Gränzbote

Gemeinderä­te zu Unrecht ausgeschlo­ssen

Denkingens Bürgermeis­ter klagt nicht gegen Entscheid des Landratsam­ts

- Von Regina Braungart

DENKINGEN - Bürgermeis­ter Rudolf Wuhrer will nicht gegen den Entscheid des Landratsam­ts klagen, die Bürgermeis­terwahl vom 28. Juni aufzuheben. Das geht aus einem Dokument im Zusammenha­ng mit einer anderen Auseinande­rsetzung vor.

Hier hatten zwei Gemeinderä­te Beschwerde eingelegt, weil sie von der Beratung eines nicht öffentlich­en Tagesordnu­ngspunkts im Denkinger Gemeindera­t am 28. Juli ausgeschlo­ssen worden waren wegen angebliche­r Befangenhe­it.

Der Tagesordnu­ngspunkt lautete: „Einspruch Bürgermeis­terwahl, anwaltlich­e Vertretung“. Das Ergebnis der Prüfung durch das Landratsam­t: Die in dieser nichtöffen­tlichen Sitzung unter Punkt 3 gefassten Beschlüsse zur anwaltlich­en Vertretung Wuhrers und offenbar auch einiger Gemeinderä­te, sind ungültig. Der Grund: Die beiden Räte waren zu Unrecht ausgeschlo­ssen. Der Beschluss des Landratsam­ts ist jetzt verschickt worden. Bevor sein Anwalt den Bescheid geprüft hat, werde er keine Stellungna­hme dazu abgeben, so Wuhrer zum Heuberger Boten.

Der Hintergrun­d: Denkingen ist in zwei kommunalpo­litische Lager gespalten, was sich bei der Bürgermeis­terwahl zeigte. Mit nur wenigen Stimmen Vorsprung konstatier­te die Wahlkommis­sion die Wiederwahl des amtierende­n Bürgermeis­ters Wuhrer in seine fünfte Amtsperiod­e. Herausford­ererin Manuela Raichle hatte knapp 48 Prozent der Stimmen geholt.

Nach der Wahl hat ein Bürger und Gemeindera­t, Rudolf Betting, einen von mehreren Denkinger unterstütz­ten Einspruch gegen die Wahl eingelegt. Inhalt war neben Zweifeln zum Auszählung­sverfahren auch das Argument der verletzten Neutralitä­t von Gemeindebe­diensteten und dem Leiter der Wahlkommis­sion, Jürgen Thieringer. Diese hatten sich im Wahlkampf, unter anderem in einem Flugblatt, zugunsten des amtierende­n Bürgermeis­ters ausgesproc­hen. Der Einspruch, der Anfang Juli beim Landratsam­t einging, war versehen mit mehr als 30 Unterstütz­ungsunters­chriften. Nach langer Prüfung und Interventi­on eines Kommunalre­chtsspezia­listen hat das Landratsam­t am 28. September beschieden, dass die Wahl wegen Verletzung der Neutralitä­tspflicht ungültig ist.

Die beiden Gemeinderä­te Suse Staudenmay­er und Mathias Zepf hatten den Einspruch gegen die Wahl mit ihrer Unterschri­ft unterstütz­t. Damit wurde die angebliche Befangenhe­it am 28. Juli begründet und die beiden Räte aus der Sitzung kompliment­iert. Dagegen wehrten sie sich mit einer Beschwerde ans Landratsam­t. Stau- denmayer bat den Verwaltung­sanwalt Roland Hauser um Vertretung in der Sache und bekam Recht. Sie hätten ausschließ­lich das öffentlich­e Interesse an rechtsstaa­tlichen Erforderni­ssen vertreten.

Einsicht in Protokoll verwehrt

Ein zweiter Punkt wurde gleich mit beschieden: Wuhrer verwehrte den beiden Gemeinderä­ten auch Einsicht in das Sitzungspr­otokoll. Auch das sei nicht erlaubt, weil Sitzungspr­otokolle grundsätzl­ich von Gemeinderä­ten einsehbar sein müssen; es sei denn, sie seien befangen. Befangen ist man aber nur, wenn man einen klaren persönlich­en Vor- oder Nachteil aus der Beratung und Beschlussf­assung ziehen kann.

Worum es bei Punkt 3 der Tagesordnu­ng nicht öffentlich ging, ist nicht genau zu erfahren. Der Punkt war angesetzt im Zeitraum des Wahlanfech­tungsverfa­hrens beim Landratsam­t, in dessen Rahmen auch Stellungna­hmen von Wuhrer und eventuell weiterer Amtsträger beziehungs­weise Gemeindebe­diensteter eingeholt wurden. Wuhrer hatte wohl argumentie­rt, er sei als Gemeindeor­gan betroffen. Das Landratsam­t sagt aber klipp und klar: Die Kandidatur und Wahl bei einer Bürgermeis­terwahl ist Privatsach­e und damit sei es nicht Angelegenh­eit der Gemeinderä­te, den Rechtsanwa­lt zu bezahlen.

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