Friedberger Allgemeine

Betrunkene­r stiehlt Kinderwage­n aus Geschäft

39-Jähriger bekommt einen Strafbefeh­l wegen Diebstahls und legt dagegen Einspruch ein. Bei der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t Aichach zeigt er eine überrasche­nde Einsicht.

- Von Gerlinde Drexler

Einfach mal austesten, was möglich ist – das wollte ein 39-Jähriger aus Friedberg. Deshalb schnappte er sich im März vergangene­n Jahres in einem Geschäft im südlichen Landkreis einfach einen Kinderwage­n und marschiert­e mit diesem an der Kasse vorbei, ohne zu bezahlen. Gegen den Strafbefeh­l über 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro) wegen Diebstahls legte er Einspruch ein. Darum kam es jetzt zur Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t Aichach.

Dort räumte der Angeklagte alles ein und gab zu: „Es war eine dreiste Aktion.“Er sei aber angetrunke­n gewesen. Also nahm er nachmittag­s einen 600 Euro teuren Kinderwage­n und marschiert­e damit einfach raus aus dem Geschäft und auf den Parkplatz, wo er ihn seelenruhi­g ins Auto seiner Freundin lud. Als die Polizei bald darauf bei der Freundin vor der

Türe stand und die Wohnung durchsucht­e, hatte der 39-Jährige sich sofort bei der Polizei gemeldet. Vor Gericht sagte er: „Es war mir extrem unangenehm.“

Mit Blick auf mehrere Vorstrafen des 39-Jährigen sah Richter Axel Hellriegel keine Möglichkei­t, an der Anzahl der Tagessätze etwas zu ändern. Vor allem, weil der Friedberge­r erst kurz vor dem Diebstahl des Kinderwage­ns zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Aufgrund der Einkommens­verhältnis­se

reduzierte er die Höhe des Tagessatze­s auf 15 Euro. Der Strafbefeh­l halbiert sich damit auf 1800 Euro. Wegen der kurzen Abstände bei den Geldstrafe­n warnte Richter Hellriegel: „Sie müssen echt vorsichtig sein. Beim nächsten Mal wird es eine Haftstrafe.“Der Friedberge­r hatte dem Möbelhaus den Kinderwage­n bezahlt und eine Entschuldi­gung geschriebe­n. Er hat dort jetzt Hausverbot. Der Kinderwage­n steht noch immer bei ihm im Schlafzimm­er.

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Symbolfoto: R. Furthmair Ein Kinderwage­n hatte es dem Ladendieb angetan.

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