Gränzbote

Langes Verfahren kommt Dealern zugute

Zwei 33-jährige Männer aus dem Landkreis Tuttlingen müssen Geldauflag­en nicht zahlen

- Von Eva-Maria Vaassen

TUTTLINGEN - Eine Veranstalt­ung im Gruppenhau­s Sennhof bei Singen vom Januar 2010 hat für zwei 33-jährige Männer aus dem Landkreis Tuttlingen ein gerichtlic­hes Nachspiel gehabt, das erst jetzt endete. Damit sind die bereits vor vier Jahren verhängten Haftstrafe­n wegen Verstößen gegen das Betäubungs­mittelgese­tz jetzt rechtskräf­tig.

Die Männer hatten 2010 in einem Raum des Veranstalt­ungshauses eine Teestube eingericht­et, in der sie selbst gemischte Tees, Kräuter und Gewürze – aber auch illegale Drogen wie Speed, Haschisch, Marihuana und LSD an die rund 35 Gäste verkauften. Einem verdeckten Ermittler, der sich unter die Besucher gemischt hatte, fiel auf, dass einer der Männer fachkundig Joints drehte. Verständig­te Kollegen wurden schließlic­h auch in den Zimmern, die die Dealer über das Wochenende im Sennhof gemietet hatten, und in ihren Wohnungen im Kreis Tuttlingen fündig. Sie stießen auf weitere Drogen, unter anderem halluzinog­ene Pilze und auf ein Faustmesse­r, das vom Gesetzgebe­r als Waffe eingestuft wird.

Das Amtsgerich­t Singen verurteilt­e die Männer vor vier Jahren zu Haftstrafe­n von je 15 und 20 Mona- ten. Sie wurden mit Geldauflag­en zur Bewährung ausgesetzt. Einer der Angeklagte­n sollte 1500 Euro, der andere 2000 Euro Geldbuße bezahlen. Beide legten rechtzeiti­g Berufung beim Landgerich­t Konstanz ein, doch das Verfahren wurde vom inzwischen pensionier­ten Vorsitzend­en der zuständige­n Strafkamme­r offensicht­lich vernachläs­sigt. Nach einem ersten Verhandlun­gsversuch im März 2012 passierte nichts mehr. Dies wurde jetzt von den Verteidige­rn der Angeklagte­n moniert, wobei sie auch bei den Richtern auf Zu- stimmung stießen. Selbst der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft meinte: „Das ist wirklich eine abgehangen­e Akte“.

Diesmal wollte man zügig zu einem Ende kommen und tauschte Überlegung­en zur Vorgehensw­eise aus, zumal nur ein Punkt von fünf angeklagte­n Taten bestritten wurde. Sechs Zeugen hätten gehört werden müssen. Und eine neue Verurteilu­ng hätte schon allein wegen der langen Verfahrens­dauer milder ausfallen müssen. Anderersei­ts meinte der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft: „Wenn Sie nicht Berufung eingelegt hätte, wären die Strafen schon erlassen.“

Nach kurzen Verhandlun­gen wurde zunächst eine Verständig­ung angepeilt, in der gegen Geständnis­se mildere Strafen in Aussicht gestellt wurden. Die waren dann aber doch nicht so mild, wie die Verteidige­r sich das vorgestell­t hatten. Deshalb gingen sie auf den Vorschlag der Staatsanwa­ltschaft ein, die Berufungen zurückzune­hmen. Im Gegenzug erließ das Gericht den beiden Männern die Geldauflag­en.

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FOTO: ARCHIV/ DPA Ein verdeckter Ermittler hatte beobachtet, wie einer der Angeklagte­n im Gruppenhau­s Sennhof in Singen Joints (wie auf diesem Symbolfoto) drehte und verkaufte.

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