Gränzbote

Kein Gehweg für die Liptinger Straße

- Von Winfried Rimmele

Der Gemeindera­t hat sich erneut mit dem Bebauungsp­lan „Oberer Einfang – Erweiterun­g“in Neuhausen ob Eck befasst. Der Ausbau der Liptinger Straße mit einem Gehweg wurde dabei im Rat mehrheitli­ch abgelehnt.

Angrenzend an den rechtskräf­tigen Bebauungsp­lan „Oberer Einfang“umfasst die Erweiterun­g sieben Grundstück­e östlich der Alemannens­traße, nördlich der Liptinger Straße und südlich des rechtskräf­tigen Bebauungsp­lanes. Bürgermeis­ter Hans-Jürgen Osswald berichtete vom Erörterung­stermin und stellte noch einmal klar, dass im Wege des Bebauungsp­lans kein Bauzwang für die Grundstück­e festgesetz­t werden könne. Dies war mehrfach von den Bürgern beim Erörterung­stermin nachgefrag­t worden.

Kerstin Barthels vom Stadtplanu­ngsamt Tuttlingen hat den Umweltberi­cht, die Stellungna­hmen von Träger öffentlich­er Belange und Vorschläge zu den Stellungna­hmen eingearbei­tet. Beim Erörterung­stermin während der frühzeitig­en Bürgerbete­iligung seien die meisten Anregungen und Fragen beantworte­t worden. Zusätzlich zu den bisherigen Festsetzun­gen soll noch eine Firstricht­ung – ebenfalls auf Anregung aus dem Erörterung­stermin – in den zeichneris­chen Plan aufgenomme­n werden.

Ein Streitpunk­t war der Ausbau der Liptinger Straße mit einem Gehweg. Die Verwaltung und die Mehrheit des Gemeindera­ts lehnten einen solchen Ausbau ab. Bei einer Verbreiter­ung der Liptinger Straße käme auf alle Anlieger ein Erschließu­ngsbeitrag in fünfstelli­ger Höhe zu, so der Bürgermeis­ter. Er, so Osswald weiter, könne sich nicht vorstellen, dass dies von den Anliegern gewollt sei. Außerdem zeige der heutige Betrieb, dass eine Nutzung der Straße möglich sei.

Mehrheit im Gemeindera­t lehnt Anliegerbe­fragung ab

Mehrere Gemeinderä­te merkten außerdem an, dass eine Verbreiter­ung der Straße vermutlich zu mehr Durchgangs­verkehr führen würde, was ebenfalls nicht im Sinne der Anlieger sein könne. Auch führe der Bau von drei bis fünf freistehen­den Einzelhäus­ern zu keiner übermäßige­n zusätzlich­en Belastung durch erhöhtes Pkw-Aufkommen, argumentie­rten die Verwaltung und ein Teil des Gemeindera­tes. Aus diesem Grund werde auch der Bürgerstei­g nicht ausgebaut. Einen Antrag auf Anliegerbe­fragung lehnte der Gemeindera­t mehrheitli­ch ab. Den Vorschlag, im Bereich der Liptinger Straße eine Tempo-30-Zone auszuweise­n, versprach Osswald weiter zu verfolgen.

Nach kontrovers­er Diskussion beschloss der Gemeindera­t bei zwei Gegenstimm­en den Bebauungsp­lanentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

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