„Nicht revolutionär, aber zu begrüßen“
STUTTGART - Durch das neue Chancengleichheitsgesetz sollen Frauen beruflich stärker gefördert werden. Ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat Kara Ballarin Staatsrechtler Ulrich Battis (Foto: privat) gefragt.
Herr Battis, wie schätzen Sie die Bestrebungen der Landesregierung ein, ein Gesetz zur Chancengleichheit im öffentlichen Dienst einzuführen?
In Führungspositionen, auch im öffentlichen Dienst, sind Frauen noch immer unterrepräsentiert. Sogar Kanzlerin Merkel hat hier ein Umdenken vorgenommen und sogar Frauenquoten bei Wirtschaftsunternehmen eingeführt. Andere Bundesländer haben solch ein Gesetz bereits.
Steht der Gesetzentwurf nicht in einem Konflikt zu Artikel 3 im Grundgesetz, in dem es heißt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes [...] benachteiligt oder bevorzugt werden“?
Nein, denn im selben Artikel heißt es auch: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Ist das nicht ein Widerspruch?
Das ist ein Spannungsverhältnis, aber kein Widerspruch. Es kommt natürlich auf die genauen Formulierungen im Gesetz an, aber so, wie sich mir das darstellt, ist es ein vernünftiger Vorstoß, der nicht revolutionär, aber zu begrüßen ist.