Schilder-Diebe wollten Beute zurückgeben
Vor dem Jugendgericht müssen sich vier junge Männer verantworten, weil sie acht Ortsschilder gestohlen haben.
Einen großen Wunsch hatte Jugendrichterin Eva-Maria Grosse an die vier jungen Männer, die auf der Anklagebank des Jugendgerichts am Aichacher Amtsgericht saßen. „Ich wünsche mir, dass Sie ab jetzt immer erst denken und dann etwas tun“, sagte die Richterin. Auf ihr „Okay?“folgte ein einhelliges Nicken des Quartetts. Die Jugendlichen hatten ihre Tat zuvor mit den Worten beschrieben: „War halt blöd.“Sie mussten sich wegen des Diebstahls von acht Ortsschildern verantworten.
Bei der Tat im August 2022 waren die vier zwischen 17 und 21 Jahren alt. Drei der vier sind dicke Freunde und kennen sich aus Schulzeiten. Der Älteste war nach eigenen Angaben „eher zufällig“auf der Party in jener Augustnacht, in der er auf die anderen traf. Dort sei jemand auf die Idee gekommen, ein Ortsschild zu stehlen, dann seien es zwei geworden und danach noch mehr, berichtete einer der 18-Jährigen. Er sei zwar an dem Abend nicht alkoholisiert gewesen, weil er der Fahrer gewesen sei, die anderen aber wohl schon, sagte er aus. Er war übrigens der Einzige der vier, der schon etwas in seinem Strafregister stehen hatte, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Wie Staatsanwältin Regine Pätzel vortrug, montierte die Viererbande bei ihrem Beutezug zwischen 22 Uhr und 3 Uhr nachts acht Schilder ab: in Obergriesbach, Inchenhofen sowie in den Aichacher Stadtteilen Sulzbach, Oberschneitbach, Algertshausen und Griesbeckerzell – in den beiden Letztgenannten je zwei Schilder. Den Schaden je Ortsschild gab sie mit 500 Euro an. Einen Großteil
der Schilder brachten die Diebe aber bald wieder zurück, denn wie der 22-Jährige aussagte, fiel den jungen Männern schnell auf, dass sie eigentlich gar keine Verwendung
für die Beute hatten. So wurde diese Stück für Stück wieder an ihren angestammten Platz zurückgebracht.
Die vollständige „Rückgabe“gelang aber nicht ganz. „Ich hatte noch zwei in meinem Zimmer, als die Polizei kam“, erzählte der 22-Jährige. Eines davon war – klassisch – unter dem Bett versteckt. Der entstandene Schaden belief sich am Ende auf 2600 Euro. Diese Summe haben die vier aber aufgeteilt und bereits zurückgezahlt.
Da alle vier jungen Männer in der Endphase ihrer Ausbildung stecken, Reue zeigten und zu Hause in soliden familiären Verhältnissen leben, sah Nicole Jehl von der Jugendgerichtshilfe keinen Anlass für große erzieherische Maßnahmen. Auch Staatsanwältin Regine Pätzel wollte ihnen wegen dieser „Dummheit“keine Steine in den Weg legen. Ihr Vorschlag der Ahndung:
„Geldauflage, Verfahren einstellen, Deckel drauf, nach vorne schauen, Zukunft planen.“Richterin Grosse war sich ebenfalls sicher, dass sie im Grunde vier vernünftige junge Männer vor sich sitzen hatte, die in jener Augustnacht eine Schnapsidee hatten. Sie betonte jedoch auch, dass das Geschehen zwar lustig klingen möge, aber trotzdem eine Straftat darstelle.
Deshalb wollte sie die jungen Männer auch nicht ganz ohne Denkzettel gehen lassen. Grosse verfügte, dass jeder der vier eine Geldauflage an den Augsburger Verein Brücke zahlen muss. Dieser setzt sich unter anderem dafür ein, Straftaten von Jugendlichen zu verhindern.
Am Schluss der Verhandlung hatte sie noch eine Bitte an die vier: „Und bitte nicht mehr hier auftauchen.“