Tiefgarage macht Nachbarn misstrauisch
Ein Bauherr will auf zwei freien Grundstücken in einem Wohngebiet Doppelhäuser errichten. Obwohl genügend Stellplätze da wären, plant er zusätzlich eine Tiefgarage.
Zwei Doppelhäuser möchte ein Bauherr auf zwei noch freien Grundstücken an der HermannKöhl-Straße in Mering errichten. Für den Bereich gilt der Bebauungsplan 27 „beim neuen Friedhof“. Weil das Vorhaben vorgegebene Baugrenzen überschreitet und außerdem eine Tiefgarage erhalten soll, hält der Meringer Gemeinderat eine Änderung des Bebauungsplans für nötig. Dabei werden auch die massiven Einwände aus der Nachbarschaft behandelt.
Darum ging es in der jüngsten Sitzung. Der Eigentümer hat westlich der Baulücke bereits ein Doppelhaus errichtet und plant für die leeren Parzellen zwei baugleiche Gebäude. Dafür braucht der Bauherr für das eine Grundstück eine Erweiterung der Baugrenze um rund 1,50 Meter. Beim zweiten Grundstück ist eine Drehung der vorgegebenen Firstrichtung nötig. Diese Punkte sowie die Tiefgarage soll eine Bebauungsplanänderung
regeln. Bemerkenswert dabei: Die in der Stellplatzsatzung vorgeschriebenen Parkmöglichkeiten wären auch ohne eine für den Bauherren teure Tiefgarage nachweisbar. Er wolle in dem Wohngebiet, in dem der Parkdruck bereits hoch ist, Fahrzeuge von der Straße bringen, so seine Begründung.
Wie Armin Neumeir vom Bauamt berichtete, sind aber einige Bedenken aus der Nachbarschaft eingegangen. Bei den schriftlich vorliegenden Einwänden geht es unter anderem um die Firmenfahrzeuge des Bauherren, dem ein Betrieb gehört. Diese seien jetzt schon häufig in dem Wohngebiet abgestellt. Die Tiefgarage diene gar nicht den künftigen Hausbewohnern als Stellplatz, sondern werde für die Flotte der Geschäftswagen benötigt. Und das Anund Abfahren werde zu unangemessener Zunahme von Lärm und Abgasen führen, so die Befürchtung der Anwohner.
Laut Neumeir gilt es abzuwägen: „Wollen Sie dem Wunsch des Bauherren entsprechen und wie geht man mit den Nachbareinwendungen um?“Bürgermeister Florian Mayer sprach sich dafür aus, den Bebauungsplan zu überarbeiten. „Wir haben hier ein relativ homogenes Gebiet, in dem es maximal Doppelhäuser gibt. Theoretisch wären aber auch Mehrfamilienhäuser möglich“erläutert er. Auch diese ungewünschte Entwicklung könne man im Zuge einer Bebauungsplanänderung gleich mit ausschließen.
UWG-Sprecher Mathias Stößlein sah eine Bebauungsplanänderung ebenfalls als sinnvoll. Auch zum aktuellen Bauantrag äußerte er sich wohlwollend. In dem Gebiet gebe es schon wenig Stellplätze: „Jetzt möchte jemand auf eigene Kosten Stellplätze auf sein privates Grundstück verlagern – das ist höchst verträglich“, sagte er. Wichtig sei es jedoch, im Bebauungsplan die Zahl der zulässigen Wohneinheiten
pro Gebäude zu begrenzen. Wolfgang Bachmeir (SPD) meinte hingegen: „Ich halte eine Tiefgarage da nicht für erforderlich.“Paul Kuhnert (UWG) merkte an, dass man die Höhenlinien vor Ort anschauen müsse, damit der Eigentümer nicht zu weit hinausbaue.
Martin Scherer (CSU) bezeichnete einen Bebauungsplan als die sauberste Lösung: „Dann haben alle die Möglichkeit einzugreifen und die Anwohner können ihre Anliegen einbringen.“Der Gemeinderat stimmte schließlich mit 16:5 das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans aufzunehmen.
• Schöffenwahl Der Gemeinderat verabschiedete außerdem seine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen. Aus etlichen Bewerberinnen und Bewerbern wurden folgende Personen bestimmt: Martin Bökamp, Edith Eichler-Süß, Heike John, Dr. Peter Kratzer, Daniela Hermle-Pertolli, Matthias Ritter, Harald Radmacher und Bernhard Abel.