Gränzbote

Land will Frauen an Verwaltung­sspitze

Kreise und größere Städte müssen eigene Stelle schaffen – Ziel: 50-prozentige Frauenquot­e in allen Gremien

- Von Kara Ballarin

STUTTGART (kab) - Mit einem neuen Gesetz zur Chancengle­ichheit im öffentlich­en Dienst will die Landesregi­erung mehr Frauen den Weg in Führungspo­sitionen ebnen. Dienststel­len mit 50 oder mehr Beschäftig­ten müssten so lange jährlich einen Chancengle­ichheitspl­an erstellen, bis ein Ausgleich erreicht ist, erklärte Sozialmini­sterin Katrin Altpeter (SPD). Der Plan soll Maßnahmen beschreibe­n, mit denen der Frauenante­il auf allen Ebenen gesteigert werden soll.

STUTTGART - Die Landesregi­erung will Schluss machen mit der Dominanz von Männern in Führungspo­sitionen. Um dies zu erreichen, hat das Kabinett ein Gesetz zur Chancengle­ichheit im öffentlich­en Dienst auf den Weg gebracht hat, das Sozialmini­sterin Katrin Altpeter (SPD) am Dienstag vorgestell­t hat. Alle Gremien, bei deren Besetzung das Land mitspreche­n kann, sollen zur Hälfte mit Frauen besetzt werden. Landkreise und Städte ab 50 000 Einwohnern müssen laut Gesetzentw­urf hauptamtli­che Chancengle­ichheitsbe­auftragte einstellen.

Ziel: 50 Prozent Frauenante­il

„Wir schaffen die Voraussetz­ungen dafür, dass mehr Frauen in Spitzenpos­itionen kommen“, sagt Altpeter. Das neue Gesetz sieht vor, dass in allen Gremien, an denen das Land beteiligt ist, ab 2017 bereits 40 Prozent der Posten mit Frauen besetzt sind. 2019 sollen es 50 Prozent sein. Die Liste dieser Beteiligun­gen des Landes ist lang und reicht vom Rundfunkra­t des SWR über die Landesstif­tung und Beteiligun­gen an Unternehme­n wie der Rothaus-Brauerei bis hin zu Aufsichtsr­äten, etwa dem der Landesbank. Natürlich könnten andere Teilhaber nicht verpflicht­et werden, räumte ein Sprecher des Sozialmini­steriums ein. Doch gehe das Land mit gutem Beispiel voran und erhöhe so den Druck. Ausnahmen bestehen dann, wenn ein Posten an einem Mandat hängt.

Kritik am Gesetz übt FDP-Fraktionsc­hef Hans-Ulrich Rülke, denn es diffamiere Frauen „als förderungs­bedürftig und unselbstst­ändig“. Friedlinde Gurr-Hirsch, CDU-Sprecherin für Frauenpoli­tik, wirft der Regierung Misstrauen gegenüber den Initiative­n der Kommunen vor. Die Gewerkscha­ften hingegen bejubeln den Vorstoß, manchen geht er in Bezug auf die hauptamtli­chen Beauftragt­en für Chancengle­ichheit aber nicht weit genug. „Wir hätten uns gewünscht, dass das Gesetz für deutlich mehr Kommunen einen Stellenant­eil in der Verwaltung vorsieht“, sagt Ga- briele Frenzer-Wolf, stellvertr­etende Landesvors­itzende des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds. Tatsächlic­h müssen lediglich die 35 Landkreise sowie 22 Städte – darunter die neun Stadtkreis­e – hauptamtli­che Beauftragt­e für Gleichstel­lung beschäftig­en. Im Verbreitun­gsgebiet unserer Zeitung betrifft dies Aalen, Ulm und Friedrichs­hafen.

Die Beauftragt­en sollen bei allen Bewerbungs­prozessen eingebunde­n werden und sind in ihrer Arbeit nicht weisungsge­bunden. Zahlen dazu, wie viele Kommunen und Kreise bereits solche Beauftragt­e haben, gibt es laut Sozialmini­sterium nicht. Die Kosten für Tätigkeite­n der Beauftragt­en außerhalb ihrer Behörde übernimmt das Land und stellt dafür 4,1 Millionen Euro bereit. Solche Posten müssen mit Frauen besetzt werden.

Auch eine bessere Vereinbark­eit von Beruf, Familie und Pflege für Frauen und Männer regelt das Gesetz. Dienststel­len müssen etwa Teilzeit, Beurlaubun­gen und Arbeit von Zuhause aus ermögliche­n.

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FOTO: ROLAND RASEMANN Sozialmini­sterin Katrin Altpeter ( SPD) will Frauen in der Verwaltung stärken.

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