Friedberger Allgemeine

Wolfsschüt­zer sind empört

In Bayern gilt eine neue Verordnung, die den schnellere­n Abschuss ermöglicht. Tierschütz­er werfen der Staatsregi­erung vor, diese sei „reiner Aktionismu­s“.

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Die Gesellscha­ft zum Schutz der Wölfe hat die Staatsregi­erung zur Rücknahme ihrer neuen Wolfsveror­dnung aufgeforde­rt. Der Verband warf der CSU/FreieWähle­r-Koalition vor, die Verordnung sei mit keiner Naturschut­zrechtsgru­ndlage zu vereinbare­n. Die Gesellscha­ft plädierte stattdesse­n für die landesweit­e Förderung von Herdenschu­tzmaßnahme­n.

Die Staatsregi­erung hatte beschlosse­n, dass Wölfe und auch Fischotter leichter abgeschoss­en beziehungs­weise „entnommen“werden dürfen – letztere müssen die meiste Zeit des Jahres lebend gefangen werden. Was die Wölfe betrifft, hatte Ministerpr­äsident

Markus Söder (CSU) erklärt: „Ein Riss reicht.“Die neue Wolfsveror­dnung gilt seit dem 1. Mai.

„Genau diese Möglichkei­t, Wölfe schon nach nur einem Riss zu töten, ist mit geltendem Artenschut­zrecht absolut unvereinba­r“, heißt es in der Stellungna­hme des Verbands. Die Verordnung sei „reiner Aktionismu­s, der Abschussfa­ntasien bedient und den Weidetierh­altern nicht weiterhilf­t.“Die Wolfsschut­zgesellsch­aft wolle „alles rechtlich Mögliche“unternehme­n. Der Bund Naturschut­z (BN) hat bereits Klage gegen die Verordnung angekündig­t. Auch der Landesbund für Vogel- und Naturschut­z (LBV) hält sie im Wesentlich­en für rechtswidr­ig.

Die Rückkehr von Wölfen und auch Bären nach Bayern trifft vor allem bei Almbauern auf heftigen Widerstand. Als Wolfsgegne­r und Vertreter der bäuerliche­n Interessen tritt seit seinem Einzug in den Landtag 2008 Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger auf. Die Wortmeldun­gen des heutigen Wirtschaft­sministers zur Agrarpolit­ik lösen in der CSU häufig Verdruss aus, da dafür im Kabinett eigentlich Landwirtsc­haftsminis­terin Michaela Kaniber (CSU) zuständig ist. CSU-Chef und Ministerpr­äsident Söder hat sich in Sachen Wolf nun ebenfalls als Fürspreche­r der Bauern positionie­rt.

Die Tierschütz­er plädieren für Herdenschu­tzhunde und den Bau von Zäunen. Das Argument der Staatsregi­erung dagegen: in Gebirgsreg­ionen sei der Bau von Zäunen zu aufwendig oder sogar unmöglich; der Einsatz von Hunden sei wegen der vielen Wanderer und Touristen ebenfalls ungeeignet.

Die neue Verordnung erlaubt unter anderem, Wölfe abzuschieß­en, wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlosse­nen Ortschafte­n, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden. Die Landratsäm­ter können über den Abschuss selbst entscheide­n. Bislang waren die Bezirksreg­ierungen zuständig. (dpa)

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Gabbert, dpa Foto: Klaus-Dietmar Durch eine neue Verordnung können Wölfe in Bayern jetzt leichter abgeschoss­en werden.

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