Solarparks müssen Abstand halten
Der Gemeinderat Adelzhausen legt Kriterien für die Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen fest. Insgesamt sind Anlagen auf 17,5 Hektar der Gemeindefläche möglich. Thema ist dabei auch die Gewerbesteuer.
Mindestens 100 Meter Abstand zur Wohnbebauung müssen Freiflächen-Photovoltaikanlagen einhalten. Das ist einer der Punkte im Entwurf des Kriterienkatalogs, dem der Adelzhausener Gemeinderat am Mittwoch zustimmte. In der Sitzung ging es auch um das „Sondergebiet Baustoffrecycling“bei Burgadelzhausen.
Auf einer Fläche von insgesamt 17,5 Hektar, das entspricht rund zwei Prozent der Gemeindefläche, sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen dem Kriterienkatalog zufolge möglich. Die Anlagen müssen allerdings einen Mindestabstand zur Wohnbebauung einhalten. Und: Die Gewerbesteuereinnahmen
sollen zu 100 Prozent bei der Gemeinde bleiben. Als zwingende Voraussetzung sind außerdem eine Einspeisezusage und die Absicherung der Leitungstrasse aufgeführt.
Der Gemeinderat will sich an diesen Kriterien orientieren, treffe aber jeweils eine Einzelfallentscheidung, heißt es in dem Kriterienkatalog. Spätestens nach vier Jahren, oder wenn ein Zubau der insgesamt 17,5 Hektar erreicht ist, will das Gremium erneut über die Kriterien beraten. Dann soll erneut beurteilt werden, ob weitere Freiflächenanlagen noch mit dem Landschaftsbild vereinbar sind. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Kriterienkatalogs zu. Dieser wird auch auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Knapp 1,8 Hektar groß ist das „Sondergebiet Baustoffrecycling“bei Burgadelzhausen. Die Firma Konrad Schmaus Containerdienst und Baggerbetrieb will ihre Fläche für Baustoffrecycling aus dem Gewerbegebiet in Adelzhausen dorthin verlagern. Inzwischen sei auch geklärt, wie die Anbindung an die Staatsstraße aussehen soll, teilte Planer Hans Brugger mit. Ursprünglich war geplant, dass von der Staatsstraße jeweils eine Linksabbiegerspur nach Burgadelzhausen und in die bereits vorhandene Zufahrt abgeht. Das sei aber schwierig umzusetzen, weil es sich lange hinziehe und langfristig auch keine Lösung sei, so der Planer.
Stattdessen wird die bisherige Zufahrt verlegt und gemeinsam von der Firma Schmaus und der Firma Osterried Erdbewegungen, die dort eine Kiesgrube hat, genutzt. Brugger ging davon aus, „dass hier Einverständnis besteht“. Vor allem, weil nach dem Abschluss der Ausbauarbeiten an der Autobahn doch erheblich weniger Lastwagen mit Kies unterwegs seien. In dem „Sondergebiet Baustoffrecycling“sind außerdem, wie vom Gemeinderat angeregt, jeweils rund 20 Parkplätze für Lastwagen und Autos eingeplant. Es gibt unter anderem eine Betontankstelle einschließlich Zementsilo und Vorratsbunker sowie einen Standort für den Brecher. Bis zu 3000 Tonnen Boden und Steine dürfen aufbereitet und gelagert werden. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie dem Satzungsentwurf zum Bebauungsplan zu.