Bei der Nachbarin verblutet
Urteil nach Messerattacke
Wolnzach/Ingolstadt Er hat fast die Hälfte seines Lebens im Gefängnis verbracht. Am Freitag hat ihn das Landgericht Ingolstadt wegen Totschlags zu weiteren elf Jahren verurteilt: Der heute 41-jährige Hausmeister hat nach Überzeugung des Gerichts seine 38-jährige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) im September vergangenen Jahres mit 14 Messerstichen getötet. Das Opfer konnte sich mit dem 20 Zentimeter langen Küchenmessers im Rücken noch zu einer Nachbarin schleppen, wo sie verblutete.
Der 41-Jährige wurde noch am Tatort festgenommen. Daran, dass er der Täter war, gab es keine Zweifel. Die Aufklärung des genauen Tatgeschehens gestaltete sich jedoch schwierig, weil es keine unmittelbaren Zeugen gab und der Angeklagte angegeben hatte, Heroin und Crystal Meth eingenommen zu haben und sich an die Tat nicht erinnern zu können. Auch ein Sachverständiger, der anhand der Blutspuren das Tatgeschehen zu rekonstruieren versucht hatte, konnte keine sicheren Aussagen dazu machen, ob die 38-Jährige von den Stichen überrascht worden und deshalb in ihren Abwehrmöglichkeit eingeschränkt gewesen sei. Dennoch hielt die Staatsanwaltschaft am Heimtücke vorwurf fest und plädierte für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Die Verteidigung plädierte dafür, einen minder schweren Fall des Totschlags anzunehmen.
Beidem wollte sich das Gericht nicht anschließen: „Wir wissen nicht, ob dem unmittelbaren Tatgeschehen ein Streit vorausging“, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl bei der Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils. Zeugen hatten die Beziehung des Paares als „spannungsgeladen“beschrieben. Die „massive Gewalteinwirkung“und die vielen Vorstrafen des Angeklagten stünden der Annahme eines minder schweren Falls entgegen.
An der Schuldfähigkeit hatte das Gericht keine Zweifel: Nach den Feststellungen der Gutachter habe zwar„ eine Betäubungsmittel beeinflussung, aber kein Rausch zustand“des 41-Jährigen vorgelegen. Die behauptete Erinnerungslücke bezeichnete Kliegl als „nicht glaubhaft“.