Wolfsschützer sind empört
In Bayern gilt eine neue Verordnung, die den schnelleren Abschuss ermöglicht. Tierschützer werfen der Staatsregierung vor, diese sei „reiner Aktionismus“.
Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat die Staatsregierung zur Rücknahme ihrer neuen Wolfsverordnung aufgefordert. Der Verband warf der CSU/FreieWähler-Koalition vor, die Verordnung sei mit keiner Naturschutzrechtsgrundlage zu vereinbaren. Die Gesellschaft plädierte stattdessen für die landesweite Förderung von Herdenschutzmaßnahmen.
Die Staatsregierung hatte beschlossen, dass Wölfe und auch Fischotter leichter abgeschossen beziehungsweise „entnommen“werden dürfen – letztere müssen die meiste Zeit des Jahres lebend gefangen werden. Was die Wölfe betrifft, hatte Ministerpräsident
Markus Söder (CSU) erklärt: „Ein Riss reicht.“Die neue Wolfsverordnung gilt seit dem 1. Mai.
„Genau diese Möglichkeit, Wölfe schon nach nur einem Riss zu töten, ist mit geltendem Artenschutzrecht absolut unvereinbar“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands. Die Verordnung sei „reiner Aktionismus, der Abschussfantasien bedient und den Weidetierhaltern nicht weiterhilft.“Die Wolfsschutzgesellschaft wolle „alles rechtlich Mögliche“unternehmen. Der Bund Naturschutz (BN) hat bereits Klage gegen die Verordnung angekündigt. Auch der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) hält sie im Wesentlichen für rechtswidrig.
Die Rückkehr von Wölfen und auch Bären nach Bayern trifft vor allem bei Almbauern auf heftigen Widerstand. Als Wolfsgegner und Vertreter der bäuerlichen Interessen tritt seit seinem Einzug in den Landtag 2008 Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger auf. Die Wortmeldungen des heutigen Wirtschaftsministers zur Agrarpolitik lösen in der CSU häufig Verdruss aus, da dafür im Kabinett eigentlich Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) zuständig ist. CSU-Chef und Ministerpräsident Söder hat sich in Sachen Wolf nun ebenfalls als Fürsprecher der Bauern positioniert.
Die Tierschützer plädieren für Herdenschutzhunde und den Bau von Zäunen. Das Argument der Staatsregierung dagegen: in Gebirgsregionen sei der Bau von Zäunen zu aufwendig oder sogar unmöglich; der Einsatz von Hunden sei wegen der vielen Wanderer und Touristen ebenfalls ungeeignet.
Die neue Verordnung erlaubt unter anderem, Wölfe abzuschießen, wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden. Die Landratsämter können über den Abschuss selbst entscheiden. Bislang waren die Bezirksregierungen zuständig. (dpa)