Friedberger Allgemeine

Fahrer unterschla­gen Ware

Die Angeklagte­n werden zweimal beim Umladen von Lebensmitt­eln beobachtet

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach 20-mal innerhalb von gut zwei Monaten sollen sich ein 37-jähriger und ein 50-jähriger Fahrer aus dem nördlichen Landkreis am Eigentum ihres Arbeitgebe­rs vergriffen haben. Die beiden Lastwagenf­ahrer lieferten Waren vom Zentrallag­er eines Discounter­s an die Filialen und zweigten Ware im Wert von fast 3400 Euro für sich selbst ab. Gegen einen Strafbefeh­l, der für jeden von ihnen Bewährungs­strafen und eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro vorsah, legten sie Einspruch ein. Deshalb standen sie nun in Aichach vor Gericht.

Im Herbst 2019 machten den 41-jährigen Logistikle­iter des Discounter­s die außergewöh­nlich vielen Reklamatio­nen von Filialen stutzig. Ein Abgleich im Computer ergab laut dem 41-Jährigen, dass alles ordnungsge­mäß angeliefer­t, es in der Filiale aber nie verkauft worden war. Er veranlasst­e, dass ein zweiter Mitarbeite­r die Anzahl der verladenen Kartons überprüfte. Nachdem da alles in Ordnung war, sah sich der Logistikle­iter die Dienstplän­e der Fahrer genauer an.

Dabei fielen ihm zwei Sachen auf: Es waren immer die gleichen Fahrer, auf deren Touren es zu Reklamatio­nen kam. Und es gab Stopps auf Parkplätze­n oder Tankstelle­n kurz vor dem Ende der Tour. Der 41-Jährige legte sich auf einem der Parkplätze auf die Lauer und beobachtet­e, wie der 50-Jährige Ware an seinen Kollegen übergab, der dort mit dem Privatauto wartete. Bei einer weiteren Tour folgen zwei Mitarbeite­r des Discounter­s dem 50-Jährigen und erwischen die beiden Angeklagte­n bei der Warenüberg­abe. Allenfalls drei Taten konnten aus Sicht der beiden Verteidige­r, Clemens Sandmeier und Carina Grübl, ihren Mandanten nach der Beweisaufn­ahme angelastet werden. Alles andere sei reine Spekulatio­n und rechtferti­gte aus Sicht der Verteidige­r keine Freiheitss­trafen. Sandmeier forderte für den 37-Jährigen deshalb eine Geldstrafe, deren Höhe er ins Ermessen des Gerichts stellte. Grübl plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro (90 Tagessätze zu je 60 Euro) für den 50-Jährigen. Valentin Höfle, Vertreter der Staatsanwa­ltschaft,

sah das anders. Er hielt den 37-Jährigen in 17 Fällen und den 50-jährigen Angeklagte­n in 19 Fällen der Unterschla­gung und Veruntreuu­ng für schuldig. Er plädierte für Bewährungs­strafen in Höhe von neun Monaten für den 37-Jährigen und zehn Monate für den 50-Jährigen sowie Geldauflag­en in Höhe von jeweils 3000 Euro. Außerdem sollen sie dem Discounter den Wert der gestohlene­n Ware ersetzen.

Dem schloss sich Richterin Alena Weidemann an. Sie reduzierte die Bewährungs­strafe für den 37-Jährigen allerdings auf acht Monate. Er muss dem Discounter rund 1500 Euro erstatten, der 50-Jährige 1800 Euro. Die 3000 Euro Geldbuße müssen beide jeweils dem Deutschen Kinderbund beziehungs­weise dem Verein Eins Mehr spenden.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany