Betrunkener stiehlt Kinderwagen aus Geschäft
39-Jähriger bekommt einen Strafbefehl wegen Diebstahls und legt dagegen Einspruch ein. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach zeigt er eine überraschende Einsicht.
Einfach mal austesten, was möglich ist – das wollte ein 39-Jähriger aus Friedberg. Deshalb schnappte er sich im März vergangenen Jahres in einem Geschäft im südlichen Landkreis einfach einen Kinderwagen und marschierte mit diesem an der Kasse vorbei, ohne zu bezahlen. Gegen den Strafbefehl über 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro) wegen Diebstahls legte er Einspruch ein. Darum kam es jetzt zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach.
Dort räumte der Angeklagte alles ein und gab zu: „Es war eine dreiste Aktion.“Er sei aber angetrunken gewesen. Also nahm er nachmittags einen 600 Euro teuren Kinderwagen und marschierte damit einfach raus aus dem Geschäft und auf den Parkplatz, wo er ihn seelenruhig ins Auto seiner Freundin lud. Als die Polizei bald darauf bei der Freundin vor der
Türe stand und die Wohnung durchsuchte, hatte der 39-Jährige sich sofort bei der Polizei gemeldet. Vor Gericht sagte er: „Es war mir extrem unangenehm.“
Mit Blick auf mehrere Vorstrafen des 39-Jährigen sah Richter Axel Hellriegel keine Möglichkeit, an der Anzahl der Tagessätze etwas zu ändern. Vor allem, weil der Friedberger erst kurz vor dem Diebstahl des Kinderwagens zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Aufgrund der Einkommensverhältnisse
reduzierte er die Höhe des Tagessatzes auf 15 Euro. Der Strafbefehl halbiert sich damit auf 1800 Euro. Wegen der kurzen Abstände bei den Geldstrafen warnte Richter Hellriegel: „Sie müssen echt vorsichtig sein. Beim nächsten Mal wird es eine Haftstrafe.“Der Friedberger hatte dem Möbelhaus den Kinderwagen bezahlt und eine Entschuldigung geschrieben. Er hat dort jetzt Hausverbot. Der Kinderwagen steht noch immer bei ihm im Schlafzimmer.