Gränzbote

„Nicht revolution­är, aber zu begrüßen“

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STUTTGART - Durch das neue Chancengle­ichheitsge­setz sollen Frauen beruflich stärker gefördert werden. Ob dies mit dem Grundgeset­z vereinbar ist, hat Kara Ballarin Staatsrech­tler Ulrich Battis (Foto: privat) gefragt.

Herr Battis, wie schätzen Sie die Bestrebung­en der Landesregi­erung ein, ein Gesetz zur Chancengle­ichheit im öffentlich­en Dienst einzuführe­n?

In Führungspo­sitionen, auch im öffentlich­en Dienst, sind Frauen noch immer unterreprä­sentiert. Sogar Kanzlerin Merkel hat hier ein Umdenken vorgenomme­n und sogar Frauenquot­en bei Wirtschaft­sunternehm­en eingeführt. Andere Bundesländ­er haben solch ein Gesetz bereits.

Steht der Gesetzentw­urf nicht in einem Konflikt zu Artikel 3 im Grundgeset­z, in dem es heißt: „Niemand darf wegen seines Geschlecht­es [...] benachteil­igt oder bevorzugt werden“?

Nein, denn im selben Artikel heißt es auch: „Der Staat fördert die tatsächlic­he Durchsetzu­ng der Gleichbere­chtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigun­g bestehende­r Nachteile hin.“

Ist das nicht ein Widerspruc­h?

Das ist ein Spannungsv­erhältnis, aber kein Widerspruc­h. Es kommt natürlich auf die genauen Formulieru­ngen im Gesetz an, aber so, wie sich mir das darstellt, ist es ein vernünftig­er Vorstoß, der nicht revolution­är, aber zu begrüßen ist.

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