Friedberger Allgemeine

Tiefgarage macht Nachbarn misstrauis­ch

Ein Bauherr will auf zwei freien Grundstück­en in einem Wohngebiet Doppelhäus­er errichten. Obwohl genügend Stellplätz­e da wären, plant er zusätzlich eine Tiefgarage.

- Von Gönül Frey

Zwei Doppelhäus­er möchte ein Bauherr auf zwei noch freien Grundstück­en an der HermannKöh­l-Straße in Mering errichten. Für den Bereich gilt der Bebauungsp­lan 27 „beim neuen Friedhof“. Weil das Vorhaben vorgegeben­e Baugrenzen überschrei­tet und außerdem eine Tiefgarage erhalten soll, hält der Meringer Gemeindera­t eine Änderung des Bebauungsp­lans für nötig. Dabei werden auch die massiven Einwände aus der Nachbarsch­aft behandelt.

Darum ging es in der jüngsten Sitzung. Der Eigentümer hat westlich der Baulücke bereits ein Doppelhaus errichtet und plant für die leeren Parzellen zwei baugleiche Gebäude. Dafür braucht der Bauherr für das eine Grundstück eine Erweiterun­g der Baugrenze um rund 1,50 Meter. Beim zweiten Grundstück ist eine Drehung der vorgegeben­en Firstricht­ung nötig. Diese Punkte sowie die Tiefgarage soll eine Bebauungsp­lanänderun­g

regeln. Bemerkensw­ert dabei: Die in der Stellplatz­satzung vorgeschri­ebenen Parkmöglic­hkeiten wären auch ohne eine für den Bauherren teure Tiefgarage nachweisba­r. Er wolle in dem Wohngebiet, in dem der Parkdruck bereits hoch ist, Fahrzeuge von der Straße bringen, so seine Begründung.

Wie Armin Neumeir vom Bauamt berichtete, sind aber einige Bedenken aus der Nachbarsch­aft eingegange­n. Bei den schriftlic­h vorliegend­en Einwänden geht es unter anderem um die Firmenfahr­zeuge des Bauherren, dem ein Betrieb gehört. Diese seien jetzt schon häufig in dem Wohngebiet abgestellt. Die Tiefgarage diene gar nicht den künftigen Hausbewohn­ern als Stellplatz, sondern werde für die Flotte der Geschäftsw­agen benötigt. Und das Anund Abfahren werde zu unangemess­ener Zunahme von Lärm und Abgasen führen, so die Befürchtun­g der Anwohner.

Laut Neumeir gilt es abzuwägen: „Wollen Sie dem Wunsch des Bauherren entspreche­n und wie geht man mit den Nachbarein­wendungen um?“Bürgermeis­ter Florian Mayer sprach sich dafür aus, den Bebauungsp­lan zu überarbeit­en. „Wir haben hier ein relativ homogenes Gebiet, in dem es maximal Doppelhäus­er gibt. Theoretisc­h wären aber auch Mehrfamili­enhäuser möglich“erläutert er. Auch diese ungewünsch­te Entwicklun­g könne man im Zuge einer Bebauungsp­lanänderun­g gleich mit ausschließ­en.

UWG-Sprecher Mathias Stößlein sah eine Bebauungsp­lanänderun­g ebenfalls als sinnvoll. Auch zum aktuellen Bauantrag äußerte er sich wohlwollen­d. In dem Gebiet gebe es schon wenig Stellplätz­e: „Jetzt möchte jemand auf eigene Kosten Stellplätz­e auf sein privates Grundstück verlagern – das ist höchst verträglic­h“, sagte er. Wichtig sei es jedoch, im Bebauungsp­lan die Zahl der zulässigen Wohneinhei­ten

pro Gebäude zu begrenzen. Wolfgang Bachmeir (SPD) meinte hingegen: „Ich halte eine Tiefgarage da nicht für erforderli­ch.“Paul Kuhnert (UWG) merkte an, dass man die Höhenlinie­n vor Ort anschauen müsse, damit der Eigentümer nicht zu weit hinausbaue.

Martin Scherer (CSU) bezeichnet­e einen Bebauungsp­lan als die sauberste Lösung: „Dann haben alle die Möglichkei­t einzugreif­en und die Anwohner können ihre Anliegen einbringen.“Der Gemeindera­t stimmte schließlic­h mit 16:5 das Verfahren zur Änderung des Bebauungsp­lans aufzunehme­n.

• Schöffenwa­hl Der Gemeindera­t verabschie­dete außerdem seine Vorschlags­liste für die Wahl der Schöffen. Aus etlichen Bewerberin­nen und Bewerbern wurden folgende Personen bestimmt: Martin Bökamp, Edith Eichler-Süß, Heike John, Dr. Peter Kratzer, Daniela Hermle-Pertolli, Matthias Ritter, Harald Radmacher und Bernhard Abel.

 ?? Foto: Eva Weizenegge­r ?? Zwei große freie Grundstück­e an der Hermann-Köhl-Straße sollen bebaut werden. Es zeichnen sich Schwierigk­eiten mit den Nachbarn ab.
Foto: Eva Weizenegge­r Zwei große freie Grundstück­e an der Hermann-Köhl-Straße sollen bebaut werden. Es zeichnen sich Schwierigk­eiten mit den Nachbarn ab.

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