Bistum Limburg will Millionen von Tebartz
Tebartz-van Elst könnte für seinen Prunk zur Kasse gebeten werden – Entscheidung liegt beim Vatikan
- Das Bistum Limburg verlangt Schadenersatz in Millionenhöhe von seinem ehemaligen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Der vom Papst eingesetzte Administrator Manfred Grothe habe im Vatikan seit April mehrfach kirchenrechtliche Fragen nach einer materiellen Wiedergutmachung vorgebracht, sagte Bistumssprecher Stephan Schnelle. Jetzt müsse der Papst entscheiden. Bei Rechtsakten gegen einen Bischof sei grundsätzlich der Heilige Stuhl zuständig.
- Die neue Bischofsresidenz von Limburg steht seit Juni 2013 fix und fertig auf dem Domberg. Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, der sie eigentlich beziehen wollte, ist wegen des Finanzskandals darum bereits seit mehr als einem Jahr nicht mehr im Amt. Nach wie vor ist aber nicht geklärt, ob der mittlerweile im Vatikan arbeitende Tebartz-van Elst Schadenersatz leisten muss. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Wie ist es zu der Kostenexplosion gekommen?
Der neue Bischofssitz sollte rund 5,5 Millionen Euro kosten, hieß es zu Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2010. Am Ende waren es rund 31 Millionen Euro, auch wegen Sonderwünschen des Bischofs, so das Ergebnis einer Untersuchungskommission. Der neue Bistumsleiter Manfred Grothe kündigte nach dem Skandal in einem Interview an: Die Diözese prüft, welcher Schaden entstanden ist, wen das betrifft – „und wer für den Schaden haftbar ist“.
Was sagt Rom?
Im April dieses Jahres berichtete das Bistum, es liefen Gespräche mit dem Vatikan, ob der frühere Bischof eine materielle Wiedergutmachung leisten müsse. Derzeit wartet die Diözese auf ein Wort aus Rom: „Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe Forderungen gegenüber dem emeritierten Bischof erhoben werden, kann nur im Einvernehmen mit dem Vatikan erfolgen.“
Wie hoch ist der Schaden?
Das steht noch nicht fest. Klar ist bereits, dass das Bistum wegen des kostspieligen Bauprojektes 3,9 Millionen Euro abschreiben musste. Das sei aber nicht zwingend die Schadensumme, heißt es aus dem Bistum.
Was sagt das Kirchenrecht?
Bei einem Verfahren im Fall Limburg würde es, ähnlich wie bei einem weltlichen Gericht, um zivilrechtliche Haftungsfragen gehen. Denn auch im Kirchenrecht gilt einem Experten zufolge: Wer fahrlässig oder vorsätzlich Dritten finanziellen Schaden zufügt, kann in Haftung genommen werden. Grundlage dafür sind verschiedene Bestimmungen im Vermögens- und Dienstrecht sowie zur Amtshaftung des Kirchenrechts. Kommt es zu einem Verfahren gegen einen Bischof, ist ein hohes Gericht im Vatikan, die „Rota Romana“, zuständig.
Wie geht es weiter?
Nach Informationen der „Bild“-Zeitung soll ein kirchenrechtlicher Prozess klären, ob Tebartz-van Elst für die Verluste allein verantwortlich ist. Dem Bistum zufolge ist aber noch nicht klar, ob es zu einem Prozess kommt. Das werde mit Rom geklärt. Der Vatikan wollte den Fall nicht kommentieren. Konkreteres könnte es im Herbst geben: Dann will Grothe noch einmal nach Rom reisen, um über das Thema Wiedergutmachung zu reden.
Was passiert mit dem Bischofssitz?
Der wartet weiterhin auf einen neuen Hausherrn. Noch immer ist kein Nachfolger in Sicht. Derweil nutzt das Bistum das schicke Ensemble für Veranstaltungen.