 3000 Euro. Außerdem sollen sie dem Discounter den Wert der gestohlenen Ware ersetzen.
Dem schloss sich Richterin Alena Weidemann an. Sie reduzierte die Bewährungsstrafe für den 37-Jährigen allerdings auf acht Monate. Er muss dem Discounter rund 1500 Euro erstatten, der 50-Jährige 1800 Euro. Die 3000 Euro Geldbuße müssen beide jeweils dem Deutschen Kinderbund beziehungsweise dem Verein Eins Mehr spenden.