Land will Frauen an Verwaltungsspitze
Kreise und größere Städte müssen eigene Stelle schaffen – Ziel: 50-prozentige Frauenquote in allen Gremien
STUTTGART (kab) - Mit einem neuen Gesetz zur Chancengleichheit im öffentlichen Dienst will die Landesregierung mehr Frauen den Weg in Führungspositionen ebnen. Dienststellen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssten so lange jährlich einen Chancengleichheitsplan erstellen, bis ein Ausgleich erreicht ist, erklärte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD). Der Plan soll Maßnahmen beschreiben, mit denen der Frauenanteil auf allen Ebenen gesteigert werden soll.
STUTTGART - Die Landesregierung will Schluss machen mit der Dominanz von Männern in Führungspositionen. Um dies zu erreichen, hat das Kabinett ein Gesetz zur Chancengleichheit im öffentlichen Dienst auf den Weg gebracht hat, das Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) am Dienstag vorgestellt hat. Alle Gremien, bei deren Besetzung das Land mitsprechen kann, sollen zur Hälfte mit Frauen besetzt werden. Landkreise und Städte ab 50 000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf hauptamtliche Chancengleichheitsbeauftragte einstellen.
Ziel: 50 Prozent Frauenanteil
„Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass mehr Frauen in Spitzenpositionen kommen“, sagt Altpeter. Das neue Gesetz sieht vor, dass in allen Gremien, an denen das Land beteiligt ist, ab 2017 bereits 40 Prozent der Posten mit Frauen besetzt sind. 2019 sollen es 50 Prozent sein. Die Liste dieser Beteiligungen des Landes ist lang und reicht vom Rundfunkrat des SWR über die Landesstiftung und Beteiligungen an Unternehmen wie der Rothaus-Brauerei bis hin zu Aufsichtsräten, etwa dem der Landesbank. Natürlich könnten andere Teilhaber nicht verpflichtet werden, räumte ein Sprecher des Sozialministeriums ein. Doch gehe das Land mit gutem Beispiel voran und erhöhe so den Druck. Ausnahmen bestehen dann, wenn ein Posten an einem Mandat hängt.
Kritik am Gesetz übt FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke, denn es diffamiere Frauen „als förderungsbedürftig und unselbstständig“. Friedlinde Gurr-Hirsch, CDU-Sprecherin für Frauenpolitik, wirft der Regierung Misstrauen gegenüber den Initiativen der Kommunen vor. Die Gewerkschaften hingegen bejubeln den Vorstoß, manchen geht er in Bezug auf die hauptamtlichen Beauftragten für Chancengleichheit aber nicht weit genug. „Wir hätten uns gewünscht, dass das Gesetz für deutlich mehr Kommunen einen Stellenanteil in der Verwaltung vorsieht“, sagt Ga- briele Frenzer-Wolf, stellvertretende Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Tatsächlich müssen lediglich die 35 Landkreise sowie 22 Städte – darunter die neun Stadtkreise – hauptamtliche Beauftragte für Gleichstellung beschäftigen. Im Verbreitungsgebiet unserer Zeitung betrifft dies Aalen, Ulm und Friedrichshafen.
Die Beauftragten sollen bei allen Bewerbungsprozessen eingebunden werden und sind in ihrer Arbeit nicht weisungsgebunden. Zahlen dazu, wie viele Kommunen und Kreise bereits solche Beauftragte haben, gibt es laut Sozialministerium nicht. Die Kosten für Tätigkeiten der Beauftragten außerhalb ihrer Behörde übernimmt das Land und stellt dafür 4,1 Millionen Euro bereit. Solche Posten müssen mit Frauen besetzt werden.
Auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege für Frauen und Männer regelt das Gesetz. Dienststellen müssen etwa Teilzeit, Beurlaubungen und Arbeit von Zuhause aus ermöglichen.