Die Fallstricke beim Kuchenverkauf
Beim Vereinsforum der Freiwilligenagentur informieren Vertreter von Behörden und der Polizei, wie ein Fest sicher gelingt. Dabei geht es unter anderem um Sicherheitsdienste, Hygiene und Gaststättenrecht.
Landkreis Aichach-Friedberg Egal ob Trachtenfest und Faschingsumzug: Es gibt viel zu organisieren und Vorschriften zu beachten. Deshalb lud die Freiwilligenagentur in Kooperation mit der Stadt Friedberg kürzlich zu einem gut zweistündigen Abendseminar zum Thema „Jubiläen, Feste, Feiern: Woran müssen Vereine denken?“ein. 100 Vertreterinnen und Vertreter aus der Welt der Vereine und ehrenamtlichen Organisationen aus dem Landkreis Aichach-Friedberg folgten der Einladung. Vertreterinnen und Vertreter von Landratsamt, Stadt Friedberg und der Polizei gaben Informationen zu Vorschriften, Gesetzen und Haftungsfragen.
Eine ganze Reihe an Anforderungen gibt es für Vereine zu erfüllen, wollen diese eine Veranstaltung organisieren – sei es ein Jubiläum, ein Fest oder eine sonstige Feierlichkeit. Die acht Referierenden
verschiedener Fachstellen standen den Vertretenden der Vereine bei Fragen rund um die Themen Vereinsveranstaltung kompetent Rede und Antwort.
Themen waren beispielsweise die rechtlichen Anforderungen aus Sicht der Lebensmittelhygiene
und des Gaststättenrechts, wann eine Beteiligung der Polizei bei einer Veranstaltung erforderlich ist, baurechtliche Anforderungen sowie sicherheitsrechtliche Anforderungen an Veranstaltungen.
Informationen und Hinweise rund um die Sicherheit von Vereinsveranstaltungen
gab es aus erster Hand von der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Friedberg sowie von Karl Schreiner, dem Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Friedberg. Es ging zum Beispiel um Haftungsfragen und ab welcher Gästezahl ein Sicherheitsdienst benötigt wird.
Ganz konkret wurde es beim Thema Verkauf von Kuchen. Bei der Frage, was zu beachten sei hinsichtlich Kühlung und potenziellen Allergenen, war die Expertise der Vertreterin des Sachgebiets Sicherheit, Katastrophen- und Verbraucherschutz des Landratsamtes hilfreich. Petra Frey empfahl, gerade was die Inhaltsstoffe betrifft, sich die Rezepte der Kuchenbäckerinnen schriftlich geben zu lassen, zu dokumentieren, wer welchen Kuchen gebacken hat, und alle Rezepte beim Verkauf parat zu haben, um gegebenenfalls Auskunft
geben zu können. Generell rieten alle Referenten zu einer guten und vorausschauenden Planung. Offene Fragen sollten mit den entsprechenden Fachstellen im Vorfeld geklärt werden, damit alle Beteiligten Feste und Feiern unbeschwert genießen können.
Das Thema schien offensichtlich den Nerv der Ehrenamtlichen aus den Vereinen getroffen zu haben, denn die Mensa der Mittelschule war gut gefüllt. (AZ)
> Die nächste Veranstaltung der Freiwilligenagentur zum Thema „Vereinsrecht“findet am Samstag, 27. April, von 9 bis 16 Uhr statt. Anmeldung bei der Freiwilligenagentur, Telefon 08251/92-4848 oder E-Mail freiwilligenagentur@lra-aic-fdb.de. Persönlich sind die Mitarbeiterinnen der Freiwilligenagentur in der Außenstelle des Landratsamtes, Steubstraße 6 in Aichach, zu den Öffnungszeiten des Landratsamts zu erreichen.