Unnötig und schlecht gemacht
Das Platzen der Immobilienblase in Spanien und in den Vereinigten Staaten diente den Erfindern der Wohnimmobilienrichtlinie und dem deutschen Gesetzgeber als Menetekel. In Spanien wetteten viele Kreditnehmer auf immer weiter steigende Immobilienpreise – und verloren ihre Häuser, als die Preise ins Bodenlose fielen und sie ihre Kredite nicht mehr bedienen konnten. Auf der anderen Seite des Atlantiks verkauften die Banken sogar das Kreditausfallrisiko auf dem Finanzmarkt, so dass die Kreditberater gar nicht mehr auf die Bonität der Darlehensnehmer achten mussten.
Die Wohnimmobilienrichtlinie soll Exzesse wie diese verhindern. Das ist gut gemeint, aber weder nötig, noch gut gemacht. Die Prüfung der Bonität eines Schuldners ist eine der ureigensten Aufgaben einer Bank; sie wird aus Eigeninteresse immer darauf achten, dass die Kunden ihre Kredite zurückzahlen können. Und für den Fall, dass zu riskante Kredite vergeben werden, gibt es mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereits jetzt eine Kontrollinstanz.
Mit der Richtlinie wird es nun Fälle geben, in denen wirtschaftlich vertretbare Darlehen nicht mehr vergeben werden. Hinzu kommt, dass die Richtlinie und die deutsche Umsetzung zum Teil so vage formuliert sind, dass Banken sich scheuen werden, in Zweifelsfällen überhaupt eine Kreditberechnung anzustellen. Schließlich haben sie die komplette, kostenlose Rückabwicklung des Darlehens zu tragen, falls sie bei der Vergabe Fehler machen.
Die Entscheidung, ob ein Darlehen gewährt wird, muss der Kreditgeber treffen – und zwar nach nachvollziehbaren marktwirtschaftlichen Kriterien, zu denen das Eigenkapital, die Tilgungshöhe, die Sicherheiten und natürlich auch das Alter des Kreditnehmers gehören. Vergibt eine Bank Kredite nicht nach solchen Variablen, müssen Aufsichtsbehörden wie die Bafin einschreiten. In Spanien und den USA wären solche Kontrollinstanzen gefordert gewesen, denn dort haben die Institute die Kredite ohne diese objektiven Risikobewertungen gewährt.