Kontrollgremium
Prüf- und Überwachungskommission soll Abläufe in Transplantationszentren und allen Krankenhäusern überprüfen, die Patienten Organe entnehmen. Das Gremium existierte schon vor 2012. Seitdem hat es aber mehr Kompetenzen. So kann die Kommission auch ohne Verdacht Prüfungen in Kliniken vornehmen. Sie wird getragen von der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen. Jede dieser Organisationen entsenden drei Mitglieder, dazu kommen zwei Vertreter der Bundesländer. Unter ihnen sind Mediziner, Juristen und Wirtschaftswissenschaftler. ( tja)