Gemeinderäte zu Unrecht ausgeschlossen
Denkingens Bürgermeister klagt nicht gegen Entscheid des Landratsamts
DENKINGEN - Bürgermeister Rudolf Wuhrer will nicht gegen den Entscheid des Landratsamts klagen, die Bürgermeisterwahl vom 28. Juni aufzuheben. Das geht aus einem Dokument im Zusammenhang mit einer anderen Auseinandersetzung vor.
Hier hatten zwei Gemeinderäte Beschwerde eingelegt, weil sie von der Beratung eines nicht öffentlichen Tagesordnungspunkts im Denkinger Gemeinderat am 28. Juli ausgeschlossen worden waren wegen angeblicher Befangenheit.
Der Tagesordnungspunkt lautete: „Einspruch Bürgermeisterwahl, anwaltliche Vertretung“. Das Ergebnis der Prüfung durch das Landratsamt: Die in dieser nichtöffentlichen Sitzung unter Punkt 3 gefassten Beschlüsse zur anwaltlichen Vertretung Wuhrers und offenbar auch einiger Gemeinderäte, sind ungültig. Der Grund: Die beiden Räte waren zu Unrecht ausgeschlossen. Der Beschluss des Landratsamts ist jetzt verschickt worden. Bevor sein Anwalt den Bescheid geprüft hat, werde er keine Stellungnahme dazu abgeben, so Wuhrer zum Heuberger Boten.
Der Hintergrund: Denkingen ist in zwei kommunalpolitische Lager gespalten, was sich bei der Bürgermeisterwahl zeigte. Mit nur wenigen Stimmen Vorsprung konstatierte die Wahlkommission die Wiederwahl des amtierenden Bürgermeisters Wuhrer in seine fünfte Amtsperiode. Herausfordererin Manuela Raichle hatte knapp 48 Prozent der Stimmen geholt.
Nach der Wahl hat ein Bürger und Gemeinderat, Rudolf Betting, einen von mehreren Denkinger unterstützten Einspruch gegen die Wahl eingelegt. Inhalt war neben Zweifeln zum Auszählungsverfahren auch das Argument der verletzten Neutralität von Gemeindebediensteten und dem Leiter der Wahlkommission, Jürgen Thieringer. Diese hatten sich im Wahlkampf, unter anderem in einem Flugblatt, zugunsten des amtierenden Bürgermeisters ausgesprochen. Der Einspruch, der Anfang Juli beim Landratsamt einging, war versehen mit mehr als 30 Unterstützungsunterschriften. Nach langer Prüfung und Intervention eines Kommunalrechtsspezialisten hat das Landratsamt am 28. September beschieden, dass die Wahl wegen Verletzung der Neutralitätspflicht ungültig ist.
Die beiden Gemeinderäte Suse Staudenmayer und Mathias Zepf hatten den Einspruch gegen die Wahl mit ihrer Unterschrift unterstützt. Damit wurde die angebliche Befangenheit am 28. Juli begründet und die beiden Räte aus der Sitzung komplimentiert. Dagegen wehrten sie sich mit einer Beschwerde ans Landratsamt. Stau- denmayer bat den Verwaltungsanwalt Roland Hauser um Vertretung in der Sache und bekam Recht. Sie hätten ausschließlich das öffentliche Interesse an rechtsstaatlichen Erfordernissen vertreten.
Einsicht in Protokoll verwehrt
Ein zweiter Punkt wurde gleich mit beschieden: Wuhrer verwehrte den beiden Gemeinderäten auch Einsicht in das Sitzungsprotokoll. Auch das sei nicht erlaubt, weil Sitzungsprotokolle grundsätzlich von Gemeinderäten einsehbar sein müssen; es sei denn, sie seien befangen. Befangen ist man aber nur, wenn man einen klaren persönlichen Vor- oder Nachteil aus der Beratung und Beschlussfassung ziehen kann.
Worum es bei Punkt 3 der Tagesordnung nicht öffentlich ging, ist nicht genau zu erfahren. Der Punkt war angesetzt im Zeitraum des Wahlanfechtungsverfahrens beim Landratsamt, in dessen Rahmen auch Stellungnahmen von Wuhrer und eventuell weiterer Amtsträger beziehungsweise Gemeindebediensteter eingeholt wurden. Wuhrer hatte wohl argumentiert, er sei als Gemeindeorgan betroffen. Das Landratsamt sagt aber klipp und klar: Die Kandidatur und Wahl bei einer Bürgermeisterwahl ist Privatsache und damit sei es nicht Angelegenheit der Gemeinderäte, den Rechtsanwalt zu bezahlen.